Die Energiewende in Deutschland lebt von Millionen kleiner Solaranlagen auf Hausdächern, Bürgerenergiegenossenschaften und von Menschen, die selbst anpacken und in eine gemeinsame Zukunft investieren. Dieses dezentrale Fundament steht jetzt gleich von mehreren Seiten unter Druck: Mit den «Leaks» zum sogenannten «Netzpaket» und der EEG-Novelle wurde deutlich, dass vor allem das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) Vorhaben vorantreibt, die in der Summe das Tempo der bürgernahen Energiewende ernsthaft einbremsen könnten. Hinzu kommen noch die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), über die Rückschritte bei der Wärmewende drohen.
Das Ende der festen Einspeisevergütung
Das derzeit heiß diskutierte Herzstück der EEG-Novelle, die feste Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen, soll nach ersten Vorstellungen des BMWE wohl abgeschafft werden. Dadurch wurden bislang bürokratiearm in das Netz eingespeiste Strommengen aus kleinen PV-Dachanlagen gefördert. Nach den BMWE-Vorstellungen würde die feste Einspeisevergütung sofort wegfallen. An ihre Stelle soll die sogenannte «Netzbetreiberabnahme» treten – eine Vergütung, die sich am aktuellen Börsenstrompreis orientiert und wirtschaftlich unattraktiver ist als das bekannte System der Einspeisevergütung.
Neuanlagen bis 25 kWp können diese Netzbetreiberabnahme nur noch bis Ende 2027 behalten, Anlagen bis 10 kWp bis Ende 2028. Insgesamt soll die Inanspruchnahme der Netzbetreiberabnahme für kleine PV-Dachanlagen bis 100 kW auf eine maximale Dauer von zweieinhalb Jahren begrenzt werden. Danach müssen diese Anlagen entweder auf eine Förderung ihrer eingespeisten Strommengen verzichten oder in die für Kleinanlagen noch immer recht sperrige sonstige Direktvermarktung wechseln.
Was das in der Praxis bedeutet, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in der von den EWS beauftragten Studie «Dezentrale PV als Säule der Energiewende: Analyse und Perspektiven für kleine Dachsolaranlagen» untersucht: Die Direktvermarktung kleiner Anlagen ist derzeit schlicht unwirtschaftlich. In einer Online-Veranstaltung am 9. März 2026 haben wir die zentralen Ergebnisse sowie die energiepolitischen Implikationen der Studie gemeinsam mit dem Fraunhofer ISE präsentiert. Dabei ging unser Vorstandsmitglied Alexander Sladek mit Kerstin Andreae (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW) sowie den Bundestagsabgeordnet:innen Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) und Hans Koller (CSU) in den Austausch. Peter Ugolini-Schmidt, Leiter Politik der EWS, moderierte das Format.
Video: Quo vadis, kleine PV? EEG-Novelle nutzen und Solar-Ausbaukurs beibehalten
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Ein Wechsel von der festen EEG-Vergütung beispielsweise verlängert die Amortisationszeit um zwei bis drei Jahre und droht viele Neuanlagen unwirtschaftlich zu machen. Das Urteil der befragten Marktexpert:innen ist eindeutig: Eine klassische Direktvermarktung kleiner Anlagen scheitert aktuell vor allem an ineffizienten Strukturen für die Direktvermarktung (z. B. fehlende Standardisierung und unklare Marktprozesse).
Wir sehen die sofortige Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für Kleinanlagen ohne ausreichende Übergangsfrist äußerst kritisch. Die im «EEG-Leak» vorgesehene Übergangsfrist ist viel zu kurz, um funktionierende Marktstrukturen aufzubauen. Statt eines planbaren Übergangs riskiert das BMWE einen Rückgang beim Kleinanlagen-Ausbau: Anlagen werden kleiner geplant oder gar nicht mehr gebaut, weil die Investitionsbereitschaft privater Haushalte angesichts fehlender Planungssicherheit drastisch sinken könnte.
Das Netzpaket – mehr Bürokratie, weniger Energiewende
Auch beim geleakten Entwurf für ein sogenanntes «Netzpaket» setzt das Bundeswirtschaftsministerium aus unserer Sicht an den falschen Stellen an. Das Papier sorgt für zusätzliche Anforderungen und mehr Bürokratie, gerade für Erneuerbare-Anlagenbetreiber. Die Bundesregierung war mit dem Versprechen gestartet, Bürokratie abzubauen. Für die Energiewende gilt hierbei leider das Gegenteil. Besonders kritisch sehen wir den sogenannten «Redispatchvorbehalt» in seiner jetzigen Form: In Netzgebieten, die über drei Prozent Redispatchmaßnahmen im letzten Kalenderjahr hatten, dürften praktisch keine neuen Erneuerbaren-Anlagen zugebaut werden. Neubauprojekte für Wind- und Solarenergie stehen bereits jetzt unter starkem wirtschaftlichem Druck.
Insbesondere für kleinere und mittelständische Akteur:innen sowie die Bürgerenergie ist angesichts sinkender Marktwerte die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte akut gefährdet. Diese Ausgangslage sollte von der Bundesregierung sowohl mit Blick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess zum Netzpaket als auch zur EEG-Novelle dringend mitbedacht werden. Hinzu kommt: Die 3-Prozent-Schwelle, ab der ein Netzbetreiber ein Netzgebiet als «kapazitätslimitierendes Netzgebiet» deklarieren kann, ist in der Praxis schwer umsetzbar.
Weder werden hier vorhandene Netzausbauprojekte noch Flexibilitäten und Anlagen zur Sektorkopplung berücksichtigt. Insgesamt würde diese Regelung große Planungsunsicherheit schaffen, während der Netzbetreiber im Gegenzug keine Anreize für die Ertüchtigung der Netze hätte. Statt kleinteiliger bürokratischer Eingriffe sollten smarte Marktinstrumente zum Einsatz kommen: Das Umweltministerium hat einen Vorschlag zu «netzoptimierten Ausschreibungen» vorgelegt, der über die Einführung eines «Netzengpass-Malus» funktioniert – Gebote von Projekten in ausgewiesenen Netzengpassgebieten bekämen dadurch schwerer Zuschläge.
Auch das renommierte Beratungshaus BET, das im Sommer 2025 mit dem Energiewendemonitoring eine wichtige Grundlage für notwendige Reformen geschaffen hat, legte jüngst einen Alternativvorschlag vor, um die drohende einseitige Belastung der Erneuerbaren-Anlagenbetreiber zu reduzieren. Die EWS begrüßen derartige Vorschläge ausdrücklich, da hier mit sehr geringem bürokratischen Eingriff eine größere Steuerungswirkung des Erneuerbaren-Ausbaus erreicht werden kann.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz – Unzureichende Anreize statt Wärmewende
Vertreter:innen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD haben kürzlich auch die Eckpunkte für ein weiteres Vorhaben vorgestellt: das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeiten – und dabei insbesondere das sogenannte «Heizungsgesetz» abschaffen.
Im Ergebnis würde das bedeuten: Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch und die Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen sollen demnach grundsätzlich zulässig bleiben. Was die Koalition als technologieoffen, flexibler und bürokratieärmer bezeichnet, ist aus unserer Sicht in weiten Teilen ein Rückschritt. Eine Streichung der 65-Prozent-Vorgabe würde Unternehmen wie den EWS und Endverbraucher:innen erhebliche Planungssicherheit nehmen. Wer heute eine Heizung kauft, Gebäude saniert oder ein klimafreundliches Wärmenetz plant, braucht verlässliche Rahmenbedingungen – keine politische Kehrtwende.
«Die Streichung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist ein klares Warnsignal und für mich besonders hart zu hören. Ohne feste Leitplanken droht, dass fossile Lösungen wie Öl- und Gasheizungen weiter auf Jahrzehnte zementiert werden. Das bremst die Dekarbonisierung, belastet die Verbraucher:innen finanziell und verzögert die Wärmewende. Technologieoffenheit darf nicht zum Freibrief für neue fossile Abhängigkeiten werden.»
