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Schönau, den 22.02.2019

Entwurf für den Rahmen eines Klimaschutzgesetzes liegt vor

EWS fordern schnelle Maßnahmenpakete

Am 21.02.2019 wurde ein erster Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz (KSG) bekannt. Ziel des Rahmengesetzes ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 95 Prozent bis 2050. Die EWS begrüßen den ambitionierten Entwurf, zu befürchten steht allerdings, dass das Gesetz bis zu seiner Verabschiedung so weit verwässert wird, dass es zu einem zahnlosen Tiger verkommt.

Kontinuierliche Reduktion ab 2021

Der Entwurf sieht eine kontinuierliche Verminderung der Emissionen in allen Sektoren ab 2021 vor: im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020, um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030, um mindestens 70 Prozent bis zum Jahr 2040 und um mindestens 95 Prozent bis zum Jahr 2050. Mit dem Entwurf kommt die Bundesregierung in einem ersten Schritt ihrer Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag nach, noch im Jahr 2019 ein Klimaschutzgesetz vorzulegen.

Ministerien verantwortlich für Emissionsreduktion

Verantwortlich für die Zielerreichung zeichnen die zuständigen Ministerien. Jedes Ministerium muss noch in diesem Jahr Maßnahmenprogramme vorlegen, die in den entsprechenden Sektoren (u.a. Energie, Gebäude, Verkehr) die Erreichung der vorgegebenen Ziele sicherstellen. Diese Programme und ihre Wirkung sollen laufend überwacht und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Hohe Anforderungen bei Verkehr und Landwirtschaft

Die höchsten Einsparvorgaben richten sich an die Sektoren Verkehr und Landwirtschaft. Beide müssen ihre Emissionen bis 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 2021 senken. Ein noch zu bildendes unabhängiges Sachverständigengremium überprüft die Einhaltung der Emissionsziele in allen Sektoren. Werden Ziele nicht erreicht, so muss gemäß des vorliegenden Entwurfs das jeweils zuständige Ministerium die Kosten eines Zukauf von Verschmutzungszertifikaten tragen.

Die Klimaschutzziele dürfen im Zeitablauf zwar nach oben angepasst, aber nicht heruntergeschraubt werden. Und auch der Staat selbst nimmt sich in die Pflicht: Gemäß Entwurf soll die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden.

CO2-Bepreisung ist unverzichtbar

Die EWS fordern die Regierungskoalition und den Deutschen Bundestag auf, sich mittels Zustimmung und Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage zu einem deutlich ambitionierteren und entsprechend sanktionsbewehrten Klimaschutz zu bekennen. Zugleich ist es aus Sicht der EWS dringend erforderlich, dass die zuständigen Ministerien jetzt zeitnah wirksame Maßnahmen zur Erfüllung der im Klimaschutzgesetz genannten Ziele einleiten. «Die Einführung einer sozialverträglich ausgestalteten CO2-Bepreisung auf nationaler Ebene mit einem klaren Entwicklungspfad bis 2050 ist zur Mobilisierung aller gesellschaftliche Kräfte an dieser Stelle unverzichtbar», so Sebastian Sladek, Vorstand der EWS. Es gibt inzwischen zahlreiche Studien, die darlegen, wie eine aufkommensneutrale Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung umgesetzt werden und so die dringend benötigte Lenkungswirkung entfalten kann.

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