Ein Stromzähler.
Kundenservice

Sie planen, umzuziehen und wollen wissen, was Sie bezüglich Ihrer Energieversorgung beachten müssen? Hier finden Sie Antworten!

Strom und Gas: Was muss ich beim Umzug beachten?

So ein Umzug ist immer eine herausfordernde Zeit: So vieles muss erledigt werden, und zum Umzugstag hin scheint der Berg an Aufgaben immer größer zu werden. Zum Glück ist die Ummeldung Ihrer Energieversorgung etwas, was schnell erledigt ist. Getan werden muss es trotzdem. Hier erfahren Sie, wie das An- und Abmelden funktioniert, und was Sie beim Umzug beachten müssen.

Sie beziehen bereits Strom und/oder Gas von den EWS

Wenn Sie auch an Ihrer neuen Adresse mit bestem Biogas und 100 % Ökostrom von den EWS versorgt werden möchten, freuen wir uns natürlich. Für diesen Fall haben wir ein Formular auf unserer Website bereitgestellt. Dafür müssen Sie Ihre Kundennummer sowie die Zählernummer der alten und der neuen Zählerstelle bereithalten. Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Adressdaten mit. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe notieren Sie den Zählerstand in Ihrer alten Wohnstätte und den Ihrer neuen. Beide sind nötig, damit unser Kundenservice-Team die Verbrauchswerte in der Jahresabrechnung lückenlos ermitteln kann. In diesem Formular können Sie die jeweiligen Zählerstände eingeben. 

Sie wollen in Ihrer neuen Wohnstätte zu den EWS wechseln

Wenn Sie noch nicht bei den EWS sind, aber in Ihrem neuen Zuhause Strom und/oder Gas von uns beziehen wollen, melden Sie sich ganz einfach über die entsprechenden Formulare auf unserer Website an. Auch für diesen Fall ist in unserem Formular ein Feld vorgesehen, nämlich mit der Frage „Planen Sie einen Umzug oder sind Sie bereits umgezogen?“ Klicken Sie entsprechend das Auswahlfeld „Ja, ich werde umziehen oder bin innerhalb der letzten 5 Wochen umgezogen“ an. Alternativ können Sie das Formular auch als PDF herunterladen. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder einen Scan davon per E-Mail.

Auch hier benötigen Sie die Nummer des Strom- oder Gaszählers an der neuen Adresse. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, schauen Sie einmal in den Vertragsunterlagen nach. Wenn es bereits ein Übergabeprotokoll gibt, sind die Zählerstellen und -stände meist dort vermerkt. Ansonsten können Sie sich bei Ihrer Vermietung oder den Vorbesitzer:innen/ -mieter:innen erkundigen. Sie können sich auch ein Foto des Zählers schicken lassen und es an uns weiterreichen.

Achtung: Wenn Sie an der neuen Adresse zu uns wechseln, ist es erforderlich, dass Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Energielieferanten selbst kündigen und ihm zum Vertragsende den Zählerstand mitteilen. Überprüfen Sie in Ihrem aktuellen Vertrag die Kündigungsfristen. Viele Verträge haben eine Umzugsklausel, d. h. hier besteht ein Sonderkündigungsrecht mit kürzeren Fristen, in der Regel zwei Wochen.

Wenn ich es vergesse – sitze ich dann nach dem Einzug im Dunkeln?

Keine Sorge – die Versorgung ist gesichert, da ein gesetzlicher Anspruch auf Energieversorgung besteht. Auch in Ihren neuen vier Wänden werden Sie Licht einschalten und Heizung anmachen können. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger schließen. Das ist üblicherweise der Energieanbieter, der die meisten Kund:innen im Verteilnetzgebiet hat. Der Grundversorgungstarif ist in aller Regel teurer als die Tarife auf dem freien Markt, zudem ist nicht auszuschließen, dass Sie damit auch Kohle- oder Atomstrom unterstützen. Mit unseren Ökostrom- und Biogas-Tarifen tun Sie also nicht nur Gutes für Klima und Umweltschutz, sondern kommen im Vergleich zur Grundversorgung meist günstiger weg.

Wann sollte ich mich darum kümmern?  

Idealerweise erledigen Sie die Meldung ein paar Wochen vor dem Umzug. Die Zählerstände können Sie bei Bedarf nachreichen, im Prinzip bietet jeder Energieanbieter eine Online-Eingabemaske dafür an. Bis zu sechs Wochen ist eine Ummeldung rückwirkend möglich. Wenn Sie es also bis zum Umzugstermin nicht geschafft haben, gehen Sie es möglichst bald danach an, denn sonst werden Sie, wie oben geschrieben, mit der teureren Grundversorgung beliefert. Natürlich können Sie auch diese jederzeit durch einen Anbieterwechsel wieder verlassen, einfacher ist es allerdings, gleich auf die Versorgung mit günstigem und klimafreundlichem Ökostrom und Biogas zu setzen.

Fazit

Ob Sie wechseln, oder uns einfach Ihre neue Anschrift mitteilen: Mit unseren Onlineformularen geht die Neuanmeldung Ihrer Energieversorgung beim Umzug ganz leicht. Sie sollten einfach darauf achten, diese trotz allem Umzugsstress rechtzeitig auszufüllen. Den Rest übernimmt dann unser Kundenservice-Team für Sie.