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Demo- und Testseiten

Produktinfos

Das Biogas in unseren Biogas-Tarifen genügt höchsten Qualitätsanforderungen und stammt aus unterschiedlichen Anlagen von verschiedenen Betreibern und Händlern.

Mögliche Substrate sind unter anderem:

  • Klärschlamm und –gase aus kommunaler Hand und aus industriellen Verfahren (z. B. biogene Reststoffe beim Papier-Recycling)
  • Für Verzehr/Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Altmehl, Fermentierungsrückstände, Hefe-Rückstände, Kokosfasern etc.)
  • Biogene Reststoffe und Abfälle (Gartenabfälle, Grasschnitt, Laub, Landschaftspflegegut, organische Küchenabfälle, Blumen etc.)

Unsere Anlagenbetreiber verwenden für die Herstellung des Biogases keine Gentechnik und keine gentechnisch veränderten Energiepflanzen.

Zusätzlich haben die EWS weitere Kriterien für die Herkunft unseres Biogases festgelegt. Wir beziehen unser Biogas ausschließlich von Anlagenbetreibern die keine Kapitalbeteiligung bei Atom- und Kohlekraftwerksbetreibern oder deren Tochterunternehmen haben. Diese Lieferungen stammen zu 100% aus EU-Ländern und der Schweiz. 

Biogas – nutzen, was ohnehin anfällt

EWS-Biogas stammt zu 100 % aus Anlagen in EU-Ländern oder der Schweiz. Zu seiner Erzeugung kommen weder Gentechnik noch gentechnisch veränderte Energiepflanzen zum Einsatz. Außerdem verzichten wir auf jegliche Zusammenarbeit mit Unternehmen, die eine Kapitalbeteiligung bei Betreiberfirmen von Atom- und Kohlekraftwerken oder deren Tochterunternehmen halten.

Zwei Hände greifen eine Handvoll Grünschnitt aus einem Grünschnittbehälter.
Energetisch verwerten statt vernichten: EWS-Biogas wird ausschließlich aus Reststoffen und Rückständen erzeugt.

Hergestellt wird das Biogas, das Sie von uns beziehen, aus unterschiedlichen Grundstoffen wie

  • biogenen Reststoffen und Abfällen (Gartenabfälle, Laub, Grasschnitt oder organische Küchenabfälle)
  • Klärschlämmen und -gasen (z. B. biogene Reststoffe beim Papier-Recycling)
  • für den Verzehr oder die Verarbeitung ungeeigneten Stoffen (Altmehl, Heferückstände, Kokosfasern)

Unsere Biogastarife Klima Pro und Klima Max werden zu 65 % beziehungsweise 100 % aus Erneuerbaren erzeugt, womit beide Tarife die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Diese gelten ab 2024 für alle neu eingebauten Heizungen in Neubau- und Bestandsgebäuden. Mehr dazu

Video

Ja, ich möchte Inhalte von YouTube angezeigt bekommen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

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Förderprogramm «Sonnencent» für Balkonmodule

Förderrichtlinien gültig ab April 2023

Das Förderprogramm «Sonnencent» speist sich durch den Beitrag der EWS-Kundinnen und Kunden. Wir haben uns dazu verpflichtet, diese Mittel zur Förderung dezentraler und umweltfreundlicher Energieprojekte, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen sowie für Kampagnen zur Energiewende einzusetzen.

Warum Balkonmodule?

Insbesondere in Städten bleibt enormes Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom ungenutzt, weil komplizierte Regeln den Bau von PV-Anlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern immer noch erschweren. Mit Balkonmodulen können Sie – auch wenn Sie in einer Wohnung wohnen – zur Energiewende beitragen, indem sie Solarstrom für Ihren eigenen Verbrauch erzeugen. Unser Förderprogramm will Sie dabei unterstützen, hier aktiv zu werden.

Begrenzte Sommeraktion 2023

Für die Förderung von Balkonmodulen stellen wir im Jahr 2023 ein Förderbudget von 75.000 € zur Verfügung. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben, solange ausreichend Mittel im Fördertopf verfügbar sind.

Wen fördern wir?

Wir fördern fast alle, die Strom von den EWS beziehen

Sie können den Investitionszuschuss beantragen, wenn

  • Ihr aktueller Stromvertrag 2022 oder früher abgeschlossen wurde,
  • in den letzten drei Monaten ein oder zwei Balkonmodule zur eigenen Nutzung erworben haben
  • und keine Förderung für eine PV-Dachanlage in Anspruch nehmen oder in Anspruch genommen haben.

Diese Förderung richtet sich insbesondere an Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die keinen Zugang zu einem eigenen Dach für eine fest installierte Anlage haben.

