Fragen zu Biogas?
Sie möchten Biogas beziehen oder haben als Kunde eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug? Hier finden Sie die passenden Antworten.
-
Fragen zum Preis
-
Was kosten Biogas und Gas bei den EWS?
Entscheidend für die Kosten: der Biogas-Anteil
Sie können sich für 100
% Biogas, eine Beimischung von 10
% Biogas zum Erdgas oder für den Bezug von reinem Erdgas entscheiden. Je nach Gaszusammensetzung legen wir unterschiedliche Arbeitspreise zugrunde:
- 100 % Biogas: 10,65 ct/
kWh
- 10 % Biogas: 6,88 ct
/
kWh
- Erdgas: 6,45 ct
/
kWh
Unabhängig von der Gaszusammensetzung berechnen wir einen zusätzlichen Grundpreis von 9,90
€/Monat.
- 100 % Biogas: 10,65 ct/
-
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Der Arbeitspreis in ct/kWh setzt sich zusammen aus
- unseren Kosten für die Beschaffung,
- dem Netznutzungsentgelt, das wir an den örtlichen Netzbetreiber entrichten,
- der Energiesteuer (0,55 ct/kWh),
- einer Konzessionsabgabe, die der örtliche Netzbetreiber an die Gemeinde weiterleitet,
- dem Förderanteil,
- unserer Marge und der
- Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).
Der monatliche Grundpreis deckt die Fixkosten des örtlichen Gasnetzbetreibers für
- den Messstellenbetrieb,
- die Messdienstleistung,
- die Abrechnung und
- die Grundpreise, die für die Netznutzung erhoben werden.
-
Woher kommen die Preisunterschiede zwischen den Tarifen?
Die Qualität macht den Preis
Das Biogas, das wir anbieten, ist im Einkauf deutlich teurer als Erdgas, auch deshalb, weil wir besondere Qualitätsansprüche haben. Je nachdem, ob Sie sich für ein 10 %iges Biogasprodukt oder für 100 % Biogas entscheiden, schlagen sich die höheren Beschaffungspreise im Arbeitspreis in ct/kWh nieder.
-
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet grundsätzlich nichts, weder bei Ihrem bisherigen Versorger noch bei uns.
-
-
Fragen zur Biogasqualität
-
Woher kommt das EWS-Biogas?
Von einer in Papierfabrik in Wörth am Rhein
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG, bei der wir unser Biogas beziehen, stellt aus Altpapier Rohpapiere zur Weiterverarbeitung her. Aus den Prozessabwässern, die bei der Produktion anfallen, wird Biogas gewonnen und in das Gasnetz eingespeist.
-
Wie wird das EWS-Biogas erzeugt?
Biogas als cleveres Nebenprodukt der Altpapieraufbereitung
Wir beziehen unser Biogas von der Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG in Wörth. Dort wird Altpapier zu Rohpapier für die Weiterverarbeitung zu Wellpappen und Kartonagen aufbereitet. Bei der Papieraufbereitung lösen sich aus dem Altpapier Weizenstärke und organische Säuren; diese reichern sich im Prozesswasser an.
Die biogenen Bestandteile der Abwässer werden in Biogasreaktoren durch Biogas bildende Bakterien zu Rohbiogas veredelt. Im Anschluss wird das Rohbiogas auf Erdgasqualität aufbereitet und als Biogas ins Gasnetz eingespeist.
Durch den Bezug von Biogas bei diesem Lieferanten stellen wir sicher, dass die Gasgewinnung nicht auf Massentierhaltung beruht, dass keine Agrarflächen umgenutzt werden und keinerlei genetisch veränderte Nutzpflanzen zum Einsatz kommen. -
Woher kommt das Erdgas?
Von europäischen Handelsplätzen
Unser Erdgas beziehen wir in einer Einkaufsgemeinschaft mit anderen Stadtwerken von europäischen Handelsplätzen. Daher können wir eine Zuordnung zu konkreten Lieferanten nicht gewährleisten. Der Herkunftsmix des von uns eingekauften Erdgases entspricht dem europäischen Durchschnittsmix.
-
-
Fragen zum Wechsel
-
Kann ich deutschlandweit Bio- oder Erdgas von den EWS beziehen?
Ja, wenn Sie einen Anschluss ans öffentliche Netz haben
Biogas und Erdgas von den EWS können Sie deutschlandweit, unabhängig von Ihrem Wohnort, beziehen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie über einen Anschluss an das öffentliche Gasversorgungsnetz verfügen.
-
Wie läuft der Wechsel ab?
Der Wechsel läuft in vier Schritten ab
- Sie wählen über unseren Preisrechner aus, ob Sie Biogas, Erdgas oder ein Bio-Erdgas-Gemisch beziehen möchten, und stellen uns die notwendigen Daten zum Wechsel zur Verfügung – neben Adressdaten ist vor allem die Zählernummer Ihres Gaszählers wichtig. Hier geht's zum Preisrechner.
