Förderung für BHKW und Brennstoffzellen
Bürgerenergie vor Ort!
Wir fördern dezentrale Energierzeugung vor Ort – denn die Dezentralisierung der Energieversorgung und der Ausstieg aus der umweltschädlichen und ineffizienten Großenergiewirtschaft sind zentrale Aspekte der Bürgerenergiewende.
BHKW – der «Klassiker» der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Förderung von Blockheizkraftwerken (BHKW) war für uns von Anfang an ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Bürgerenergiewende. BHKW nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie produzieren durch die Verbrennung von Kraftstoffen gleichzeitig Strom und Wärme.
Die bei der Stromproduktion entstehende Abwärme wird direkt vor Ort genutzt, Leitungsverluste entfallen fast komplett. Deshalb ist der Gesamtnutzungsgrad eines BHKWs mit zum Teil deutlich über 80 % erheblich größer als der einer herkömmlichen Kombination von Strom aus Großkraftwerken mit einem Heizkessel: Dabei werden häufig nur Wirkungsgrade von rund 55 % erreicht.
Brennstoffzelle – Strom und Wärme ohne Verbrennung
Brennstoffzellen wandeln Energieträger wie z. B. Wasserstoff oder Erdgas über eine chemische Reaktion in Strom und Wärme um. Brennstoffzellen erzeugen kaum Schadstoffe, arbeiten nahezu lautlos und verwenden die eingesetzten Energieträger sehr effizient. Zudem lassen sie sich ebenso wie Blockheizkraftwerke sehr modular errichten und sind auch in kleinen Leistungsklassen verfügbar.

Gemeinsam die Bürgerenergiewende fördern
BHKW und Brennstoffzellen sind als Brückentechnologie für die Energiewende unverzichtbar. Sie leisten durch ihre hohe Flexibilität, die effiziente Rohstoffnutzung und ihre Eignung für den dezentralen Einsatz einen wesentlichen Beitrag beim schrittweisen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Deshalb fördern wir BHKW und Brennstoffzellen.
Als Geförderter erhalten Sie dabei für die ersten 5 Betriebsjahre (zzgl. des Rumpfjahres der Inbetriebnahme) Förderung für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Förderung beträgt 6 ct/kWh. Es wird eine Grundförderung für ein Kilowatt installierte elektrische Leistung gewährt, die durch Kundenwerbung erhöht werden kann. Weitere Informationen zur Kundenwerbung und zum Förderprogramm finden Sie unten auf dieser Seite.
Voraussetzungen für die Förderung
Jetzt zum Energieproduzenten werden!

Wir versuchen, den bürokratischen Aufwand für die Förderung so gering wie möglich zu halten, denn wir möchten möglichst viele ermutigen, selbst Energie zu erzeugen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Angebot nutzen und mit einem eigenem BHKW oder einer Brennstoffzelle dazu beitragen, die Energiewende in Bürgerhand voranzubringen!
Fragen zur Anlagenförderung
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Was und wen wir genau fördern
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Förderung für Anlagen von EWS-Kunden
Sie beziehen EWS-Strom und möchten ein Blockheizkraftwerk (BHKW) oder eine Brennstoffzelle (BSZ) installieren lassen oder in Betrieb nehmen? Dann können Sie sofort an unserem Förderprogramm teilnehmen. Wenn Sie noch keinen EWS-Strom beziehen, wechseln Sie einfach zu unserem sauberen Ökostrom – hier gehts zum Ökostromwechsel. Sobald Sie eine Vertragsnummer bei uns haben, kann es mit dem Antrag zur Förderung sofort losgehen.
Förderung für Gemeinschaftsanlagen als EWS-Kunde
Falls Sie gemeinschaftlich ein BHKW oder eine BSZ installieren oder in Betrieb nehmen möchten, etwa als Genossenschaft, kann eine zeichnungsberechtigte Person (beispielsweise aus dem Vorstand) einen Förderantrag stellen. Voraussetzung ist auch hier, dass diese Person EWS-Kunde ist.
Keine Förderung für bereits bestehende Anlagen möglich
Wenn Ihr BHKW oder Ihre BSZ bereits in Betrieb ist, können Sie dafür keine Förderung mehr erhalten. Sollten Sie sich allerdings entschließen, Ihre Anlage zu erweitern, können Sie – solange Sie Strom bei den EWS beziehen – natürlich eine Förderung für die zusätzlich geplante Leistung erhalten.
