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Fragen und Antworten

Fragen zum Ökostrom?

Ob Sie demnächst Ökostrom beziehen möchten oder als Kunde eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug haben – hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form.

    • Der Arbeitspreis (in ct/kWh) setzt sich zusammen aus

      • den Beschaffungskosten für regenerative Energie,
      • den Netznutzungsentgelten, die der örtliche Stromnetzbetreiber erhebt,
      • der Stromsteuer (2,05 ct/kWh),
      • einer Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde,
      • der §19-StromNEV-Umlage, welche die Netzentgeltbefreiung der Großindustrie kompensiert,
      • der Offshore-Netzumlage, die den verzögerten Netzanschluss für Offshore-Windparks ausgleicht,
      • der Umlage für abschaltbare Lasten (sog. AbLaV-Umlage),
      • dem Förderanteil (mind. 0,5  ct/kWh), der das Förderprogramm «Sonnencent» unterstützt,
      • unserer Marge und
      • der Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
    • Nein, der Wechsel ist kostenlos

      Der Wechsel kostet nichts, weder bei Ihrem bisherigen Stromversorger noch bei uns.

    • Nein – außer in unseren Netzen in Schönau und Umgebung

      Einen reinen Nachtstromtarif bieten wir nur in unseren eigenen Netzen in Schönau und Umgebung an – in Kombination mit einem Tagstromtarif.

      Wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter, falls Sie in unserem Netzgebiet mit dieser Tarifkombination versorgt werden möchten.

    • Wir bieten neben Ökostrom auch Wärmepumpen- und Autostrom an

      Zusätzlich zum Ökostromtarif für Haushaltskunden bieten wir sowohl einen Wärmepumpen- als auch einen Autostromtarif an. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Wärmepumpen - oder Autostromseite.

    • Um unser Angebot längerfristig kalkulierbar zu halten

      Die aktuelle Lage auf den Energiemärkten birgt schwer einzuschätzende Unsicherheiten. Um unseren Stromeinkauf und die Lieferplanung kalkulierbar zu halten, nehmen wir derzeit nur Neukunden mit einem Verbrauch von maximal 10.000 kWh/a an und halten keinen Mehrzählertarif bereit.

    • Weil das Förderprogramm «Sonnencent» einen echten Mehrwert darstellt

      Nie war es wichtiger, den Ausbau der Erneuerbaren schnell zu forcieren. Mit Ihrem Beitrag zum Förderprogramm «Sonnencent» tragen Sie schon jetzt dazu bei und können zudem Förderung für Ihr eigenes «Rebellenkraftwerk» erhalten. Außerdem unterstützen Sie damit zahlreiche Initiativen, innovative Projekte für Energiewende und Klimaschutz und vieles mehr. Im letzten Jahr kam durch den Sonnencent ein Betrag von über 1,9 Mio. € zusammen – ein echter Mehrwert für Energiewende und Klimaschutz. Informieren Sie sich hier über die Themenfelder unserer gemeinschaftlichen Projektförderung und zum Förderprogramm allgemein.

    • Schnell und bequem per Online-Auftrag

      Nutzen Sie für Ihren Wechsel zu den EWS bitte unseren Online-Auftrag. Sie können als Privatkunde gleich hier Ihren individuellen Abschlag berechnen und ganz einfach online zu uns wechseln. Bitte halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden.

      Der Wechsel ist kostenlos

      Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.

    • Ja, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen

      Sie können unabhängig von Ihrem Wohnort deutschlandweit zu den EWS wechseln. Einge wenige Ausnahmen gibt es an den Grenzen zu Schweiz und Österreich, wo der Strom nicht über das deutsche Netz geliefert wird. Dies betrifft

      • die Stadtwerke Lindau (Bodensee),
      • die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & CoKG,
      • die Voralberger Kraftwerke AG und die Stromversorgung Inzell eG,
      • die Gemeindewerke Hohentengen sowie
      • die Gemeindewerke Jestetten.

      Da die oben genannten Einschränkungen der freien Stromlieferanten-Wahl kontinuierlich aufgehoben werden, erfragen Sie bitte den aktuellen Stand in unserem Kundencenter.

    • Lediglich über Ihren Zählerstand zum Wechseltermin

      Den Stromversorgerwechsel selbst übernehmen die EWS für Sie. Zum Wechseltermin sollten Sie aber Ihrem bisherigen Stromversorger den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, bisweilen wird der Zählerstand aber auch einfach geschätzt. Es ist jedoch immer sinnvoller, den Zählerstand mitzuteilen, als ihn schätzen zu lassen.

