Fragen zum Ökostrom?
Ob Sie demnächst Ökostrom beziehen möchten oder als Kunde eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug haben – hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form.
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Fragen zu Strom und Preis
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Was kostet der EWS-Ökostrom?
Unser Ökostrom ist oft günstiger als Strom aus Kohle und Atom!
Der Preis für EWS-Ökostrom setzt sich aus einem fixen monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen:
- Grundpreis: 9,95 €/Monat
- Arbeitspreis: 29,20 ct/kWh
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Wie setzt sich der Preis genau zusammen?
Der Arbeitspreis (in ct/kWh) s
etzt sich zusammen aus
- den Beschaffungskosten für regenerative Energie,
- den Netznutzungsentgelten, die der örtliche Stromnetzbetreiber erhebt,
- der Stromsteuer (2,05 ct/kWh),
- einer Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde,
- der EEG-Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien,
- der §19-Umlage, welche die Netzentgeltbefreiung der Großindustrie kompensiert,
- der Offshore-Umlage, die den verzögerten Netzanschluss für Offshore-Windparks ausgleicht,
- der Umlage für abschaltbare Lasten (sog. AbLaV-Umlage),
- dem Förderanteil (0,5 ct/kWh), der das Förderprogramm «Sonnencent» unterstützt,
- unserer Marge und
- der Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).
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Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet grundsätzlich nichts, weder bei Ihrem bisherigen Stromversorger noch bei uns.
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Gibt es einen Nachtstrom-Tarif (NT)?
Ja allerdings in der Regel ohne Vergünstigung
Wir liefern Nachtstrom (NT) zum selben Arbeitspreis wie Tagstrom (HT), nämlich 29,20
ct/kWh. Das hängt damit zusammen, dass wir Nachtstrom nur zum selben Tarif wie Tagstrom einkaufen können. Auch die Netzentgelte, die wir an die lokalen Stromnetzbetreiber entrichten, sind nachts dieselben. Die Grundgebühr für Doppeltarifzähler (HT
/
NT) beträgt für den Zeitraum der temporären Steuersenkung auf 19 % bei den EWS 9,70
€ pro Monat.
Ausnahme: Schönau und umliegende Gemeinden
In unseren eigenen Netzen in Schönau und Umgebung können wir Sie allerdings mit günstigerem Nachtstrom beliefern.
Falls Sie von uns mit einem Nachtstromtarif versorgt werden möchten, wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter.
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Gibt es einen Tarif für Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen?
Ja – für den Wärmepumpentarif benötigen Sie aber einen separaten Zähler
Wenn Sie eine Wärmepumpe mit einem separaten, unterbrechbaren Stromzähler haben, können Sie gleich hier Ihren Preis berechnen und wechseln.
Wenn Sie einen Tarif für Ihre Nachtspeicherheizung suchen, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter. Wir beraten Sie gerne!
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Fragen zum Wechsel
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Wie geht der Wechsel vor sich?
Schnell und bequem: der Online-Auftrag
Am einfachsten geht der Wechsel zu den EWS mit dem Online-Auftrag. Sie können als Privatkunde gleich hier Ihren individuellen Preis berechnen und zu uns wechseln.
Als Gewerbe- oder Industriekunde mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh pro Jahr finden Sie hier alle Informationen zum Wechsel.
Alternativ: Wechsel per PDF-Auftrag
Sie können uns auch den als PDF heruntergeladenen und ausgefüllten Auftrag zur Stromlieferung schicken. Legen Sie bitte eine Kopie Ihrer letzten Stromrechnung bei. Dies ist sehr wichtig, da wir ihr alle notwendigen Daten entnehmen können, wie z.B. Kundennummer, Zählernummer und Jahresverbrauch. Wenn Sie uns die Originalrechnung beilegen, schicken wir diese zusammen mit unserer Eingangsbestätigung wieder an Sie zurück. Hier finden Sie die Aufträge zur Stromlieferung für Privat- und Gewerbekunden.
Sie können die ausgefüllten Unterlagen auch per Fax an die 07673 8885-19 senden.
Der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.
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Kann ich überall in Deutschland zu den EWS wechseln?
Ja, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen
Sie können unabhängig von Ihrem Wohnort deutschlandweit zu den EWS wechseln. Einge wenige Ausnahmen gibt es an den Grenzen zu Schweiz und Österreich, wo der Strom nicht über das deutsche Netz geliefert wird. Dies betrifft
- die Stadtwerke Lindau (Bodensee),
- die Elektrizitätswerke Reutte GmbH
&
Co
- die Voralberger Kraftwerke AG und die Stromversorgung Inzell eG,
- die Gemeindewerke Hohentengen sowie
- die Gemeindewerke Jestetten.
Da die oben genannten Einschränkungen der freien Stromlieferanten-Wahl kontinuierlich aufgehoben werden, erfragen Sie bitte den aktuellen Stand in unserem Kundencenter.
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Wie lange dauert es, bis ich nach dem Wechsel EWS-Strom erhalte?
