Fragen zu Biogas?
Sie möchten Biogas beziehen oder haben als Kunde eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug? Hier finden Sie die passenden Antworten.
-
Fragen zum Biogas und seiner Qualität
-
Warum ist EWS-Biogas klimaneutral?
CO2-Emissionen werden klimaneutral gestellt
Grundsätzlich ist Biogas CO2-neutral, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor im organischen Material gespeichert wurde. Deshalb verfügt Biogas im Vergleich zu Erdgas zunächst über eine wesentlich bessere CO2-Bilanz. Dennoch entstehen bei der Herstellung und der Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität CO2-Emissionen. Diese Emissionen kompensieren wir jedoch über unseren Partner «greenmiles» durch CO2-Ausgleichsprojekte komplett und stellen sie damit klimaneutral. Auf dieselbe Weise gleichen wir die Erdgasbeimischungen bei unseren Tarifen Klima und Klima Plus aus, so dass auch diese komplett klimaneutral sind.
Ihren Preis für einen der neuen Klima-Tarife der EWS können Sie auf unserer Biogas-Seite schnell ermitteln.
-
Woher kommt das Erdgas?
Von europäischen Handelsplätzen
Unser Erdgas beziehen wir in einer Einkaufsgemeinschaft mit anderen Stadtwerken von europäischen Handelsplätzen. Daher können wir eine Zuordnung zu konkreten Herstellern oder Lieferanten nicht gewährleisten. Der Herkunftsmix des von uns eingekauften Erdgases entspricht dem europäischen Durchschnittsmix.
-
Wie funktioniert die Klimaneutralstellung?
Kompensation durch Ausgleichsprojekte nach dem «Gold Standard»
Der gesamte Gasbezug der EWS wird vollständig klimaneutral gestellt – es werden also sämtliche CO2-Emissionen kompensiert, die bei der Herstellung oder der Aufbereitung des Biogases entstehen. Die Kompensation erfolgt durch Ausgleichsprojekte, die nach dem strengen «Gold Standard» zertifiziert sind.
Eine der Bedingungen für eine Zertifizierung nach diesem Standard ist, dass sämtliche Projekte nicht nur den Klimaschutz – durch den Ausgleich von CO2-Emissionen – voranbringen, sondern auch die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessern helfen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Biogas-Seite, wo Sie auch zu einem der Klimatarife der EWS wechseln können.
-
Ist Biogas die Zukunft?
Nicht alleine – aber es ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz
Biogas wird zweifellos künftig eine größere Rolle spielen als heute. Das hängt auch damit zusammen, dass Biogasanlagen gut steuerbar sind und deshalb schnell «einspringen» können, wenn gerade nicht genügend Energie aus Sonne und Windanlagen zur Verfügung steht.
Dennoch ist aufgrund des begrenzten Potenzials an verfügbarer Biomasse für die Gaserzeugung klar, dass Biogas nur zu einem gewissen Teil dazu beitragen kann, den Wärmesektor zu dekarbonisieren. Zudem fallen auch beim Einsatz von Biogas klimaschädliche Emissionen an – wenn auch zu einem viel geringeren Anteil als beim Einsatz von fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle oder Öl. Diese Emissionen aus der Biogasherstellung und -aufbereitung werden allerdings beim EWS-Biogas kompensiert – durch nachhaltige und nach dem «Gold Standard» zertifizierte CO2-Ausgleichsprojekte. Ihren Preis für EWS-Biogas können Sie mit unserem Rechner auf der Biogas-Seite ermitteln.
-
-
Fragen zum Wechsel
-
Wie läuft der Wechsel ab?
Schnell und bequem per Online-Auftrag …
Am einfachsten geht der Wechsel zu den EWS mit dem Online-Auftrag. Sie können als Privatkunde gleich hier Ihren individuellen Abschlag berechnen und zu uns wechseln. Bitte halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Gasrechnung finden.
… oder schriftlich per E-Mail, Fax oder Post
Füllen Sie unseren Auftrag zur Gaslieferung aus und senden Sie uns diesen gemeinsam mit Ihrer letzten Gasrechnung per E-Mail an kundencenter[at]ews-schoenau.de oder per Fax an die 07673 8885-19.
Gerne senden wir Ihnen dieses Auftragsformular auch per Post zu. Kontaktieren Sie dazu bitte unser Kundencenter telefonisch oder per Online-Formular.
Der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.
-
Wie lange dauert der Wechsel?
Beim Wechsel von einem anderen Stromversorger: je nach Ihren aktuellen Vertragsbedingungen
Nach der fristgerechten Kündigung Ihres bisherigen Vertrages und nach Ablauf der Vertragslaufzeit stellen wir Ihre Gasversorgung zum nächstmöglichen Monatsersten um. Da wir die Formalitäten mit Ihrem bisherigen Versorger und dem lokalen Netzbetreiber für Sie erledigen, hängt es auch von deren Bearbeitungszeiten ab, wann genau der Wechsel stattfinden kann.
