Fragen zur Corona-Krise?
Was jetzt wichtig ist
Liebe Kunden, liebe Genossenschaftsmitglieder,
aktuell gibt es in Verbindung mit der Pandemie durch das neuartige Coronavirus viel Unsicherheit. An dieser Stelle wollen wir Ihnen die häufigsten Fragen nach unserem aktuellen Kenntnisstand beantworten. Da die Entwicklung sehr dynamisch ist, werden diese Informationen bei Bedarf ergänzt oder geändert.
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Wie wirkt sich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 2020 aus?
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Wie lange galt und wann endete die Absenkung der Mehrwertsteuer?
Von Anfang Juli 2020 bis zum Jahresende 2020
Von 01.07. bis 31.12.2020 betrug der Mehrwertsteuersatz nur 16 % statt 19 %. Ab 01.01.2021 gilt wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Dies hat eine erneute Anpassung der – für den Zeitraum der Steueränderung gesenkten – Preise zur Folge. Alle Preisberechnungen auf der Website erfolgen auf Basis des aktuell wieder gültigen Mehrwertsteuersatzes von 19 %.
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Wie wirkte sich die Steueränderung auf Strom- und Gaspreise aus?
Änderungen der Mehrwertsteuer betrafen auch die Energiepreise
Die zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % wirkte sich auch auf die Endpreise von Strom und Gas aus. Sie betraf dabei sowohl den Grund- als auch den Arbeitspreis (inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben).
Die temporäre Steuersenkung reichten wir durch, daher waren die Preise in diesem Zeitraum niedriger
Die EWS wendeten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf den Nettopreis für die Strom- und Gaslieferungen an. Die Endpreise für die ausgeführten Leistungen waren daher in diesem Zeitraum niedriger. Wir haben für den Zeitraum der Steuerreduzierung die Senkung also 1:1 an Sie weitergegeben.
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Ist für die Preisberechnung nach Ende der Steuersenkung der Abrechnungszeitraum oder das Rechnungsdatum relevant?
Der Abrechnungszeitraum ist entscheidend
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird für den Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angewendet. Die Abgrenzung auf die Zeiträume mit 19 % und 16 % Umsatzsteuer erfolgt spartenabhängig nach den jeweils anerkannten Methoden.
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Ändert sich mein monatlicher Abschlag, nachdem die Mehrwertssteuer wieder gestiegen ist?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben gleich
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch mit den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen berechnet.
Sollten Sie eine Anpassung Ihrer Abschläge wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung unter Angabe Ihrer Vertrags- oder Zählernummer. Gerne können Sie dazu unser Online-Formular zur Abschlagsänderung nutzen.
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Muss ich den EWS zum Jahresbeginn 2021 Zählerstände mitteilen?
Keine Zählerstandsmeldungen nötig
Nein, wir benötigen zum Ende des Zeitraums der Mehrwertsteuersenkung keine Meldung der Zählerstände. Die Abgrenzung auf die Zeiträume mit 19 % und 16 % Umsatzsteuer erfolgt spartenabhängig nach den jeweils anerkannten Methoden.
Wenn Sie dennoch eine Abgrenzung aufgrund eines abgelesenen Zählerstandes wünschen, teilen Sie uns den Zählerstand zum 31.12.2020 bitte zeitnah mit. Gerne können Sie dazu unser Online-Formular nutzen.
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Bekomme ich eine separate Rechnung für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020?
Nein, Sie erhalten wie immer Ihre Jahresabrechnung
Wir werden Ihnen keine separate Rechnung anlässlich der temporären Mehrwertsteuersenkung erstellen. Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung zu dem Ihnen bekannten Zeitpunkt. Diese Abrechnung wird alle Mehrwertsteuerveränderungen über den abgerechneten Zeitraum berücksichtigen und abbilden.
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Wird sich die Jahresverbrauchsabrechnung von der aus anderen Jahren unterscheiden?
Nein – bis auf die Berücksichtigung der Steuersenkung
In der Jahresverbrauchsabrechnung werden wir für Leistungen, die im Zeitraum der Mehrwertsteuersatzreduzierung ausgeführt wurden, auch den entsprechend reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden. Ansonsten verändert sich die Ermittlung der in Rechnung gestellten Leistungen nicht.
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Welchen Mehrwertsteuersatz verwenden die Tarifrechner auf der EWS-Webseite?
Berechnung jederzeit zum aktuell gültigen Steuersatz
Die Tarifrechner auf der EWS-Webseite verwenden stets den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Seit dem 16.11.2020 wurden die Preise wieder mit einem Mehrwertsteuersatz von 19% angegeben, da der Belieferungsbeginn für Ihren Strom- oder Gasbezug voraussichtlich erst ab dem 01.01.2021 erfolgt. Sollte es zu einem früheren Belieferungsbeginn gekommen sein, wird der Lieferungszeitraum in 2020 mit dem gesenkten MwSt-Satz von 16 % abgerechnet.
