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Genossenschaft

Generalversammlung

Hier finden Sie die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen zu den Beschlüssen der Generalversammlung 2024 in Schönau; die Mitglieder hatten zudem die Möglichkeit, die Veranstaltung im Livestream zu verfolgen.

Die Generalversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft beruft den Aufsichtsrat, dieser wiederum überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. In der Generalversammlung vollzieht sich die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder. Damit stellen die anwesenden Mitglieder, denen die EWS zu 100 % gehört, im Sinne einer Gewaltenteilung das «Parlament» der EWS dar.

28.06.2024, Schönau im Schwarzwald Tagesordnungspunkte

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

  • TOP 2: Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023 und Vorlage des Jahresabschlusses 2023 sowie Ergebnisverwendungsvorschlag

  • TOP 3: Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit

  • TOP 4: Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrats zum Prüfungsergebnis sowie Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts

  • TOP 5: Beschluss

    a) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023
    b) über die Ergebnisverwendung

  • TOP 6: Entlastung

    a) der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    b) der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

  • TOP 7: Verschiedenes

Näheres zu Beschlüssen, zur Entlastung und Wahlen 2023

TOP 5a: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Thomas Jorberg verweist als Aufsichtsratsvorsitzender auf den mündlich vorgetragenen Bericht des Vorstands, den Jahresabschluss und den Lagebericht. Er beantragt die Feststellung des Jahresabschlusses vom 03.05.2024 mit einer Bilanzsumme von 123.559.630,51 €. Der Jahresabschluss wurde einstimmig festgestellt.

TOP 5b: Beschluss über die Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss von 14.748.414,24 € – unter Einbeziehung eines Gewinnvortrags von 950,36 € und einer Vorwegeinstellung in Höhe von 1.474.936,46 € in die gesetzliche Rücklage – wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn 13.274.428,14 €
Verwendung Betrag
Ausschüttung an die Mitglieder (5,0 %) 2.164.150,00  €
Einstellung in die Gewinnrücklagen 11.110.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 278,14 €


TOP 6a: Entlastung des Vorstands

Die Generalversammlung hat einstimmig die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen.

TOP 6b: Entlastung des Aufsichtsrats

Die Generalversammlung hat einstimmig die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen.

Satzung unserer Genossenschaft

Satzung der EWS eG auf Holztisch

Satzung der EWS eG

Aktuell gültige Satzung der EWS eG zum Download als PDF