Ein Mann schraubt ein Heizungsrohr an einer neuen Wärmepumpe an
Wärmewende

Nicht erst seit dem Streit um das Gebäudeenergiegesetz wissen wir: Die Tage von Gas- und Ölheizungen sind gezählt.

Drei Gründe, warum jetzt der richtige Zeitpunkt für den Heizungswechsel ist

Im vorherigen Artikel zum Thema Gebäudeenergie haben wir behandelt, warum die anstehenden Veränderungen viele Hausbesitzer:innen verunsichern. Die Frage, wie sie jetzt mit ihrer Heizung verfahren sollen, treibt viele um, bei denen das bestehende Heizsystem ans Ende seiner Lebensdauer kommt. 

Mit der alarmistisch geführten Diskussion um die Auswirkungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (auch als «Heizungsgesetz» bekannt) haben sich viele Menschen noch schnell eine neue Öl- oder Gasheizung angeschafft, solange sie noch zulässig ist. Ausschlaggebend war für viele sicherlich vor allem der Anschaffungspreis der Wärmepumpe, der noch deutlich über dem eines Gas- oder Ölbrenners liegt. Dies führte zu einem regelrechten Run auf Heizungsarten für fossile Brennstoffe  – ein Effekt, der sicher nicht im Sinne des Erfinders war. 

Doch Anschaffungskosten sind eben nicht alles – es gibt auch gute Argumente dafür, den Austausch bestehender fossil betriebener Heizsysteme gegen eine klimafreundliche Alternative nicht möglichst lange hinauszuschieben, sondern anzugehen. Diese wollen wir in diesem Artikel vorstellen.

1. Brennstoffpreise werden sich verteuern

Der russische Angriffskrieg hatte zu einem Preissprung der Gaspreise geführt, welcher die gesamten Energiemärkte ins Chaos gestürzt hat. Dieses Ereignis hatte gezeigt: Man kann nicht darauf setzen, dass eine Kilowattstunde Gas automatisch günstiger als Strom ist. Zwar haben sich die Gaspreise inzwischen stabilisiert und sind auch wieder gesunken, aber auch daraus kann man nicht schließen, dass es dauerhaft günstiges Gas geben wird. 

Der Hauptgrund, warum ein ansteigender Preis absehbar ist, ist der Emissionshandel für fossile Brennstoffe. Eine Tonne CO₂ zu erzeugen kostet seit Januar 2024 laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 55 Euro, bis 2026 wird dieser Preis auf 65 Euro steigen. Diese Abgabe fließt als Umlage mit in den Gas-Arbeitspreis ein und wird diesen stetig steigen lassen.

Ab 2027 wird der nationale Emissionshandel in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) überführt und zudem auf den Verkehrssektor und die Gebäudeheizung ausgeweitet. Nach derzeitigen Berechnungen steigt dadurch der CO₂-Preis noch einmal deutlich an. Damit würde also ein Preisschock auf Haushalte mit Öl- und Gasheizung zukommen – und wer sich schnell noch eine neue fossile Heizung hat einbauen lassen, um der Anschaffung einer teuren Wärmepumpe zuvorzukommen, könnte im Endeffekt durch die gestiegenen Brennstoffpreise das Nachsehen haben. Dementsprechend amortisieren sich die Mehrkosten für eine Wärmepumpe in absehbarer Zeit.  

2. Die Gasnetze sind nicht für immer

Die Mannheimer Stadtwerke MVV sorgten Ende letzten Jahres für Schlagzeilen, als sie ankündigten, ihr Gasnetz bis 2035 stillzulegen. Wörtlich begründeten sie den Schritt: «Fossil gefeuerte Gasheizungen hält MVV (…) nicht für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Beheizungsform. Transport und Nutzung von Erdgas führen zu vermeidbarem CO₂-Ausstoß, die CO₂-Kosten werden in den kommenden Jahren steigen, und da die Zahl der Gasnutzer sinkt, werden die Kosten des Gasnetzes auf immer weniger Nutzer umgelegt. MVV strebt daher an, das Gasnetz bis 2035 stillzulegen und empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden, sich frühzeitig um alternative Heizformen zu kümmern.»

Das wird keineswegs eine Mannheimer Besonderheit bleiben. Denn mit steigendem Gaspreis wird der Bezug von Gas überall unattraktiver und es werden sich mehr Menschen für einen Umstieg entscheiden. Auch die beliebte Erzählung, dass statt Gas zukünftig einfach Wasserstoff durch die Leitungen fließen wird, darf getrost angezweifelt werden – eine Studie des Borderstep Institute kommt zum Urteil, dass dieses Szenario vor allem wegen der hohen Kosten der Wasserstoffherstellung und Umrüstung der Netze illusorisch ist.

Energieökonomin Prof. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt beim DIW, rät den Kommunen, bei der kommunalen Wärmeplanung heute schon die Stilllegung der Gasnetze mitzudenken und die heutigen Gaskund:innen rechtzeitig über Alternativen wie Fernwärme oder Wärmepumpen zu informieren – denn sonst werde es teuer.

3. Die Förderbedingungen sind günstig

Was bei der emotional aufgeheizten Diskussion um das sogenannte Heizungsgesetz oft übersehen wurde, war, dass es nicht nur neue Grenzwerte enthielt, sondern auch umfangreiche Förderungen aufgesetzt wurden. Prominentestes Beispiel ist die Wärmepumpenförderung. Bis zu 70 Prozent des Preises werden bei dem Einbau einer neuen Wärmepumpe derzeit durch die KfW übernommen. Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen zu. Bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro winken noch einmal 30 Prozent Einkommensbonus, sofern die Wohneinheit selbst genutzt wird – dies soll besonders weniger gut verdienende Hausbesitzer:innen entlasten. 

Für besonders effiziente Wärmepumpenmodelle sind weitere fünf Prozent Effizienzbonus möglich. Und die Entscheidung für einen baldigen Umstieg wird mit einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent belohnt. Ab 2029 wird sich dieser schrittweise reduzieren. Diese Förderungen können sich aufsummieren bis zu einer maximalen Förderhöhe von 70 Prozent. Genauere Informationen über die Förderung können Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Wärmepumpen-Beratung von EWS und GPE erhalten. 

Übrigens: Auch, wenn Ihr Haus an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen wird, fällt die Bezuschussung der dafür nötigen Wärmeübergabestation nach diesem Muster aus.  

Unklare politische Zukunft

Wie die neue schwarz-rote Koalition mit dem Thema Gebäudeenergie umgehen will, ist zum jetzigen Stand noch nicht gesichert bekannt. Die Unionsparteien haben im Wahlkampf mit großem Getöse verkündet, das von ihnen so scharf attackierte «Heizungsgesetz» abzuschaffen, was so auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Was das konkret bedeutet, und ob auch die Förderung für Wärmepumpen eingeschränkt werden soll, ist gegenwärtig noch nicht ganz klar.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Klimaneutralität 2045, die auch eine unionsgeführte Regierung weiter vorzubereiten hat, und zu der sie sich auch bekannt hat. Die Wärmewende macht einen großen Brocken dieser riesigen Aufgabe aus, der Gebäudesektor ist dabei nicht auf Kurs. Zumal auch die Hersteller:innen und Heizungsbaufirmen in diesem Land Interesse an Planbarkeit und verlässlichen Aussichten haben und schon jetzt vor einer Kehrtwende warnen.

Bis die nächste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes abgestimmt wurde und in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, gilt das Gesetz jedoch in der aktuellen Form – und damit auch die Förderungen.

Fotos: Adobe Stock

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