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Windenergie

Warum Windenergie?

Windenergie ist aufgrund der niedrigen Stromgestehungskosten, des geringen Flächenverbrauchs und der großen Erzeugungspotenziale eine entscheidende Technologie – und unverzichtbar bei der Transformation des Energiesystems hin zu 100 % Erneuerbaren Energien.

Nachhaltige und dezentrale Erzeugung

Der Windenergieausbau sollte aus unserer Sicht dezentral und gut verteilt an hierfür geeigneten Standorten erfolgen. Denn ein Ausbau quer durch alle Regionen stellt sicher, dass sich lokale Windflauten gegenseitig aufheben und Systemkosten – wie die für den Ausbau der nachgelagerten Stromnetze – vertretbar bleiben.

Gerade in Süddeutschland gibt es noch Nachholbedarf beim Ausbau der Windenergie. Hier sehen wir es als unsere Aufgabe, mit der Errichtung von Windkraftanlagen einen wirksamen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Sorgfältige Prüfung der Standorte

Genehmigungspflicht

Windenergieanlagen (WEA) mit über 50 m Höhe müssen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Die Genehmigung schließt die Bau- und Betriebsgenehmigung ein.

Schutz für Mensch und Umwelt

Der Zweck des BImSchG sind Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Belange der Bürger

Geprüft wird auch, ob der Bau – aber auch der Betrieb – der beantragten Windenergieanlage mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerschaft vereinbar ist.

Zuständigkeiten

In der Regel sind die Behörden, die für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen zuständig sind, bei den Landkreisen angesiedelt.

Kooperationspflicht

Diese Behörden müssen die Stellungnahmen aller Behörden einholen und berücksichtigen, deren Aufgabenbereich berührt wird (wie zum Beispiel die Naturschutzbehörde).

Immissionsschutz

Auch alle rechtsverbindlichen Immissionsschutz-Regelungen (Beispiele: Schallemissionen, Schattenwurf der Anlagen) werden in diesem Zuge geprüft.

Koordination der Zulassung

Die Genehmigungsbehörde koordiniert den Prüfprozess bis zur Genehmigungserteilung und entscheidet nach Abwägung aller Belange über die Zulassung neuer Anlagen.

Unser Anspruch

Gemeinsam mit unseren Mitstreitern setzen wir uns für eine dezentrale, bürgereigene, atomstromlose und klimafreundliche Energiezukunft ein. Dieses Engagement setzen die EWS auf allen Stufen – von der Erzeugung über den Handel und Vertrieb bis zur Verteilung über Stromnetze – um. Die Energieerzeugung, zum Beispiel durch Windenergie, ist dabei Voraussetzung: Denn nur was erzeugt ist, kann letztlich auch verteilt werden.

Gemeinschaftlich produzieren – und nutzen

Zweck und Gegenstand unserer Genossenschaft ist laut Satzung « … die sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie …». Die von uns erzeugte Energie wird daher, wo immer wirtschaftlich vertretbar, in das Endkundenportfolio der EWS aufgenommen. So sorgen wir Stück für Stück dafür, immer größere Teile unserer Kundschaft mit Strom aus eigenen Anlagen versorgen zu können.

Daher halten wir seit dem Jahr 2015 auch Minderheitsbeteiligungen an mehreren Bürgerwindparks. Seit 2012 planen und entwickeln wir zudem eigene Windprojekte. Auf dem Rohrenkopf in Schopfheim-Gersbach ging Ende 2016 der erste selbst entwickelte Windpark der EWS in Betrieb. Weitere Windparks sind in Planung.