Solarpark Lauenbrück
Energiepolitik

Die geplante EEG-Novelle der Bundesregierung droht die bürgernahe Energiewende auszubremsen.

EEG-Novelle: Bremse statt Beschleuniger

Der uns vorliegende Referentenentwurf der von der Bundesregierung geplanten EEG-Novelle bereitet uns Sorgen: Denn neben einigen sinnvollen Ansätzen enthält dieser Regelungen, die genau jene Menschen und Initiativen treffen, die die dezentrale Energiewende von unten aufgebaut haben: Haushalte mit Dachanlagen, Bürgerenergiegenossenschaften, kleinere und mittelständische Projektierer. Als Gemeinschaft von mehr als 15.000 Mitgliedern, die die Energiewende lebt, schauen wir genau hin und fordern Korrekturen.

Dachanlagen ohne Netz: Wer baut noch, wenn sich kaum etwas rechnet?

Die feste Einspeisevergütung war über Jahrzehnte das Rückgrat der dezentralen Solarenergie in Deutschland. Verlässlich, verständlich, für jeden handhabbar – für die Rentnerin mit 10 kWp auf dem Dach genauso wie für den Landwirt, der seinen Stall mit einer kleinen Anlage versorgt. Nun soll sie fallen, noch bevor eine tragfähige Alternative bereitsteht. 

Als Übergang ist eine «Netzbetreiberabnahme» geplant, die sich am Börsenstrompreis orientiert – einer Größe, die stark schwankt und für Kleininvestor:innen kaum kalkulierbar ist. Diese ist eng befristet: für Anlagen bis 25 kW bis Ende 2027, für Anlagen bis 10 kW bis Ende 2028. Für alle übrigen Anlagen bis 100 kW gilt sie maximal 2,5 Jahre. Danach bleibt nur die Wahl zwischen einem kompletten Stopp für eingespeisten Strom oder dem erzwungenen Wechsel in eine Direktvermarktung, die für Kleinanlagen heute mehr schlecht als recht funktioniert.

«Wir wollen eine Energiewende, an der alle teilhaben – vom Eigenheim bis zur Bürgerenergiegenossenschaft. Wer die feste Einspeisevergütung abrupt streicht, bevor die Direktvermarktung für Kleinanlagen funktioniert, sorgt dafür, dass sich nur noch wenige kleine, eigenverbrauchsoptimierte Anlagen rechnen und gefährdet so PV-Ausbau und Klimaziele. Deshalb gilt: erst die Voraussetzungen schaffen, dann die bewährte Vergütung abschaffen – nicht umgekehrt.»

Alexander Sladek, EWS-Vorstandsmitglied

Das Fraunhofer ISE hat in einer von uns in Auftrag gegebenen Studie die Folgen durchgerechnet: Amortisationszeiten verlängern sich um zwei bis drei Jahre, die Investitionsbereitschaft sinkt, Anlagen werden kleiner geplant oder gar nicht erst gebaut. Was fehlt, ist nicht der Wille zur Modernisierung, sondern die Infrastruktur, die einen geordneten Übergang erst möglich macht: ein Smart-Meter-Rollout in der Breite, klare Marktprozesse, ein niedrigschwelliger Marktzugang für Kleinanlagen. Solange das nicht steht, schadet ein Wegfall der festen Vergütung mehr als er nützt. 

Windenergie im Süden: Mehr Genehmigungen, weniger Zubau

Für Windprojekte in Süddeutschland zeichnet sich eine paradoxe Situation ab: Die Genehmigungszahlen in Deutschland steigen – und trotzdem könnte der tatsächliche Zubau in Süddeutschland ins Stocken geraten. Das Referenzertragsmodell entscheidet darüber, ob süddeutsche Projekte in den bundesweiten Ausschreibungen überhaupt mithalten können. Je mehr Projekte aus dem ganzen Land in die Auktionen drängen, desto stärker drückt das auf die Zuschlagswerte, bis Standorte in Baden-Württemberg oder Bayern einfach nicht mehr wirtschaftlich sind. Dabei sind diese Anlagen für das Gesamtsystem wertvoll: Windkraft nahe den Verbrauchszentren senkt Netzausbaukosten und Systemkosten. 

Wer sie nicht baut, zahlt an anderer Stelle drauf. Zudem treiben hohe Flächenpachten – auch bei öffentlichen Grundstückseigentümer:innen – die Kosten zusätzlich in die Höhe. Eine von uns 2025 beim Öko-Institut in Auftrag gegebene Studie zeigt: Hohe Pachten zählen zu den zentralen Hindernissen für den Windenergieausbau in Baden-Württemberg. Die Koalition hat eine Begrenzung der Pachthöhen zwar im Koalitionsvertrag verankert, doch im aktuellen Entwurf fehlt sie. Das geplante Gesetz lässt das weitgehend unberücksichtigt. Wir fordern ein transparentes Monitoring der Ausschreibungsergebnisse und die Bereitschaft zur Anpassung des Referenzertragsmodells. Außerdem eine Verlängerung der Realisierungsfrist auf 42 Monate bzw. Kopplung der Fristen an nachweisbare Projektfortschritte, weil sich die baulichen und logistischen Herausforderungen im Süden nicht per Gesetz beseitigen lassen. 

Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat im Klimaschutzprogramm 2026 zusätzliche Ausschreibungsvolumina von 12 GW Windenergie beschlossen. Bleibt das im Gesetz unberücksichtigt, wird der Wettbewerb im Süden noch härter und die Akteursvielfalt leidet. Außerdem könnte das parallel verhandelte Netzpaket mit seinem geplanten Redispatchvorbehalt den Ausbau in ohnehin schon belasteten Regionen faktisch stoppen – dazu haben wir hier bereits ausführlicher geschrieben.

