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Genossenschaft

Fragen zur Genossenschaft?

Seit der Umwandlung der EWS in eine Genossenschaft ist die Anzahl der Mitglieder rasant gewachsen. Inzwischen sind Tausende von Menschen dabei und entscheiden so über unser bürgereigenes Unternehmen mit. Erfahren Sie hier mehr über eine Mitgliedschaft!

    • Es gelten folgende Kriterien zur Zulassung neuer Mitglieder und zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG:

      1. Personenkreis

      a) Kunden (Strom-, Gas-, Wärmelieferung) der

      • EWS Vertriebs GmbH
      • EWS Energie GmbH
      • Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH
      • Kraftwerk Köhlgartenwiese GmbH

      b) Haushaltsmitbewohner des unter Punkt a) genannten Personenkreises, wenn der Kunde Mitglied der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG ist. Ein Nachweis des Haushaltsmitbewohners ist zu erbringen.

      c) Mitarbeiter

      Begrenzung der Anteile pro Mitglied

      Die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile ist auf 50 Geschäftsanteile je Mitglied begrenzt (gilt für Neumitglieder und die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile).

      Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung der Zeichnung weiterer Geschäftsanteile.

    • Ihren Antrag auf eine Mitgliedschaft stellen Sie durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Die ausgefüllte Beitrittserklärung senden Sie bitte im Original an:

      EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
      Mitgliederverwaltung
      Friedrichstraße 53/55
      79677 Schönau

    • Mitgliedsanträge können wir für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigen, wenn Sie bis zum 17. November des Geschäftsjahres bei der EWS eG vorliegen (Posteingangsstempel). Später eingehende Mitgliedsanträge können erst im folgenden Geschäftsjahr zugelassen werden.

    • Über die Zulassung neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.

    • Ein Geschäftsanteil entspricht 100 €. Sie müssen mindestens fünf Geschäftsanteile erwerben. Die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile ist begrenzt auf 50 Geschäftsanteile je Mitglied (gilt für Neumitglieder oder Erhöhung der Geschäftsanteile).

    • Über die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Zulassungskriterien.

    • Eine Anteilszeichnung oder Beteiligungserhöhung ist auf 50 Geschäftsanteile (5.000 €) insgesamt begrenzt. Die Möglichkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen nach § 6 unserer Satzung bleibt hiervon unberührt.

      Aufgrund der stark erhöhten Nachfrage bitten wir um etwas Geduld im Hinblick auf die Bearbeitung, die einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

    • Anträge zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile können für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 18. November des Geschäftsjahres bei der EWS eG vorliegen (Posteingangsstempel).

    • Die Auszahlung der Geschäftsguthaben gekündigter Geschäftsanteile erfolgt in der Regel im Juli des der dreijährigen Kündigungsfrist folgenden Jahres (in Abhängigkeit zum konkreten Termin der dann durchgeführten Generalversammlung). Beachten Sie bitte, dass die dreijährige Kündigungsfrist erst mit Ablauf des 31.12. des Jahres beginnt, in dem die Kündigung uns gegenüber wirksam erklärt wurde.

    • Die Auszahlung der Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder aufgrund Nachlasses erfolgt in der Regel im Juli des folgenden Jahres (in Abhängigkeit zum konkreten Termin der dann durchgeführten Generalversammlung), vorausgesetzt der Nachlassfall wird uns rechtzeitig gemeldet.

    • Nein. An die Mitglieder werden ggf. Dividenden aus dem Jahresergebnis der Genossenschaft ausgeschüttet. Hierüber entscheidet die Generalversammlung.

    • Die erworbenen Anteile können Sie mit Zustimmung der Genossenschaft jederzeit, auch im Laufe eines Geschäftsjahres, ganz oder teilweise übertragen.

    • Einen Freistellungsauftrag können Sie uns postalisch erteilen. Bitte nutzen Sie zur Erstellung Ihres Auftrags das unten stehende Formular.

    • Als Mitglied haben Sie laut Satzung die Pflicht, jede Änderung Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse der EWS eG schriftlich mit Unterschrift unverzüglich mitzuteilen.

    • Ihre Mitgliedschaft bzw. einzelne Anteile können Sie zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren schriftlich kündigen.

    • Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Ableben des Mitglieds. Im letztgenannten Fall geht die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben über, endet aber automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, falls keiner der Begünstigten die Mitgliedschaft fortführen möchte und uns dies anzeigt. In diesem Fall wird das Geschäftsguthaben an die Erben ausbezahlt.

    • Ja. Sie können Ihre Anteile auch vererben. Allerdings muss der Erbe uns gegenüber die Fortführung der Mitgliedschaft anzeigen bzw. eine Erbengemeinschaft uns über Fortführung und gewünschte Aufteilung der Anteile informieren. Ansonsten endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist; das Geschäftsguthaben wird dann an den Erben oder die Erbengemeinschaft ausbezahlt.

    • Eine Genossenschaft strebt nicht in erster Linie einen möglichst hohen eigenen Gewinn an, sondern will dem Grundgedanken nach das Wirtschaften ihrer Mitglieder fördern. Bei der EWS eG bedeutet dies konkret: die sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie.

    • Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.

    • Nein. An die Mitglieder werden ggf. Dividenden aus dem Jahresergebnis der Genossenschaft ausgeschüttet. Hierüber entscheidet die Generalversammlung.

    • Im schlimmsten Fall, nämlich bei der Insolvenz der Genossenschaft, kann das eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus, also eine Nachschusspflicht, besteht nicht.

Weitere Fragen?

Die Fragen und Antworten zum Ökostrom, zum Förderprogramm der EWS und zum Biogas finden Sie in unserem Service-Bereich.