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Schönau, den 30.01.2020

Entgegenkommen im Windpark-Streit

Flächennutzungsvertrag soll soweit wie möglich offengelegt werden

Die Bürgermeister der Gemeinden Böllen und Kleines Wiesental sowie der Stadt Zell haben mit der Windpark Zeller Blauen GmbH & KG vereinbart, den Anfang 2018 geschlossenen Nutzungsvertrag über die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Höhenrücken des Zeller Blauens soweit wie möglich offenzulegen.

Beitrag zur Versachlichung der Diskussion

Die Bürgermeister Kiefer, Schönbett und Palme sehen dieses Entgegenkommen als wichtigen Schritt für mehr Transparenz in der aktuell öffentlich geführten Diskussion und hoffen hierüber einen großen Beitrag hin zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen.

«Unsere Zustimmung zur Vertragsoffenlage geht weit über das bisher abgestimmte und gesetzlich erforderliche Maß hinaus. Unter anderem mit der Veröffentlichung potentieller Pachtzahlungen möchten wir verdeutlichen, dass die Kommunen als Vertragspartner neben den Gewerbesteuerzahlungen weitere auch monetäre Vorteile durch den potentiellen Windparkbetrieb haben können» erläutert KG-Geschäftsführer Tobias Tusch. Die Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG ist ein gemeinschaftliches Unternehmen der Enercon GmbH und der EWS Energie GmbH.

Die Einsichtnahme des Vertrages kann ab dem 03.02.2020 in den Bürgersprechstunden in den jeweiligen Rathäusern erfolgen.

 

Presseerklärung zur Offenlegung des Nutzungsvertrags

Die Presseerklärung der Bürgermeister der Gemeinden Böllen und Kleines Wiesental sowie der Stadt Zell und der Windpark Zeller Blauen GmbH & Co KG zum Download

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