EWS-Förderung als Ergänzung der Förderung nach EEG
Unsere Förderung erhalten Sie völlig unabhängig von der EEG-Förderung, die Ihnen Ihr Netzbetreiber auszahlt, stellt also eine Zusatzförderung dar. Die Einspeiseabrechnungen Ihres Netzbetreibers dienen uns lediglich als Grundlage für die Berechnung Ihrer jeweiligen Fördergutschrift.
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Team für Fragen rund um das EEG keine weitere Beratung anbieten kann. Als EWS-Kunde können Sie sich zu diesem Thema aber über unsere kostenlose Energieberatungs-Hotline informieren lassen.
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Wie und für wie lange wir fördern
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Einfacher und unbürokratischer Weg zur Förderung
Wenn Sie Strom von den EWS beziehen,
- laden Sie einfach den Förderantrag herunter und füllen ihn aus. Neben den Angaben zu Ihrer Person und dem Anlagenstandort können Sie darin ggf. auch Ihre Umsatzsteuer-Nummer eintragen; Sie erhalten dann die Förderbeträge zuzüglich der Umsatzsteuer.
- Senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an uns. Ihre Unterschrift ist nur erforderlich, wenn Sie uns den Antrag in Papierform zusenden.
Wir werden Ihre Angaben nach Eingang überprüfen und Sie darüber informieren, wie es weitergeht. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche und rechtliche Beratung durchführen dürfen – wenden Sie sich dazu an die entsprechende Fachleute.
Förderbetrag für jede aus dem ersten kWp Leistung erzeugte und eingespeiste kWh: 6 Ct
Wir fördern Ihr Blockheizkraftwerk oder Ihre Brennstoffzelle grundsätzlich mit 6 Ct für jede aus dem ersten kWp Anlagenleistung erzeugte und eingespeiste Kilowattstunde – und so wird Ihre Förderung berechnet: Diese von Ihrer Anlage eingespeiste Strommenge in kWh teilen wir durch die Höhe der installierten Leistung (kWp) und multiplizieren das Ergebnis mit 6 Ct. Drei Rechenbeispiele:
Der Rechenweg: (Insgesamt eingespeiste kWh / Anlagenleistung in kWp) x 0,06 €
Gesamteinspeisung
(kWh)/ Leistung
(kWp)= aus 1 kWp
eingespeiste kWhx
Förderung= Förderung
pro Jahr4000 5 800 0,06 € 48 € 6000 8 750 0,06 € 45 € 7000 10 700 0,06 € 42 € Auszahlung der Förderung: Gutschrift auf Basis Ihrer Einspeisejahresabrechnung
Sie erhalten von Ihrem Netzbetreiber jährlich eine Abrechnung über den von Ihnen eingespeisten Strom.
- Übersenden Sie uns einfach diese Einspeiseabrechnung in Kopie – am besten als Foto oder PDF-Datei per E-Mail an foerderprogramm[at]ews-schoenau.de.
- Wir überweisen Ihnen anschließend den entsprechenden Förderbetrag für das Vorjahr auf Ihr Konto.
Bitte übersenden Sie uns die Einspeiseabrechnung für das Vorjahr unbedingt bis zum 31.12. des jeweils laufenden Jahres. Später eintreffende Einspeiseabrechnungen können wir nicht mehr berücksichtigen.
Die Förderdauer beträgt fünf Jahre
Sie erhalten die Förderung fünf Jahre lang. Wenn Ihre Anlage unter dem Jahr in Betrieb geht, kommt noch der Förderbetrag für den Strom dazu, den Sie in der Betriebszeit dieses ersten «Rumpfjahres» erzeugt haben.
Wegfall der Förderung bei Stromanbieterwechsel
Sie erhalten die Förderung für fünf Jahre nur dann, wenn Sie über den gesamten Zeitraum hinweg auch Ökostrom von den EWS beziehen. Sollten Sie zu einem anderen Stromanbieter wechseln, entfällt die weitere PV-Förderung durch unser Förderprogramm.
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Förderbonus durch Kundenwerbung
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Förderboni für bis zu vier im ersten Förderjahr geworbene Kunden
Das EWS-Förderprogramm folgt dem Prinzip der Solidarität. Wenn Sie neue Kunden für die EWS werben, helfen Sie uns, den Fördertopf auch weiterhin zu füllen. So können wir auch in Zukunft gemeinsam Energiewende-Projekte voranbringen und die bürgereigene Energieerzeugung solidarisch fördern. Unterstützen Sie also unsere gemeinsame Sache mit Ihrer Kundenwerbung – und profitieren Sie dabei zusätzlich von einem Förderbonus.