Äußerst fraglich stufen wir auch die sogenannte «Bio-Treppe» und Grüngas- sowie Grünölquoten ein. Laut Eckpunktepapier sollen ab 2029 neue Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – beginnend mit 10 Prozent. Klingt gut, birgt aber erhebliche Risiken: Was als Biomethan, synthetisches Methan oder Bio-Öl angerechnet werden kann, ist eine breite Kategorie mit wenig Substanz. Hier besteht die reale Gefahr von Greenwashing und hohen Kosten für Mieter:innen. Fossile Heizsysteme würden damit auf Jahrzehnte hinaus faktisch weiter gefördert, statt konsequent auf erneuerbare Alternativen umzustellen. Angesichts des Iran-Krieges und rasant steigender fossiler Energiepreise ist dieser Weg weder ökologisch noch ökonomisch nachhaltig.
Aber die Eckpunkte beinhalten auch positive Elemente – wie die geplante Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und ihre gesetzliche Verankerung. Die Einführung einer Preistransparenzplattform für Fernwärme ist ebenfalls ein sinnvoller Schritt zum Schutz der Verbraucher:innen. Dennoch gilt in der Gesamtschau: Ein Gesetz, das Gas- und Ölheizungen auf Jahrzehnte festschreibt, das Nebenkosten für Mieter:innen in die Höhe treibt und Gebäudebesitzer:innen aus der Verantwortung nimmt, taugt in diesen geopolitisch äußerst unsicheren Zeiten nicht als Instrument für eine bürgernahe Wärmewende.
Was wirklich gebraucht wird
Es braucht weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für die in die Energiewende investierende Bürgerenergie. Konkret bedeutet das:
- Die feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen muss erhalten bleiben, bis funktionierende Strukturen für die Direktvermarktung vorhanden sind.
- Der Smart-Meter-Rollout muss drastisch beschleunigt werden, bevor Direktvermarktungspflichten greifen.
- Beim Netzpaket braucht es zwingend Nachbesserungen bezüglich des Redispatchvorbehalts – gute Gegenvorschläge liegen auf dem Tisch.
- Echte lokale Marktpreissignale müssen stärker zum Tragen kommen, um den Redispatchbedarf zielführend zu senken.
- Das GMG muss klare, ambitionierte Vorgaben für erneuerbare Wärme setzen, statt fossile Heizsysteme mit Bio-Treppe und Grüngas-Etiketten auf Jahrzehnte zu verlängern.
Die Energiewende braucht nun Planungssicherheit und Verlässlichkeit – nicht neue Hürden. Erneuerbare Energien deckten im vergangenen Jahr fast 56 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis zu einer bürgernahen und 100 Prozent erneuerbaren Energieversorgung ist es noch ein langer Weg – und der wird mit diesen drei Gesetzentwürfen deutlich schwerer.
Unsere Haltung ist klar
Alle drei möglichen Vorhaben – EEG-Novelle, Netzpaket und GMG – werden wir im laufenden Gesetzgebungsprozess eng begleiten und uns dazu klar positionieren. Denn eine dezentrale und bürgernahe Energiewende benötigt konstruktive Rahmenbedingungen statt neuer Hürden. Wir werden Stellung nehmen, kritisch Fragen stellen und gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Partner:innen und der Zivilgesellschaft Druck machen – für eine bürgernahe Energiewende, die ihren Namen verdient. Die EWS sind aus dem Widerstand gegen Atomkraft entstanden, weil Bürger:innen die Energieversorgung selbst in die Hand nehmen wollten. Dieser Geist ist heute wichtiger denn je. Und er verdient bessere Rahmenbedingungen als die, die die Bundesregierung derzeit plant. Wer die dezentrale Energiewende stärken will, ist herzlich eingeladen, diesen Weg mit uns zu gehen. Jetzt Mitglied in unserer Genossenschaft werden!
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