Bei Umzug: zum Zeitpunkt Ihres Einzugsdatums
Anders verhält es sich, wenn Sie umziehen: Wenn Sie uns zur Schlüsselübergabe Ihre neuen Adress- und Zählerdaten mitteilen, können wir Sie bereits von diesem Zeitpunkt an versorgen. Sollten Sie gerade umgezogen sein, können Sie uns Ihre Ummeldung auch bis zu fünf Wochen nach Schlüsselübergabe mitteilen. Die Umstellung erfolgt dann rückwirkend zu diesem Datum.
Beim Wechsel vom Grundversorger: nach einer Kündigungsfrist von 14 Werktagen
Falls Sie bisher Gas von ihrem örtlichen Grundversorger beziehen, ist ein Wechsel mit einer Kündigungsfrist von 14 Werktagen möglich.
Wir informieren Sie, sobald das Umstellungsdatum feststeht
Ganz egal, ob Sie von Ihrem Grundversorger, einem anderen Gasversorger oder anlässlich eines Umzugs wechseln: Sobald wir den genauen Termin der Umstellung zu EWS-Biogas kennen, benachrichtigen wir Sie umgehend per Post.
-
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet nichts, weder bei Ihrem bisherigen Versorger noch bei uns.
-
Wird beim Wechsel die Gasversorgung unterbrochen?
Auf keinen Fall!
Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen.
-
Kann ich auch als Mieter zu den EWS wechseln?
Mit eigenem Gaszähler: jederzeit
Auch als Mieter können Sie jederzeit zu Biogas von den EWS wechseln – einzige Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler verfügt, der auf Ihren Namen läuft.
-
Muss ich meinem Vermieter den Wechsel mitteilen?
Nein, normalerweise nicht
Nur wenn Ihr Gasbezug über den Vermieter abgerechnet wird, Sie also direkt von ihm eine Abrechnung erhalten, sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen.
-
Sind zum Wechsel technische Arbeiten in meinem Haushalt nötig?
Keine Installationen, kein Zählerwechsel
Technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Gaszähler bleibt der alte.
-
Wer liest beim Wechsel meinen Gaszähler ab?
Ihr örtlicher Netzbetreiber
Der örtliche Gasnetzbetreiber wird Ihnen ein Ableseformular zusenden, damit Sie ihm Ihren Zählerstand mitteilen können – oder aber einen Ableser vorbeischicken. Meldet sich der Netzbetreiber nicht, sollten Sie uns den Zählerstand direkt mitteilen, um eine für Sie eventuell ungünstige Schätzung zu vermeiden. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserer Abrechnungsabteilung auf.
-
-
Fragen zum Vertrag
-
Gibt es eine längerfristige Vertragsbindung?
Keine Vertragsbindung, keine Anfangslaufzeit
Unser Vertragsangebot beinhaltet weder eine Vertrags- noch eine Laufzeitbindung. Der Gasversorgungsauftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
-
Kann ich meinen Auftrag zur Biogaslieferung oder meinen Vertrag widerrufen?
Bis zu zwei Wochen nach Abschluss sofort, danach zum nächsten Monatsende
Sie können Ihren Auftrag zur Gaslieferung beziehungsweise Ihren Gasvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsende.
-
Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter kündigen?
Das erledigen wir für Sie!
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter nehmen wir für Sie vor. Nur wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie selbst kündigen.
-
Gibt es eine Mindestmenge, die ich abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge
Sie erhalten von uns immer genauso viel Biogas, wie Sie benötigen.
-
Woher bekomme ich Gas, wenn ich meinen Vertrag mit den EWS kündige?
Von Ihrem neuen Gasversorger
Sie erhalten in diesem Fall Gas von Ihrem neuen Gasversorger. Wenn sie noch keinen neuen Lieferanten haben, erhalten Sie Gas von Ihrem örtlichen Grundversorger.
Die Gasversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert.
-
-
Fragen zur Rechnung
-
Von wem und wann bekomme ich künftig meine Gasrechnung?
Sie erhalten Ihre Rechnung per Post von uns
Die erste Rechnung werden Sie in aller Regel nach weniger als 12 Monaten erhalten, da der Zeitpunkt der Zählerablesung normalerweise der gleiche bleibt. Bei allen folgenden Rechnungen werden dann wieder 12-Monats-Zeiträume abgerechnet.
-
Muss ich meinem bisherigen Anbieter noch etwas bezahlen?
Je nach Schlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters
Sie erhalten von Ihrem bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung, die eine Gutschrift oder einen Rechnungsbetrag enthalten kann. Damit ist alles beglichen und die Vertragsbeziehung zu Ihrem bisherigen Lieferanten beendet.
