Die Genossenschaft: Netzkauf EWS eG

Hier finden Sie die Beteiligungsunterlagen und Satzung der Netzkauf EWS eG, sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beitritt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte per > E-Mail direkt mit der Netzkauf EWS eG in Verbindung.

 

 > Beitrittserklärung und Satzung der Netzkauf EWS eG (PDF)

 

 

Die wichtigsten Fragen im Überblick:


1.    Wie viele Anteile muß ich mindestens erwerben?
Es müssen mindestens 5 Geschäftsanteile erworben werden. Ein Geschäftsanteil beträgt 100 €.

2.    Wie viele Anteile kann ich höchstens erwerben, gibt es eine Begrenzung?
Es ist keine Begrenzung der Geschäftsanteile festgelegt

3.    Bekomme ich für die erworbenen Anteile eine Verzinsung?
Die Generalversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung eines Fehlbetrages. In den vergangenen Jahren konnten pro Geschäftsanteil 5 bis 6% ausgeschüttet werden.

      Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Netzkauf EWS e.G.
Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich, ähnlich wie bei einer Aktienanlage oder einer Kommanditbeteiligung, um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche neben der Aussicht auf eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.
Eine Genossenschaft strebt im Gegensatz zu anderen Kapitalgesellschaften nicht in erster Linie einen möglichst hohen eigenen Gewinn an, sondern will dem Grundgedanken nach das Wirtschaften ihrer Mitglieder fördern. Bei der EWS Netzkauf e.G. bedeutet dies konkret: die sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie.  
Es liegt also in der Natur der Sache, dass nicht eine maximale Ausschüttung an die Mitglieder angestrebt wird, sondern allenfalls eine angemessene Verzinsung ihrer Einlagen. Selbst wenn in der Vergangenheit Ausschüttungen von 6 % gemessen am Eigenkapital erzielt wurden, sollte bei der Entscheidung zur Mitgliedschaft nicht von einer dauerhaften Kapitalverzinsung in dieser Höhe ausgegangen werden.
Auch bei einer Genossenschaft können sich durch ungünstige wirtschaftliche Umstände über einen längeren Zeitraum Verluste ergeben.  Während dieses Zeitraums kann die Genossenschaft keine Dividende an die Mitglieder auszahlen. Selbst wenn Gewinne erwirtschaftet werden, steht es im Ermessen der Mitgliederversammlung auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Auf diese Weise kann das Eigenkapital und die Liquidität der Genossenschaft zum Beispiel bei anstehenden Investitionen gestärkt werden.
Im schlimmsten Fall, nämlich bei der Insolvenz der Genossenschaft, kann auch das eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus besteht nicht.


4.    Was wird mit dem Geld gemacht?
Das Geld wird für die Erweiterung unserer Versorgungsnetze und den Aufbau eines unabhängigen regenerativen Erzeugungspotentials verwendet.

5.    Kann ich die erworbenen Anteile zurückgeben?
Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich gekündigt werden.

6.    Kann ich die erworbenen Anteile übertragen?
Die erworbenen Anteile können jederzeit auch im Laufe eines Geschäftsjahres übertragen werden.

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