- Mit diesen Daten kündigen wir den Vertrag bei Ihrem bisherigen Gaslieferanten und melden Ihre Abnahmestelle auf uns um.
- Der örtliche Gasnetzbetreiber wird Ihnen im Anschluss ein Ableseformular zusenden, damit Sie ihm Ihren Zählerstand mitteilen können – oder aber einen Ableser vorbeischicken. Meldet sich der Netzbetreiber nicht, sollten Sie uns den Zählerstand direkt mitteilen, um eine für Sie eventuell ungünstige Schätzung zu vermeiden. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserer Abrechnungsabteilung auf.
- Nach etwa vier Wochen ist der Wechselvorgang abgeschlossen – wir informieren Sie umgehend, sobald die Versorgung beginnt.
Alternativ zu Schritt 1 können Sie hier das Anfrageformular für Privatkunden herunterladen, ausfüllen und uns per Post zusenden. Der weitere Verlauf des Wechsels funktioniert dann wie oben beschrieben.
-
Wie lange dauert der Wechsel?
Nach etwa vier Wochen geht's los
Wie lange der Wechsel dauert, ist von den Kündigungsfristen abhängig, die Sie mit Ihrem bisherigen Lieferanten vereinbart haben. Meist beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende; auch wir beginnen mit der Versorgung in der Regel an einem Monatsersten. Im Schnitt dauert es daher ungefähr vier Wochen, bis der Wechsel durchgeführt wird. Natürlich werden Sie in dieser Zeit durchgängig mit Gas versorgt. Wir informieren Sie umgehend, wenn wir die Versorgung übernehmen.
-
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet grundsätzlich nichts, weder bei Ihrem bisherigen Versorger noch bei uns.
-
Wird beim Wechsel die Gasversorgung unterbrochen?
Auf keinen Fall!
Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen.
-
Kann ich auch als Mieter zu den EWS wechseln?
Mit eigenem Gaszähler: jederzeit
Auch als Mieter können Sie jederzeit zu Bio- oder Erdgas von den EWS wechseln – einzige Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler verfügt, der auf Ihren Namen läuft.
-
Muss ich meinem Vermieter den Wechsel mitteilen?
Nein, normalerweise nicht
Nur wenn Ihr Gasbezug über den Vermieter abgerechnet wird, Sie also direkt von ihm eine Abrechnung erhalten, sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen.
-
Sind zum Wechsel technische Arbeiten in meinem Haushalt nötig?
Keine Installationen, kein Zählerwechsel
Technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Gaszähler bleibt der alte.
-
Wer liest beim Wechsel meinen Gaszähler ab?
Ihr örtlicher Netzbetreiber
Der örtliche Gasnetzbetreiber wird Ihnen ein Ableseformular zusenden, damit Sie ihm Ihren Zählerstand mitteilen können – oder aber einen Ableser vorbeischicken. Meldet sich der Netzbetreiber nicht, sollten Sie uns den Zählerstand direkt mitteilen, um eine für Sie eventuell ungünstige Schätzung zu vermeiden. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserer Abrechnungsabteilung auf.
-
-
Fragen zum Vertrag
-
Gibt es eine längerfristige Vertragsbindung?
Keine Vertragsbindung, keine Anfangslaufzeit
Unser Vertragsangebot beinhaltet keinerlei Vertragsbindung oder Anfangslaufzeit. Der Biogas- oder Gasversorgungsauftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
-
Kann ich meinen Vertrag stornieren oder widerrufen?
Ja, bis zu zwei Wochen nach Abschluss
Sie können Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss stornieren lassen.
-
Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter kündigen?
Das erledigen wir für Sie!
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter nehmen wir für Sie vor. Nur wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie selbst kündigen.
-
Gibt es eine Mindestmenge, die ich abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge
Sie erhalten von uns immer genauso viel Bio- oder Erdgas, wie Sie benötigen.
-
Woher bekomme ich Gas, wenn ich meinen Vertrag mit den EWS kündige?
Von Ihrem Grundversorger oder einem Anbieter Ihrer Wahl
Sie erhalten in diesem Fall Gas von Ihrem örtlichen Grundversorger, selbst dann, wenn für einige Zeit kein neuer Vertrag vorliegt. Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
-
-
Fragen zur Rechnung
-
Von wem und wann bekomme ich künftig meine Gasrechnung?
Sie erhalten Ihre Rechnung per Post von uns
Die erste Rechnung werden Sie in aller Regel nach weniger als 12 Monaten erhalten, da der Zeitpunkt der Zählerablesung normalerweise der gleiche bleibt. Bei allen folgenden Rechnungen werden dann wieder 12-Monats-Zeiträume abgerechnet.
-
Muss ich meinem bisherigen Anbieter noch etwas bezahlen?
Je nach Schlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters
Sie erhalten von Ihrem bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung, die eine Gutschrift oder einen Rechnungsbetrag enthalten kann. Damit ist alles beglichen und die Vertragsbeziehung zu Ihrem bisherigen Lieferanten beendet.