-
Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Nicht zwingend, es erleichtert unsere Arbeit jedoch erheblich
Eine Einzugsermächtigung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Belieferung. Allerdings sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine solche erteilen, weil es unsere Arbeit erheblich erleichtert. Denn wenn Sie selbst überweisen, müssen wir alle Zahlungen einzeln prüfen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.
Sie hingegen müssen an die Überweisung oder an etwaige Änderungen eines Dauerauftrags denken. Eine – jederzeit widerrufbare – Einzugsermächtigung ist also für Sie und uns deutlich einfacher.
-
Wie werden die Abschläge erhoben?
Einmal pro Monat, fällig zwischen dem 15. und 20.
Die Abschläge werden einmal monatlich für den laufenden Monat erhoben und werden zwischen dem 15. und 20. eines jeden Monats fällig.
Die Abschläge errechnen sich aus Ihrem vom Gasnetzbetreiber mitgeteilten Vorjahresverbrauch und werden wie bisher in der Jahresabrechnung verrechnet. Sollten Sie zuviel bezahlt haben, erhalten Sie mit der Jahresabrechnung eine Gutschrift, bei Unterzahlung eine Rechnung von uns. Die neuen Abschläge passen wir dann wieder Ihrem durchschnittlichen Verbrauch an.
-
Sind Vorauszahlungen möglich und komme ich dabei günstiger weg?
Ja, allerdings ohne Vergünstigung
Sie können jährlich, viertel- oder halbjährlich im Voraus bezahlen. Eine Vergünstigung dafür gibt es jedoch nicht, da die Verwaltung der Vorauszahlungen für uns einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
-
-
Fragen zum Umzug
-
Wann sollte ich bei Um- oder Einzug den Wechsel vornehmen?
Möglichst frühzeitig, um einer Lieferung des Grundversorgers zuvorzukommen
Sie sollten den Gaswechsel möglichst frühzeitig vor einem Um- oder Einzug in Auftrag geben. Sobald Sie wissen, wann Sie die neue Wohnung beziehen und welche Zählernummer zur Wohnung gehört, sollten Sie uns den Auftrag zur Belieferung zukommen lassen. Nutzen Sie dazu am besten unser Umzugsformular.
Hintergrund: Wenn Sie bei Um- oder Einzug nicht aktiv einen Gaslieferanten auswählen, entsteht für Sie automatisch eine Lieferbeziehung zum örtlichen Grundversorger. Diesen Vertrag können wir unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit für Sie kündigen, wenn Sie das wünschen.
-
Wann sollte ich meinen Auszug melden?
So früh wie möglich
Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Adressdaten mit. Wir informieren im Anschluss den örtlichen Gasnetzbetreiber über Ihren bevorstehenden Umzug.
Am Übergabetag sollten Sie den Gaszähler in Ihrer alten Wohnung ablesen und uns sowie Ihrem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen – ansonsten wird der Stand durch Ihren Netzbetreiber geschätzt. Ihren Zählerstand können Sie uns hier online melden.
Möchten Sie Ihren Gasvertrag einfach mitnehmen?
Wenn Sie auch in Ihrem neuen Zuhause EWS-Biogas beziehen möchten, können Sie ganz einfach unser Umzugsformular nutzen. Dabei können Sie sowohl den Zählerstand in Ihrer alten Wohnung zum Tag der Übergabe angeben, als auch den in Ihrer neuen Wohnung, falls Sie diesen bereits in Erfahrung bringen konnten.
-
-
Fragen zu Technik, Wartung und Störungen
-
Sind zum Wechsel technische Arbeiten in meinem Haushalt nötig?
Keine Installationen, kein Zählerwechsel
Nein, technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Gaszähler bleibt der alte.
-
Wer ist für technische Fragen zu meinem Gaszähler zuständig?
Ihr örtlicher Gasnetz- oder Messstellenbetreiber
Der Gaszähler ist Eigentum des örtlichen Gasnetz- bzw. Messstellenbetreibers. Dieser ist für Austausch, Reparatur und Wartung Ihres Zählers zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers.
-
Muss ich nach dem Einbau eines neuen Zählers den Anbieter wechseln?
Auf keinen Fall!
Der Einbau eines Gaszählers ist keinesfalls mit einer Verpflichtung verbunden, Kunde beim installierenden Unternehmen oder einem assoziierten Gasanbieter zu werden.
-
Wer ist für Störungen oder ausströmendes Gas zuständig?
Ihr örtlicher Gasnetzbetreiber
Für technische Störungen und Versorgungsunterbrechungen ist der örtliche Gasnetzbetreiber zuständig. Die Kontaktdaten des Entstörungsdienstes finden Sie auf der Homepage Ihres Gasnetzbetreibers.
Sollten Sie Gasgeruch bemerken, warnen Sie etwaige weitere Mieter durch Klopfzeichen – nicht die Klingel benutzen! Verlassen Sie dann umgehend das Haus und alarmieren Sie außerhalb des Hauses den örtlichen Entstörungsdienst.
-