Nach etwa sechs Wochen geht's los
In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag bei uns eingegangen ist, Ökostrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier können wir Sie, wenn Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, ab dem Einzugsdatum versorgen.
Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.
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Wird beim Wechsel die Stromversorgung unterbrochen?
Auf keinen Fall!
Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.
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Worüber sollte ich meinen bisherigen Stromanbieter informieren?
Lediglich über Ihren Zählerstand zum Wechseltermin
Den Stromversorgerwechsel selbst übernehmen die EWS für Sie. Zum Wechseltermin sollten Sie aber Ihrem bisherigen Stromversorger den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, bisweilen wird der Zählerstand aber auch einfach geschätzt. Es ist jedoch immer sinnvoller, den Zählerstand mitzuteilen, als ihn schätzen zu lassen.
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Kann ich auch als Mieter wechseln?
Mit eigenem Stromzähler: jederzeit!
Sie können jederzeit zu den EWS wechseln, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. «Eigen» bedeutet, dass der Stromzähler auf ihren Namen läuft und Sie eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnen.
Auch Ihren Vermieter müssen Sie nicht über den Wechsel informieren. Nur wenn Sie Ihre Stromrechnung direkt von Ihrem Vermieter bekommen, müssen Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
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Wird die Stromversorgung unterbrochen, sind Installationen nötig?
Keine Unterbrechung der Stromversorgung
Die Stromversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.
Keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt
Beim Wechsel sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig. Auch der Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.
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Wer liest nach dem Stromwechsel meinen Zähler ab?
Ihr Netzbetreiber vor Ort
Die Ablesung erledigt, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Mitarbeiter zum Ablesen vorbei oder fordert Sie wie bisher mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen.
Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchs den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung aber immer ungenauer ist, solten Sie besser Ihren Zählerstand ablesen lassen oder selbst ablesen.
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Wer ist nach dem Wechsel zu den EWS für Störungen zuständig?
Ihr Netzbetreiber vor Ort
Ihr Netzbetreiber erhält von den EWS die sogenannten «Netznutzungsentgelte», die ihn unter anderem verpflichten, technische Störungen sofort zu beheben. Er darf dabei keinen Unterschied zwischen Kunden machen, die von seinem eigenen Vertrieb mit Strom beliefert werden, und Kunden, die zu einem einen anderen Stromlieferanten gewechselt haben.
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Ich habe eine Nachtspeicherheizung/Wärmepumpe – versorgen Sie diese auch?
Ja – für den Wärmepumpentarif benötigen Sie aber einen separaten Zähler
Wenn Sie eine Wärmepumpe mit einem separaten, unterbrechbaren Stromzähler haben, können Sie gleich hier Ihren Preis berechnen und wechseln.
Wenn Sie einen Tarif für Ihre Nachtspeicherheizung suchen, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter. Wir beraten Sie gerne.
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Kann ich bei den EWS auch Nachtstrom (NT) beziehen?
Ja, allerdings in der Regel ohne Vergünstigung
Wir liefern Nachtstrom (NT) zum selben Arbeitspreis wie Tagstrom (HT), nämlich 29,20
ct/kWh. Das hängt damit zusammen, dass wir Nachtstrom nur zum selben Tarif wie Tagstrom einkaufen können. Auch die Netzentgelte, die wir an die lokalen Stromnetzbetreiber entrichten, sind nachts dieselben. Die Grundgebühr für Doppeltarifzähler (HT
/
NT) beträgt bei den EWS 9,70
€ pro Monat.
Ausnahme: Schönau und umliegende Gemeinden
In unseren eigenen Netzen in Schönau und Umgebung können wir Sie mit günstigerem Nachtstrom beliefern.
Falls Sie von uns mit einem Nachtstromtarif versorgt werden möchten, wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter.
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Fragen zum Vertrag
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Gibt es eine längerfristige Vertragsbindung?
Keine Vertragsbindung, keine Anfangslaufzeit
Unser Vertragsangebot beinhaltet weder irgendeine Vertragsbindung noch eine Anfangslaufzeit. Der Stromversorgungsauftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
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Kann ich meinen Vertrag stornieren oder widerrufen?
Bis zu zwei Wochen nach Abschluss
Sie können Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss stornieren lassen.
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Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter kündigen?
Das erledigen wir für Sie!
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter erledigen wir. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.
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Gibt es eine Mindestmenge, die ich abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge
Sie erhalten von uns immer genauso viel Strom, wie Sie benötigen.
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Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss mit Strom von den EWS beliefert werde?
Nach etwa sechs Wochen geht's los
In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag bei uns eingegangen ist, Ökostrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier können wir Sie, wenn Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, ab dem Einzugsdatum versorgen.
Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.
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Wenn ich bei den EWS kündige – woher bekomme ich dann im Anschluss Strom?