-
Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Nicht zwingend, es erleichtert unsere Arbeit jedoch erheblich
Eine Einzugsermächtigung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Belieferung. Allerdings sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine solche erteilen, weil es unsere Arbeit erheblich erleichtert. Denn wenn Sie selbst überweisen, müssen wir alle Zahlungen einzeln prüfen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.
Sie hingegen müssen an die Überweisung oder an etwaige Änderungen eines Dauerauftrags denken. Eine – jederzeit widerrufbare – Einzugsermächtigung ist also für Sie und uns deutlich einfacher.
-
Wie werden die Abschläge erhoben?
Einmal pro Monat, fällig zwischen dem 15. und 20.
Die Abschläge werden einmal monatlich für den laufenden Monat erhoben und werden zwischen dem 15. und 20. eines jeden Monats fällig.
Die Abschläge errechnen sich aus Ihrem vom Gasnetzbetreiber mitgeteilten Vorjahresverbrauch und werden wie bisher in der Jahresabrechnung verrechnet. Sollten Sie zuviel bezahlt haben, erhalten Sie mit der Jahresabrechnung eine Gutschrift, bei Unterzahlung eine Rechnung von uns. Die neuen Abschläge passen wir dann wieder Ihrem durchschnittlichen Verbrauch an.
-
Sind Vorauszahlungen möglich und komme ich dabei günstiger weg?
Ja, allerdings ohne Vergünstigung
Sie können jährlich, viertel- oder halbjährlich im Voraus bezahlen. Eine Vergünstigung dafür gibt es jedoch nicht, da die Verwaltung der Vorauszahlungen für uns einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
-
-
Fragen zum Umzug
-
Wann sollte ich bei Um- oder Einzug den Wechsel vornehmen?
Möglichst frühzeitig, um einer Lieferung des Grundversorgers zuvorzukommen
Sie sollten den Gaswechsel möglichst frühzeitig vor einem Um- oder Einzug in Auftrag geben. Sobald Sie wissen, wann Sie die neue Wohnung beziehen und welche Zählernummer zur Wohnung gehört, sollten Sie uns den Auftrag zur Belieferung zukommen lassen. Nutzen Sie dazu am besten unser Umzugsformular.
Hintergrund: Wenn Sie bei Um- oder Einzug nicht aktiv einen Gaslieferanten auswählen, entsteht für Sie automatisch eine Lieferbeziehung zum örtlichen Grundversorger. Diesen Vertrag können wir unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit für Sie kündigen, wenn Sie das wünschen.
-
Wann sollte ich meinen Auszug melden?
So früh wie möglich
Sobald feststeht, wann Ihr Mietverhältnis endet, sollten Sie uns Ihre neuen Adress- und Zählerdaten mitteilen.
Wir informieren im Anschluss den örtlichen Gasnetzbetreiber. Am Übergabetag sollten Sie den Gaszähler ablesen und den Zählerstand dem Gasnetzbetreiber und uns schriftlich mitteilen, ansonsten wird der Zählerstand durch den Gasnetzbetreiber geschätzt.
Wenn Sie an Ihrer neuen Adresse wieder von uns versorgt werden möchten, nutzen Sie bitte unser Umzugsformular.
Wenn Sie an Ihrer neuen Adresse nicht mehr von uns versorgt werden möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Abmeldeformular.
-
-
Fragen zu Technik, Wartung und Störungen
-
Sind zum Wechsel technische Arbeiten in meinem Haushalt nötig?
Keine Installationen, kein Zählerwechsel
Nein, technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Gaszähler bleibt der alte.
-
Wer ist für technische Fragen zu meinem Gaszähler zuständig?
Ihr örtlicher Gasnetz- oder Messstellenbetreiber
Der Gaszähler ist Eigentum des örtlichen Gasnetz- bzw. Messstellenbetreibers. Dieser ist für Austausch, Reparatur und Wartung Ihres Zählers zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers.
-
Muss ich nach dem Einbau eines neuen Zählers den Anbieter wechseln?
Auf keinen Fall!
Der Einbau eines Gaszählers ist keinesfalls mit einer Verpflichtung verbunden, Kunde beim installierenden Unternehmen oder einem assoziierten Gasanbieter zu werden.
-
Wer ist für Störungen oder ausströmendes Gas zuständig?
Ihr örtlicher Gasnetzbetreiber
Für technische Störungen und Versorgungsunterbrechungen ist der örtliche Gasnetzbetreiber zuständig. Die Kontaktdaten des Entstörungsdienstes finden Sie auf der Homepage Ihres Gasnetzbetreibers.
Sollten Sie Gasgeruch bemerken, warnen Sie etwaige weitere Mieter durch Klopfzeichen – nicht die Klingel benutzen! Verlassen Sie dann umgehend das Haus und alarmieren Sie außerhalb des Hauses den örtlichen Entstörungsdienst.
-