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Stromnetze

Gesetze und Verordungen

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für den Netzbetrieb und Netzzugang sowie zu weiteren gesetzlichen Vorgaben finden Sie auf dieser Seite.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 bildet, zusammen mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) vom 29. Juli 2005 und der Verordnung über den Zugang zu den Elektrizitätsversogungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) vom 29. Juli 2005, die rechtliche Grundlage für den Netzbetrieb und den Netzzugang. Ergänzend gilt für den Netzanschluss die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und für die verwendeten Messgeräte das Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Neben dem EnWG werden die für die Netzbetreiber vorgeschriebenen, gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Gesetz für den Vorrang erneuerbaren Energien (EEG) sowie die Konzessionsabgabeverordnung (KAV) umgesetzt.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, z.B. auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns vor. Sofern erforderlich, wird eine entsprechende Genehmigung bei der Bundesnetzagentur beantragt.                        
                                            
Die aktuelle Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/   

  • Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
  • Stromnetzzugangsverordnung (Strom NZV)
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
  • Gesetz für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG)
  • Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • Messzugangsverordnung (MessZV)