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Ist meine Stromversorgung gesichert?
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Ganz klare Antwort: ja.
Es sind keine Versorgungslücken zu befürchten, egal ob Sie im Netzbereich der EWS wohnen oder anderswo Strom oder Gas von uns beziehen. Die Energiebranche in Deutschland sieht sich insgesamt als bestens aufgestellt für alle eintretenden Situationen. Dafür sorgen ständig durchgeführte Risikobewertungen und bestehende Notfallpläne, wie auch wir sie vorhalten.
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Wie arbeiten die EWS, solange Kontaktbeschränkungen herrschen?
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Der Betrieb läuft weiter
Auch bei uns arbeiten alle Mitarbeiter, denen es möglich ist, im Homeoffice. Für Mitarbeiter im Außendienst und auf dem Betriebsgelände gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Unser eigenes Strom-, Gas- und Nahwärmenetz wird weiterhin ohne Einschränkungen betrieben.
Kontakte reduziert
Persönliche Besuche in unseren Betriebsstätten sind derzeit nicht möglich. Veranstaltungen und Führungen werden bis auf Weiteres nicht stattfinden, so lange der Krisenzustand anhält.
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Kann ich den Kundenservice noch erreichen?
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Weiter für Sie da
Zur Kontaktaufnahme gelten die bekannten Kontaktadressen und Telefonnummern. Aufgrund der aktuellen Lage haben wir jedoch die Besetzung unserer Servicerufnummern angepasst. Unsere Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.
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Was soll ich tun, wenn ich wegen Einkommensausfall meine Rechnungen nicht bedienen kann?
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Wir klären das gemeinsam
Uns ist bewusst, dass die derzeitigen Maßnahmen viele Betriebe und Privatpersonen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wenn Sie von dieser Situation betroffen sind, setzen Sie sich mit uns per E-Mail in Verbindung, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Seit dem 27. März gilt das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, das ein Zahlungsmoratorium bis zum 30. Juni festlegt. Dieses Moratorium ermöglicht es Privatpersonen und Kleinstunternehmen, im Falle massiver wirtschaftlicher Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie die Zahlung für die Belieferung mit Energie bis Ende Juni auszusetzen. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, uns eine Nachricht zu senden.
Wie wir nach diesem Stichtag mit den aufgelaufenen Zahlungsrückständen verfahren, diskutieren wir derzeit intern. Wir fühlen uns der gesellschaftlichen Solidarität untereinander verpflichtet und wollen Härtefälle vermeiden.
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Wenn ich im Zahlungsrückstand bin, wird mir dann der Strom/das Gas abgestellt?
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Keine Versorgungssperren
Diese Sorge müssen Sie nicht haben. Bitte setzen Sie sich jedoch mit uns per E-Mail in Verbindung, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht bedienen können.
In unseren eigenen Netzgebieten, in denen wir Grundversorger sind, führen wir keine Strom- oder Gassperren aus.
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Wird zurzeit mehr oder weniger Strom verbraucht?
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Rückläufiger Stromverbrauch
Einerseits sind alle zuhause, streamen stundenlang Filme und Serien und kochen vielleicht auch häufiger als sonst. Andererseits sind fast alle Läden, Lokale, Firmen und Fabriken geschlossen. Und dieser Faktor fällt mehr ins Gewicht, besonders, wenn energieintensive Unternehmen wie die Auto-, Chemie- oder Stahlindustrie den Betrieb herunterfahren. An der Strombörse ist durch die geringere Nachfrage bereits der Strompreis gesunken. Dass diese Senkung beim Verbraucher ankommt, ist jedoch leider nicht zu erwarten, da die Berechnung der Stromtarife über längere Zeiträume hinweg erfolgt.
Auch um die Stabilität des Netzes muss man sich keine Sorgen machen: Auf Schwankungen durch sinkenden oder steigenden Stromverbrauch sind die Netzbetreiber grundsätzlich eingestellt.
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Durch all die Zeit zuhause verbrauche ich auch mehr Strom. Muss ich mich auf Nachzahlungen gefasst machen?
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Keine Angst vor der nächsten Abrechnung
Insgesamt kann man wohl mit einem leicht gestiegenen Verbrauch in Privathaushalten rechnen. Für den einzelnen Haushalt werden ein paar Stunden mehr am Laptop jedoch keine riesigen Mehrbelastungen bedeuten.
Energiesparen wichtiger denn je
Es zahlt sich grundsätzlich immer aus, Strom zu sparen, wo es möglich ist. Hier können Sie sich über Einsparmöglichkeiten im Haushalt informieren:
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