    • Mit eigenem Stromzähler: jederzeit!

      Sie können jederzeit zu den EWS wechseln, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. «Eigen» bedeutet, dass der Stromzähler auf ihren Namen läuft und Sie eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnen. Auch Ihren Vermieter müssen Sie nicht über den Wechsel informieren.

    • Auf keinen Fall!

      Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

    • Nein, es fallen keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt an

      Beim Wechsel zu den EWS als Stromversorger sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig. Auch Ihr Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.

    • Ihr Netzbetreiber vor Ort

      Die Ablesung erledigt, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Mitarbeiter zum Ablesen vorbei oder fordert Sie wie bisher mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen.

      Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchs den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung aber immer ungenauer ist, solten Sie besser Ihren Zählerstand ablesen lassen oder selbst ablesen.

    • Ihr Netzbetreiber vor Ort

      Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Netzbetreiber – dieser ist gesetzlich verpflichtet, technische Störungen der Stromversorgung zu beheben.

    • So früh wie möglich

      Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Adressdaten mit. Wir informieren im Anschluss den örtlichen Stromnetzbetreiber über Ihren bevorstehenden Umzug.

      Am Übergabetag sollten Sie den Stromzähler in Ihrer alten Wohnung ablesen und uns sowie Ihrem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen – ansonsten wird der Stand durch Ihren Netzbetreiber geschätzt. Ihren Zählerstand können Sie uns hier online melden.

      Möchten Sie Ihren Stromvertrag einfach mitnehmen?

      Wenn Sie auch in Ihrem neuen Zuhause EWS-Ökostrom beziehen möchten, können Sie ganz einfach unser Umzugsformular nutzen. Dabei können Sie sowohl den Zählerstand in Ihrer alten Wohnung zum Tag der Übergabe angeben, als auch den in Ihrer neuen Wohnung, falls Sie diesen bereits in Erfahrung bringen konnten.

    • Sie erhalten Ihre Rechnung per Post von uns

      Die erste Rechnung werden Sie in aller Regel nach weniger als 12 Monaten erhalten, da der Zeitpunkt der Zählerablesung normalerweise der gleiche bleibt. Bei allen folgenden Rechnungen werden dann wieder 12-Monats-Zeiträume abgerechnet.

    • Je nach Schlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters

      Sie erhalten von Ihrem bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung über ihren Stromverbrauch, die eine Gutschrift oder einen Rechnungsbetrag enthalten kann. Damit ist alles beglichen und die Vertragsbeziehung zu Ihrem bisherigen Lieferanten endet. Der Lieferantenwechsel selbst darf nichts kosten.

    • Nicht zwingend, es erleichtert unsere Arbeit jedoch erheblich

      Eine Einzugsermächtigung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Belieferung. Allerdings sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine solche erteilen, weil es unsere Arbeit erheblich erleichtert. Denn wenn Sie selbst überweisen, müssen wir alle Zahlungen einzeln prüfen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.

      Sie hingegen müssen an die Überweisung oder an etwaige Änderungen eines Dauerauftrags denken. Eine – jederzeit widerrufbare – Einzugsermächtigung ist also für Sie und uns deutlich einfacher.

    • Einmal pro Monat, am 15.

      Die Abschläge werden einmal monatlich für den laufenden Monat erhoben und sind am 15. eines jeden Monats fällig. Die Höhe des monatlichen Abschlags errechnet sich aus Ihrem Vorjahresverbrauch, der uns von Ihrem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt wird.

      Ihr Vorjahresverbrauch bestimmmt die Höhe Ihrer Abschläge

      Die von Ihnen über das Jahr gezahlten Abschläge werden in einer Jahresabrechnung verrechnet. Sollten Sie über das Jahr zuviel bezahlt haben, überweisen wir Ihnen das entstandene Guthaben; bei Unterzahlung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Ihren monatlichen Abschlag berechnen wir danach erneut anhand Ihres durchschnittlichen Verbrauchs im Vorjahr.

    • Ja, allerdings ohne Vergünstigung

      Sie können jährlich, viertel- oder halbjährlich im Voraus bezahlen. Eine Vergünstigung dafür gibt es jedoch nicht, da die Verwaltung der Vorauszahlungen für uns einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.