Solarparks: Rekordzubau auf wackeligem Fundament

Auch bei den Solarparks gibt es trotz erfreulicher Zahlen Grund zur Sorge. Mit rund 8 GW neu installierter Leistung im Jahr 2025 (+23 Prozent gegenüber 2024) wurde zwar ein Rekord erreicht, doch der Wettbewerb in den Ausschreibungen ist so intensiv, dass die Zuschlagswerte auf einem Niveau verharren, das für viele Projekte kaum noch kostendeckend ist. Besonders hart trifft das kleinere und mittlere Projektierer, die nicht über die Risikostreuung großer Konzerne verfügen. Gleichzeitig fehlen marktliche Alternativen. 

Power Purchase Agreements (PPAs) als privatwirtschaftliche Refinanzierungsform sind für PV-Freiflächenanlagen noch kaum etabliert. Das liegt nicht nur am Markt selbst, sondern auch an hohen Ausfallrisiken und fehlenden staatlichen Bürgschaften, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen, Stadtwerke und Genossenschaften nötig wären, um langfristige Direktverträge zu wagen. Wir fordern daher strukturelle Verbesserungen für den PPA-Markt – insbesondere staatliche Garantien gegen Abnehmerausfallrisiken, damit auch kleinere Akteure diesen Weg nutzen können. Das geplante Gesetz adressiert diese Schieflage nicht ausreichend. 

Planungssicherheit? Fehlanzeige!

Wer in erneuerbare Energie investiert, ob als Genossenschaft, als Privatperson oder als mittelständischer Projektierer, braucht Planbarkeit. Der Strommengenpfad hat genau das geliefert: einen verbindlichen Orientierungsrahmen, der zeigt, ob der Ausbau im Plan liegt oder still und leise hinter den Zielen zurückbleibt. Im Referentenentwurf ist er ersatzlos gestrichen – ohne überzeugende Begründung, ohne Ersatz. Das verunsichert Investor:innen und schwächt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Energiepolitik. 

Ähnlich beunruhigend: Die Einspeiseleistungsgrenze für PV-Anlagen soll von 60 auf 50 Prozent abgesenkt werden – obwohl die 60-Prozent-Grenze erst seit Februar 2025 gilt und noch keine Chance hatte, ihre Wirkung zu zeigen. Wer sie jetzt verschärft, betreibt keine evidenzbasierte Energiepolitik, sondern setzt auf schnelle Signalwirkung statt auf nachweisbare Effekte.

Bürgerenergie: Transparenz abgeschafft, statt gefördert

Fast unbemerkt enthält das geplante Gesetz noch einen weiteren Einschnitt: Der Bericht zur Bürgerenergie wird abgeschafft. Dabei ist er das einzige systematische Instrument, das erfasst, wie es um die Beteiligung von Bürger:innen an der Energiewende bestellt ist – und die EU fordert mit dem «Citizen Energy Package» genau das ein. Für uns als Genossenschaft und Vorreiterin einer dezentralen Energiewende ist das mehr als ein bürokratisches Detail. 

Bürgerenergie bedeutet, dass die Energiewende nicht nur dezentral und demokratisch, sondern auch sozial gerecht gestaltet wird: Viele Menschen halten zusammen, investieren gemeinsam und gestalten ihre Energieversorgung selbst – statt sie großen Konzernen zu überlassen. Dieses Modell verdient bessere Rahmenbedingungen, keine schleichende Aushöhlung.

Fazit: Was jetzt korrigiert werden muss

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren und für die politische Debatte bleiben unsere Forderungen klar: Die feste Einspeisevergütung darf nicht fallen, solange die Direktvermarktungsinfrastruktur für Kleinanlagen nicht funktioniert. Das Referenzertragsmodell muss angepasst und die Realisierungsfristen müssen für Windprojekte in Süddeutschland auf 42 Monate verlängert bzw. an den Projektfortschritt gekoppelt werden. Pachthöhen für Windflächen müssen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, begrenzt werden, und die zusätzlichen 12 GW Ausschreibungsvolumina aus dem Klimaschutzprogramm gehören ins geplante Gesetz – so wie auch der Strommengenpfad als Planungs- und Kontrollinstrument. 

Und der Bericht zur Bürgerenergie muss erhalten bleiben, im Einklang mit dem, was die EU mit dem «Citizen Energy Package» einfordert. Ausdrücklich begrüßen wir hingegen, dass die Berechnung der kommunalen Beteiligung künftig auf tatsächlich eingespeisten statt auf fiktiven Strommengen basieren soll – eine praxisnahe Korrektur. Positiv bewerten wir auch die Weiterentwicklung der Erneuerbaren-Förderung via Contracts-for-Difference (CfD). 

Doch wenn der Staat über die Abschöpfung von hohen Markterlösen profitiert, müssen diese Erlöse konsequent an die Endverbraucher:innen zurückfließen – etwa durch eine Senkung der Stromsteuer oder ein Klimageld. Die Energiewende ist kein Selbstläufer und kein Projekt, das wir allein der Politik überlassen. Als Gemeinschaft von mehr als 15.000 Mitgliedern haben wir sie mitaufgebaut: mit eigenen Anlagen, mit Engagement vor Ort und dem Glauben daran, dass eine dezentrale, bürgergetragene Energieversorgung möglich ist. Eine Energiewende für alle ist keine Utopie, sondern eine Frage des politischen Willens.

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