Von Ihrem örtlichen Grundversorger
Sie erhalten in diesem Fall Strom von Ihrem örtlichen Grundversorger, selbst dann, wenn für einige Zeit kein neuer Vertrag vorliegt. Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
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Fragen zur Rechnung
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Von wem und wann bekomme ich künftig meine Stromrechnung?
Sie erhalten Ihre Rechnung per Post von uns
Die erste Rechnung werden Sie in aller Regel nach weniger als 12 Monaten erhalten, da der Zeitpunkt der Zählerablesung normalerweise der gleiche bleibt. Bei allen folgenden Rechnungen werden dann wieder 12-Monats-Zeiträume abgerechnet.
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Muss ich meinem bisherigen Anbieter noch etwas bezahlen?
Je nach Schlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters
Sie erhalten von Ihrem bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung, die eine Gutschrift oder einen Rechnungsbetrag enthalten kann. Damit ist alles beglichen und die Vertragsbeziehung zu Ihrem bisherigen Lieferanten endet.
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Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Nicht zwingend, es erleichtert unsere Arbeit jedoch erheblich
Eine Einzugsermächtigung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Belieferung. Allerdings sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine solche erteilen, weil es unsere Arbeit erheblich erleichtert. Denn wenn Sie selbst überweisen, müssen wir alle Zahlungen einzeln prüfen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.
Sie hingegen müssen an die Überweisung oder an etwaige Änderungen eines Dauerauftrags denken. Eine – jederzeit widerrufbare – Einzugsermächtigung ist also für Sie und uns deutlich einfacher.
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Wie werden die Abschläge erhoben?
Einmal pro Monat, fällig zwischen dem 15. und 20.
Die Abschläge werden einmal monatlich für den laufenden Monat erhoben und werden zwischen dem 15. und 20. eines jeden Monats fällig. Die Abschläge errechnen sich aus Ihrem vom örtlichen Stromnetzbetreiber mitgeteilten
Vorjahresverbrauch und werden wie bisher in der Jahresabrechnung verrechnet. Sollten Sie zuviel bezahlt haben, erhalten Sie mit der Jahresabrechnung eine Gutschrift, bei Unterzahlung eine Rechnung von uns. Die Abschläge passen wir dann wieder Ihrem durchschnittlichen Verbrauch an. -
Sind Vorauszahlungen möglich und komme ich dabei günstiger weg?
Ja, allerdings ohne Vergünstigung
Sie können jährlich, viertel- oder halbjährlich im Voraus bezahlen. Eine Vergünstigung dafür gibt es jedoch nicht, da die Verwaltung der Vorauszahlungen für uns einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
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Fragen zum Umzug
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Wann sollte ich bei Um- oder Einzug den Wechsel vornehmen?
Möglichst frühzeitig, um einer Lieferung des Grundversorgers zuvorzukommen
Sie sollten den Stromwechsel möglichst frühzeitig vor einem Um- oder Einzug in Auftrag geben. Sobald Sie wissen, wann Sie eine neue Wohnung beziehen und welche Zählernummer zur Wohnung gehört, sollten Sie uns den Auftrag zur Belieferung zukommen laUmzugsformular.
ssen. Nutzen Sie dafür am besten unserHintergrund: Wenn Sie bei Um- oder Einzug nicht aktiv einen Stromlieferanten auswählen, entsteht für Sie automatisch eine Lieferbeziehung zum örtlichen Grundversorger. Diesen Vertrag können wir allerdings unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit für Sie kündigen, wenn Sie das wünschen.
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Wann sollte ich einen Auszug melden?
So früh wie möglich
Sobald feststeht, wann Ihr Mietverhältnis endet, sollten Sie uns Ihre neuen Adress- und Zählerdaten mitteilen.
Wir informieren im Anschluss den örtlichen Stromnetzbetreiber. Am Übergabetag sollten Sie den Stromzähler ablesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber und uns schriftlich mitteilen, ansonsten wird der Zählerstand durch den Netzbetreiber geschätzt.
Wenn Sie an Ihrer neuen Adresse wieder von uns versorgt werden möchten, nutzen Sie bitte unser Umzugsformular.
Wenn Sie an Ihrer neuen Adresse nicht mehr von uns versorgt werden möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Abmeldeformular.
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Fragen zu Zähler und Störungen
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Wird die Stromversorgung unterbrochen, sind Installationen nötig?
Keine Unterbrechung der Stromversorgung
Die Stromversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.
Keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt
Beim Wechsel sind keinerlei technische Arbeiten in meinem Haushalt nötig. Auch der Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.
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Muss ich nach dem Einbau eines neuen Zählers den Anbieter wechseln?
Auf keinen Fall!
Der Einbau eines Stromzählers ist keinesfalls mit einer Verpflichtung verbunden, Kunde beim installierenden Unternehmen oder einem assoziierten Stromanbieter zu werden.
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Wer ist für Störungen zuständig?
Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber
Für technische Störungen und Versorgungsunterbrechungen ist immer Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig. Die Kontaktdaten des Entstörungsdienstes finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
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