Doppelter Förderbonus schon für den ersten geworbenen Kunden
Für Ihre Anlage erhalten Sie ohne Kundenwerbung eine Grundförderung von 6 Ct für jede aus dem ersten kWp Leistung eingespeiste kWh. Für jeden Strom- oder Gaskunden, den Sie innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage werben, fördern wir den eingespeisten Strom für ein weiteres kWp ihrer Anlagenleistung.
Ihr Förderbetrag verdoppelt sich also bereits bei einer Kundenwerbung – und verdreifacht sich bei zwei, wie folgendes Rechenbeispiel veranschaulicht. Wir berücksichtigen dabei bis zu vier Kunden, die Sie innerhalb des ersten Förderjahres überzeugen konnten, Strom oder Gas von den EWS zu beziehen.
So profitieren Sie von der Kundenwerbung
Rechenweg ohne Förderbonus: (Gesamte jährlich erzeugte kWh / Anlagenleistung in kWp) x 0,06 €
Erzeugung
(kWh)/ Leistung
(kWp)= aus 1kWp
erzeugter Strom (kWh)x
Förderung=
Förderung pro Jahr4200 6 700 0,06 € 42 € Für diese Anlage erhielten Sie also
- ohne Kundenwerbung eine Förderung von 1 × 700 × 0,06 € = 42 €/Jahr,
Die gleiche Anlage erhält bei Werbung …
- von einem EWS-Kunden eine Förderung von 2 × 700 × 0,06 € = 84 €/Jahr,
- von zwei EWS-Kunden eine Förderung von 3 × 700 × 0,06 € = 126 €/Jahr,
- von drei EWS-Kunden eine Förderung vom 4 × 700 × 0,06 € = 168 €/Jahr,
- von vier EWS-Kunden eine Förderung von 5 × 700 × 0,06 € = 210 €/Jahr.
Dabei berücksichtigen wir alle Kunden, die Sie innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme geworben haben, sobald diese von uns mit Strom oder Gas versorgt werden.
Entscheidend ist dabei lediglich, dass durch Ihre Kundenwerbung ein neuer Zähler bei den EWS angemeldet wird. Sie erhalten also auch dann einen Förderbonus, wenn Sie selbst einen neuen Stromzähler bei den EWS anmelden. Wenn Sie einen Neukunden geworben haben, musss uns dieser lediglich kurz mitteilen, dass er durch Sie für die EWS angeworben wurde.
Auf diesen Wegen kann der gewonnene Neukunde uns informieren:
Über Ihre Kundenwerbung muss uns der von Ihnen geworbene Kunde informieren. Folgende Wege stehen ihm dazu zur Verfügung:
- Auf seinem Strom- oder Gaslieferantrag: Der von Ihnen gewonnene Neukunde vermerkt einfach formlos Ihren Vor- und Zunamen – und idealerweise auch Ihre Kundennummer – auf dem Strom- oder Gaslieferantrag. Die Angabe Ihrer Kundennummer (die Sie beispielsweise auf Ihrer Stromrechnung finden), erleichtert uns die schnelle Zuordnung und Bearbeitung der Anfrage erheblich.
- Beim Online-Abschluss: Möchten ein Ihnen geworbener Kunde Ökostrom oder Biogas online bei den EWS abschließen, kann er Ihren Vor- und Nachnamen sowie ggf. die Kundennummer einfach in das Feld «Ihre Mitteilung an die EWS» im letzten Schritt des Wechselformulars eingeben.
- Nachricht an unser Kundencenter: Der Neukunde kann unser Kundencenter auch per Kontaktformular über die Werbung durch Sie informieren. Auch in diesem Fall kann er uns Ihre Kundennummer mitteilen, um uns eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
Ganz gleich, auf welchem Weg uns der von Ihnen geworbene Kunde informiert: Sie erhalten im Anschluss eine Nachricht von unserem Kundencenter und dürfen sich zusätzlich eine kleine Dankeschön-Prämie aussuchen!
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Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Förderprogramm? Dann kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Formular oder rufen Sie uns an!
Sprechzeiten: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr.