Informationen zum Netzanschluss
Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus der Netzanschlussleitung, einer gegebenenfalls vorhandenen Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, dem Isolierstück und der Hauptabsperreinrichtung.
Im Netzgebiet der EWS Netze sind zahlreiche Versorgungsleitungen und -anlagen unterirdisch verlegt. Zur Vermeidung unsachgemäßer Behandlungen und daraus resultierender Gefahren besteht die rechtliche Verpflichtung vor Beginn einer Baumaßnahme Erkundigungen einzuholen.
Die EWS Netze bietet dafür eine Leitungsauskunft an. Gerne informieren wir Sie darüber, ob auf Ihrem Grundstück bereits Leitungen vorhanden sind.
Netzanschlussvertrag Niederdruck der EWS Netze
Anlage 1:
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der NDAV
Stand: 01.10.2009
Anlage 2:
Ergänzende Bedingungen zu dem Netzanschlussvertrag Niederdruck der EWS Netze (pdf)
Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.
Anlage 3:
Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten zu dem Netzanschlussvertrag
