Netzentgelte
Die Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH stellt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und den jeweiligen Verordnungen ihr Gasnetz allen Gasanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung.
Teilnahme am "Vereinfachten Verfahren"
Die Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH erhielt am 17.12.2009 von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg die Genehmigung zur Teilnahme am „Vereinfachten Verfahren“ nach § 24 Abs. 4 der Anreizregulierungsverordnung. Die Genehmigung ist vom 01.10.2009 bis 31.12.2012 gültig.
Netznutzungsentgelte Gas 2012 inklusive vorgelagerter Netzkosten
für das Netzgebiet der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH, gültig ab 01.01.2012
Netznutzungsentgelte Gas 2012 exklusive vorgelagerter Netzkosten
für das Netzgebiet der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH, gültig ab 01.01.2012
