Netzentgelte
Die Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH stellt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und den jeweiligen Verordnungen ihr Stromnetz allen Stromanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung.
Die Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH erhielt am 20.11.2009 von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg den Bescheid zur Erlösobergrenze gemäß § 34 Abs.1 der Anreizregulierungsverordnung. Des Weiteren erhielt sie am 13.12.2007 für das Elektrizitätsverteilnetz die Genehmigung zur Teilnahme am „Vereinfachten Verfahren nach § 24 der Anreizregulierungsverordnung. Die Genehmigung ist vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 gültig.
Netznutzungsentgelte Strom 2012 (PDF)
für das Netzgebiet der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH, gültig ab 01.01.2012
Netznutzung
Die Infrastruktur des eigenen Netzes und der vorgelagerten Regional- und Übertragungsnetze, die Systemdienstleistungen; bspw. die Frequenzhaltung, die Spannungshaltung sowie die Betriebsführung, die elektrischen Netzverluste, die Ausgleichsleistungen und die Vergütung für dezentrale Einspeisung.
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Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Datenbereitstellung beinhalten
Messdatenerfassung, Datenaufbereitung, Datenbereitstellung und Abrechnung der Netznutzung
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Blindstrom
Sollte Blindstrombedarf vorliegen, der nicht durch die Systemdienstleistung erbracht wird, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Monatsleistungspreissystem
Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH ein Monatsleistungspreissystem an.
Das so ermittelte Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden das Netzkunden Anwendung.
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Netzreservekapazität
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netzbetreibers.
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Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung. Die Sonderkundengrenze wird vom Grundversorger des Netzgebietes – die Energieversorgung Oberes Wiesental GmbH, Schönauer Str. 32 in 79674 Todtnau – festgelegt.
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Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (PDF)
Die genannten Netznutzungspreise erhöhen sich um die Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
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Entgelte für Ausgleichsenergie
Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh werden nach einem Standardlastprofil der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH versorgt. Der Netzbetreiber erstellt für diese Kunden eine Jahresverbrauchsprognose anhand des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes. Der Lieferant stellt die prognostizierte Energiemenge zur Verfügung.
Nach der turnusmäßigen Ablesung des Zählerstandes wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge festgestellt. Hat der Lieferant nun für seinen Kunden – werden mehrere Kunden beliefert so wird der Gesamtbedarf aller Kunden berücksichtigt – als Differenz zur Prognose zu wenig Energie geliefert, so wird für jede Kilowattstunde der nachfolgend ausgewiesene Preis in Rechnung gestellt, hat der Lieferant zu viel Energie geliefert, so vergütet der Netzbetreiber den entsprechenden Preis.
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