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Schönau, den 29.04.2020

Bundeskabinett bringt Mini-EEG-Novelle auf den Weg

EWS kritisieren fortwährende Energiewendeblockade des BMWi

Heute verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag für Neuregelungen im EEG. Das Änderungsgesetz sieht leider nicht die lange erwartete und dringend notwendige Streichung des 52-GW-Solardeckels zur Beschleunigung der Energiewende vor.

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebrachten Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen auf den Weg gebracht.

Fehlanreize bei Windkraftausschreibungen beseitigt

Bestandteil des Gesetzesvorschlages sind unter anderem auch Anpassungen bei den Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften, die im Rahmen der EEG-Novelle 2017 geschaffen wurden. So sieht der Änderungsvorschlag vor, dass alle Teilnehmer, die sich an den Ausschreibungen für die Windenergie beteiligen, künftig zwingend eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen müssen.

Im EEG 2017 wurde ursprünglich eine Ausnahme von dieser Verpflichtung eingeführt, um kleinere Akteure zu unterstützen. Allerdings stellte sich heraus, dass diese Regelung zu Fehlanreizen führte, da sich auch große Akteure dieser Regelung bedienten. Diese führte unter anderem dazu, dass sich Marktakteure mit nicht fertig geplanten Geboten an der Ausschreibung beteiligten, einen Zuschlag erhielten, die entsprechenden Projekte aber später nie realisierten – mit verheerenden Konsequenzen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland. Die EWS begrüßen, dass diese Fehlanreize nun beseitigt werden sollen.

Lähmende Rahmenbedingungen für PV- und Mieterstromprojekte

PV-Anlagen auf dem Dach eines Mietshauses in Berlin-Neukölln
Solare Mieterstromprojekte wie dieses in Berlin-Neukölln sind unabdingbar für die urbane Energiewende.

Völlig unverständlich ist allerdings, warum das Änderungsgesetz in keiner Art und Weise auf die im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien genannten Punkte eingeht. Dazu gehört insbesondere die Streichung des sogenannten 52-GW-Solardeckels. Mit Erreichen der 52-GW-Schwelle erhalten Photovoltaikanlagen bis 750 kW keine Förderung mehr. Der weitere Ausbau der Photovoltaik in diesem Segment droht damit spätestens im Juli zum vollständigen Erliegen zu kommen.

Ebenso ist unklar, warum die bereits im Sommer 2019 durch den Wirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigten Verbesserungen zur Stärkung des solaren Mieterstroms nicht Bestandteil der Novelle sind. Mieterstrom ist ein wichtiger Treiber für die solare Energiewende in Städten. Darüber hinaus werden Betreiber von älteren Solaranlagen, die Endes des Jahres ihren Förderanspruch nach dem EEG verlieren, weiterhin im Unklaren gelassen, wie es mit ihren Anlagen weitergehen kann. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit droht die Abschaltung vieler Kleinanlagen, die auch künftig noch weiter sauberen Strom produzieren könnten.

EWS fordern entschiedenes Regierungshandeln

Die EWS kritisieren angesichts dieser zahlreichen offenen Baustellen die fortwährende Blockadehaltung des BMWi. «Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass das BMWi die aktuelle Coronakrise dazu nutzt, um den weiteren Fortgang der Energiewende auszubremsen», so Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied der EWS Schönau eG. Dabei sei etwa die Streichung des 52-GW-Solardeckels ein idealer Ansatz, um Klimaschutz und Mittelstand in Zeiten von Corona gleichzeitig zu stärken.

Die EWS fordern die Bundesregierung nun auf, ihren Ankündigungen im Klimaschutzprogramm 2030 endlich Taten folgen zu lassen. Die Anpassungen sollten nun zeitnah im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen, welches die EWS eng begleiten werden.

Pressekontakt