Genossenschaftsmitglied werden
Als Mitglied unserer Genossenschaft gestalten Sie aktiv die Energiewende mit. Gemeinsam mit 15.000 Bürger:innen haben Sie Anteil an der Weiterentwicklung unseres Unternehmens und unterstützen mit uns den Kampf für eine solidarische, klimafreundliche und zukunftsfähige Energieversorgung.
Warum Teil der EWS werden?
Einfach Mitglied werden!
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Mitglied werden oder Beteiligung erhöhen
Die Beteiligung an unserer Genossenschaft ist völlig unkompliziert: Wenn Sie unsere Zulassungskriterien erfüllen, also bereits Kund:in der EWS oder Haushaltsmitbewohner:in eines EWS-Mitglieds sind, können Sie jederzeit Mitglied werden. Fünf Geschäftsanteile à 100 € genügen für den Beitritt. Und wenn Sie noch keinen EWS-Ökostrom beziehen, können Sie einfach zu den EWS wechseln, als neues Mitglied von einem günstigeren Tarif profitieren und gemeinsam mit uns die Bürgerenergie voranbringen. Erfahren Sie hier mehr über die Chancen und Risiken einer Beteiligung an unserer Genossenschaft.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Berücksichtigung Ihres Antrages im aktuellen Geschäftsjahr bis zum 31.10.2026 bei uns vollständig eingegangen sein muss. Spätere Anträge können erst im kommenden Geschäftsjahr zugelassen werden.
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Chancen und Risiken einer Genossenschaftsbeteiligung
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Chancen und Risiken einer Beteiligung an der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich, ähnlich wie bei einer Aktienanlage oder einer Kommanditbeteiligung, um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche neben der Aussicht auf eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist. Eine Genossenschaft strebt im Gegensatz zu anderen Kapitalgesellschaften nicht in erster Linie einen möglichst hohen eigenen Gewinn an, sondern will dem Grundgedanken nach das Wirtschaften ihrer Mitglieder fördern. Bei der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG bedeutet dies konkret: die sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie.
Es liegt also in der Natur der Sache, dass nicht eine maximale Ausschüttung an die Mitglieder angestrebt wird, sondern allenfalls eine angemessene Verzinsung ihrer Einlagen. Selbst wenn in der Vergangenheit Ausschüttungen von 3,5 % gemessen am Eigenkapital erzielt wurden, sollte bei der Entscheidung zur Mitgliedschaft nicht von einer dauerhaften Kapitalverzinsung in dieser Höhe ausgegangen werden.
Auch bei einer Genossenschaft können sich durch ungünstige wirtschaftliche Umstände über einen längeren Zeitraum Verluste ergeben. Während dieses Zeitraums kann die Genossenschaft keine Dividende an die Mitglieder auszahlen. Selbst wenn Gewinne erwirtschaftet werden, steht es im Ermessen der Mitgliederversammlung auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Auf diese Weise kann das Eigenkapital und die Liquidität der Genossenschaft zum Beispiel bei anstehenden Investitionen gestärkt werden. Im schlimmsten Fall, nämlich bei der Insolvenz der Genossenschaft, kann auch das eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus besteht nicht.
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Zukunft mitgestalten
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Vor Ort mitentscheiden oder online mitverfolgen
Nehmen Sie an unserer jährlichen Generalversammlung, dem «Parlament» der EWS teil! Dort entscheiden Sie über unsere Zukunft mit – denn In der Generalversammlung vollzieht sich unsere gemeinsame Willensbildung. Ihr Wahlrecht können Sie vor Ort ausüben oder sich in unserem Livestream informieren. Ausführliche Informationen zur letzten Generalversammlung finden Sie auf dieser Seite.
Unsere Bürgerkraftwerke
Fragen zur Mitgliedschaft?
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft, zur Übertragung von Anteilen oder zu den Chancen und Risiken einer Genossenschaftsbeteiligung? Bei unseren Fragen und Antworten finden Sie schnell die passende Antwort – oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!