Sollten Sie bereits eine Sonnencent-Förderung für eine PV-Dachanlage erhalten oder erhalten haben, können Sie die Förderung für Balkonmodule nicht in Anspruch nehmen. Falls Sie innerhalb von 24 Monaten nach Beantragung einer Balkonmodulförderung eine fest installierte PV-Anlage in Betrieb nehmen und hierfür eine Förderung beantragen, behalten wir uns vor, den bereits ausgezahlten Betrag auf Ihre zukünftige Förderung anzurechnen.

Was fördern wir?

Wir fördern PV-Balkonmodule

Dies umfasst alle Arten von nicht fest installierten, steckbaren Solargeräten. Oft werden diese auch Mini-Solaranlagen, Plugin-Anlagen, Micro-PV-Systeme o. ä. genannt.

Wir fördern bis zu zwei Module mit jeweils 50 €

Sie erhalten nach Eingang Ihres Online-Antrags und Prüfung unsererseits einmalig 50 € pro Balkonmodul. Es werden maximal zwei Module pro Antragsteller gefördert – die Maximalförderung beträgt also 100 €.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu technischen und rechtlichen Anforderungen weiter unten.

Wie Sie die Förderung beantragen

Sie beantragen online

Sobald Sie Ihre PV-Balkonmodule angeschafft haben, können Sie Ihren Online-Antrag stellen. Bitte halten Sie dafür bereit:

  • Ihre EWS-Vertragsnummer, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden und
  • ein Digitalfoto oder eine PDF-Datei der Rechnung für die Balkonmodule, aus der ersichtlich ist, dass die antragstellende Person die Balkonmodule erworben hat.

Bitte beachten Sie, dass das auf der Rechnung angegebene Datum maximal drei Monate zurückliegen darf.

Sie erhalten nach Absenden Ihres Antrags automatisch eine E-Mail-Bestätigung.

Wir prüfen und bewilligen

Nach dem Eingang Ihres Antrags und der Rechnung überprüfen wir Ihre Angaben. Entsprechen diese den hier genannten Förderkriterien, erhalten Sie eine Förderzusage und wir überweisen den Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Förderung beträgt einmalig 50 € pro Balkonmodul. Es werden maximal zwei Module pro Haushalt gefördert, die Höchstförderung beträgt also 100 €.

Hinweise

  • Technische und rechtliche Anforderungen
    Bitte beachten Sie, dass Ihr örtlicher Netzbetreiber möglicherweise besondere Anforderungen an den Anschluss eines steckbaren Solargeräts stellt. Diese gehen oft über die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen hinaus. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber sowie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (www.pvplug.de) über Sicherheitsstandards und Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber.
  • Keine Beratung durch das Förderprogramm
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine technische oder (steuer-)rechtliche Beratung leisten können. Wenden Sie sich für steuerliche Fragen bitte an einen Steuerberater und für technische Fragen an einen Fachbetrieb. Eine Erstinformation in technischen und wirtschaftlichen Fragen bietet Ihnen unsere Energieberatungs-Hotline unter der Telefonnummer 07673-8885 4321.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
    Viele Kommunen fördern die Anschaffung von Balkonmodulen, die Sie gerne zusätzlich zur EWS-Förderung in Anspruch nehmen können.

Kürzungen und Streichungen vorbehalten

Die Förderung ist davon abhängig, dass in unserem Fördertopf ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Förderprogramm «Sonnencent»? Sie erreichen unser Team per E-Mail oder telefonisch unter:

  • E-Mail: foerderprogramm[at]ews-schoenau.de
  • Telefon: 07673-8885 4322

Bitte beachten Sie unsere Telefon-Sprechzeiten:

  • Montag von 14 bis 16 Uhr
  • Mittwoch und Freitag von 9 bis 11 Uhr

Anfrage und Wechsel Privatkunden

Auftrag zur Ökostromlieferung für Privatkunden

Sie möchten zu den EWS wechseln? Einfach Auftragsformular ausfüllen und mit der Kopie der letzten Stromrechnung wegschicken – fertig!

Auftrag Wärmepumpenstromlieferung Privatkunden

Sie möchten Ihre Wärmepumpe mit EWS-Ökostrom betreiben? Mit diesem Auftragsformular, das Sie bitte ausgefüllt an uns senden, können Sie ganz einfach wechseln.

Auftrag zur Lieferung von Autostrom Solo für Privatkunden

Sie möchten Ihr E-Auto mit Ökostrom laden und haben einen unterbrechbaren Stromzähler? Füllen Sie einfach dieses Formular aus und schicken Sie es an uns.

Auftrag zur Lieferung von Autostrom Kombi für Privatkunden

Sie möchten Ihr E-Auto mit Ökostrom laden und haben keinen unterbrechbaren Stromzähler? Füllen Sie einfach dieses Formular aus und schicken Sie es an uns.

Anfrage Gewerbe- und Industriekunden

Anfrage Ökostrom für Gewerbe- und Industriekunden

Für Gewerbe- oder Industriekunden mit einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.