Bestimmungen zum Netzanschluss
Hier finden Sie Informationen zum Netzanschluss und die Regelungen zur Anmeldung von Anlagen und Geräten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
> Anzumeldende Anlagen und Geräte
Netzanschluss
Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz in der Regel an der Hausanschlusssicherung. Die EWS Netze GmbH übernimmt in ihrem Netzgebiet auch die Erstellung von dauerhaften oder provisorischen Anschlüssen an ihr Stromnetz (Baustromanschluss). Diese Anschlüsse werden nach Aufwand berechnet. Anmeldung zum Netzanschluss
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1, des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen. Für ein qualifiziertes Angebot zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Anmeldeformular zukommen zu lassen.
Anzumeldende Anlagen
Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur.
- Neue Kundenanlagen
- Zu erweiternde Anlagen, wenn die festgelegte Leistung überschritten wird
- Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe
Anzumeldende Geräte
- Eigenerzeugungsanlagen
- Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen etc.) (Datenerfasssungsblatt)
- Schweißgeräte (Datenerfassungsblatt)
- Röntgengeräte, Tomographen u. ä.
- Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
- Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW
Baukostenzuschuss (BKZ)
Bitte beachten Sie, dass zu den Netzanschlusskosten noch Kosten für das vorgelagerte allgemeine Netz anfallen. Es handelt sich dabei um den so genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird für Netzanschlüsse auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Er richtet sich für Anschlussobjekte, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden nach der Anzahl der Wohneinheiten (WoE). Bei allen anderen Anschlussobjekten nach der Anschlussleistung.Weitere Informationen über den Baustromanschluss sowie den Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte den ergänzenden Bedingungen.
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Baustromanschluss
Provisorische Netzanschlüsse und vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustromanschlüsse oder Schaustelleranschlüsse, sind direkt bei der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH anzumelden. Hierzu füllen Sie bitte das Anmeldeformular zum Netzanschluss an das Netz der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH aus und senden es uns zu. Bitte beachten Sie hierbei die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007). Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Zähl- und Mess- sowie der Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich sein, jedenfalls nicht länger als 30 m. Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. Der Anschluss von kurzzeitig angeschlossenen Anlagen z.B. Baustromanschlüsse wird nach Aufwand mit den Kunden berechnet.
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