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Schönau, den 26.02.2019

Klarere Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom

EWS fordern gemeinsam mit anderen eine praxisorientierte Gesetzgebung

In einem Appell an Wirtschaftsminister Altmaier fordern die EWS gemeinsam mit führenden Mieterstromanbietern und Verbänden eine rechtliche Klarstellung zur Umsetzung von Mieterstromprojekten. Zentraler Punkt ist: Energieversorger müssen in Mieterstrommodelle eingebunden werden können, ohne dass der Anspruch auf Photovoltaik (PV)-Mieterstromzuschlag erlischt.

Unscharfe gesetzliche Rahmenbedingungen

Ansicht eines gründerzeitlichen Mietshauses, auf dem Dach sind PV-Module installiert

2017 hat der Bundestag ein Mieterstromgesetz beschlossen. Die vorgesehenen Fördermöglichkeiten werden allerdings bislang kaum in Anspruch genommen, denn in der Umsetzung lauern allerhand Unsicherheiten und Fallstricke. Unklar ist vor allem, ob in Photovoltaik (PV)-Mieterstrommodellen Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant identisch sein müssen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlangt dies bei der Regelung zum PV-Mieterstromzuschlag nicht. In der Praxis bestehen allerdings sowohl die Bundesnetzagentur als auch einige Netzbetreiber oftmals genau darauf. Zu den daraus resultierenden Planungsunsicherheiten sowie den unklaren Regelungen kommt, dass sich auch die im neuen Energiesammelgesetz vorgesehene Förderabsenkung für größere PV-Dachanlagen negativ auf die Wirtschaftlichkeit solarer Mieterstromprojekte auswirkt.

Akteure fordern Klarheit bei Lieferkettenmodell

Der von den EWS unterstützte Appell fordert eine einfachere Umsetzung des so genannten Lieferkettenmodells, mit dem Mieterstrommodelle effizient umgesetzt werden können. Dabei konzentrieren sich die Beteiligten sinnvollerweise auf ihre Kernkompetenzen: Vermieter und/oder Anlageneigentümer auf den Betrieb der Anlage und der Stromversorger auf Stromlieferung und Abrechnung. Dafür müssen die regulatorischen Anforderungen praxisorientiert ausgestaltet und vereinfacht werden.

PV-Mieterstrom unverzichtbar für die urbane Energiewende

Bis jetzt sind gerade mal 1,5 Prozent des politischen Jahresziels im Bereich PV-Mieterstrom realisiert worden. Gerade in der Stadt sind die dezentrale Erzeugung und die Nutzung von Solarstrom vor Ort in Form von Mieterstrommodellen sehr einfach möglich. Wegen der hohen Siedlungsdichte macht PV-Mieterstrom in der Stadt besonders viel Sinn. Er bringt erneuerbaren Strom ohne Umwege zum Verbraucher und entlastet so die Verteilnetze. Aus Sicht der EWS ist deshalb solarer Mieterstrom ein unverzichtbarer Baustein für einen wirksamen Klimaschutz und eine gelingende Energiewende.

Lesen Sie hier den gemeinsamen Appell der Mieterstromakteure und Verbände.

Medien

Ansicht eines gründerzeitlichen Mietshauses, auf dem Dach sind PV-Module installiert

Ansicht PV-Module eines Mieterstrom-Projektes

Ansicht eines gründerzeitlichen Mietshauses, auf dem Dach sind PV-Module installiert.

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