Falls Sie Ihren Einzug nicht vorab gemeldet haben, ist es wichtig, dass Sie sich noch rückwirkend zum Wohnungsübernahmedatum bei Ihrem örtlichen Grundversorger anmelden, damit Sie auf Ihren neuen Zähler registriert sind. Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung aufrecht zu halten. Wir beantragen die Versorgung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.