Fragen zur Genossenschaft?
Seit der Umwandlung der EWS in eine Genossenschaft ist die Anzahl der Mitglieder rasant gewachsen. Inzwischen sind Tausende von Menschen dabei und entscheiden so über unser bürgereigenes Unternehmen mit. Erfahren Sie hier mehr über eine Mitgliedschaft!
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Fragen zum Beitritt
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Wer kann Mitglied werden?
Es gelten folgende Kriterien zur Zulassung neuer Mitglieder und zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG:
1. Personenkreis
a) Kunden (Strom-, Gas-, Wärmelieferung) der
- EWS Vertriebs GmbH
- EWS Energie GmbH
- Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH
- Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH
- Kraftwerk Köhlgartenwiese GmbH
b) Haushaltsmitbewohner des unter Punkt a) genannten Personenkreises, wenn der Kunde Mitglied der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG ist. Ein Nachweis des Haushaltsmitbewohners ist zu erbringen.
c) Mitarbeiter
Begrenzung der Anteile pro Mitglied
Die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile ist auf 50 Geschäftsanteile je Mitglied begrenzt (gilt für Neumitglieder und die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung der Zeichnung weiterer Geschäftsanteile.
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Wie kann ich Mitglied der EWS eG werden?
Ihren Antrag auf eine Mitgliedschaft stellen Sie durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Die ausgefüllte Beitrittserklärung senden Sie bitte im Original an:
EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Mitgliederverwaltung
Friedrichstraße 53/55
79677 Schönau -
Wann endet die Frist für Mitgliedsanträge im laufenden Geschäftsjahr?
Mitgliedsanträge können wir für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigen, wenn Sie bis zum 18. November des Geschäftsjahres bei der EWS eG vorliegen (Posteingangsstempel). Später eingehende Mitgliedsanträge können erst im folgenden Geschäftsjahr zugelassen werden.
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Wer entscheidet über die Zulassung meines Antrags?
Über die Zulassung neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
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Fragen zur Mitgliedschaft und zu den Geschäftsanteilen
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Was kostet ein Anteil?
Ein Geschäftsanteil entspricht 100 €. Sie müssen mindestens fünf Geschäftsanteile erwerben. Die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile ist begrenzt auf 50 Geschäftsanteile je Mitglied (gilt für Neumitglieder oder Erhöhung der Geschäftsanteile).
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Wie wird über die Zulassung weiterer Geschäftsanteile entschieden?
Über die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Zulassungskriterien.
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Warum kann ich nicht mehr Anteile zeichnen?
Eine Anteilszeichnung oder Beteiligungserhöhung ist auf 50 Geschäftsanteile (5.000 €) insgesamt begrenzt. Die Möglichkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen nach § 6 unserer Satzung bleibt hiervon unberührt.
Aufgrund der stark erhöhten Nachfrage bitten wir um etwas Geduld im Hinblick auf die Bearbeitung, die einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
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Wann endet die Frist zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile im laufenden Geschäftsjahr?
Anträge zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile können für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 18. November des Geschäftsjahres bei der EWS eG vorliegen (Posteingangsstempel).
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Wann werden die Geschäftsguthaben bei Austritt oder Anteilskündigung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder (durch Kündigung oder Nachlass) oder gekündigter Geschäftsanteile zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgt in der Regel im Juli des darauffolgenden Jahres (in Abhängigkeit zum konkreten Termin der dann durchgeführten Generalversammlung).
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Werden meine Anteile verzinst?
Nein. An die Mitglieder werden ggf. Dividenden aus dem Jahresergebnis der Genossenschaft ausgeschüttet. Hierüber entscheidet die Generalversammlung.
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Kann ich die erworbenen Anteile übertragen?
Die erworbenen Anteile können Sie mit Zustimmung der Genossenschaft jederzeit, auch im Laufe eines Geschäftsjahres, ganz oder teilweise übertragen.
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Kann ich als Mitglied der Genossenschaft einen Freistellungsauftrag erteilen?
Einen Freistellungsauftrag können Sie uns postalisch erteilen. Bitte nutzen Sie zur Erstellung Ihres Auftrags das unten stehende Formular.
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Was ist als Mitglied bei Änderung meiner persönlichen Daten zu beachten?
Als Mitglied haben Sie laut Satzung die Pflicht, jede Änderung Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse der EWS eG schriftlich mit Unterschrift unverzüglich mitzuteilen.
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Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Ihre Mitgliedschaft bzw. einzelne Anteile können Sie zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren schriftlich kündigen.
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Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Ableben des Mitglieds. Im letztgenannten Fall geht die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben über, endet aber automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, falls keiner der Begünstigten die Mitgliedschaft fortführen möchte und uns dies anzeigt. In diesem Fall wird das Geschäftsguthaben an die Erben ausbezahlt.
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Kann ich meine Anteile auch vererben?
Ja. Sie können Ihre Anteile auch vererben. Allerdings muss der Erbe uns gegenüber die Fortführung der Mitgliedschaft anzeigen bzw. eine Erbengemeinschaft uns über Fortführung und gewünschte Aufteilung der Anteile informieren. Ansonsten endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist; das Geschäftsguthaben wird dann an den Erben oder die Erbengemeinschaft ausbezahlt.
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Fragen zu Chancen und Risiken
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Wo liegt der Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen?
Eine Genossenschaft strebt nicht in erster Linie einen möglichst hohen eigenen Gewinn an, sondern will dem Grundgedanken nach das Wirtschaften ihrer Mitglieder fördern. Bei der EWS eG bedeutet dies konkret: die sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie.
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Ist die Mitgliedschaft mit Risiken verbunden?
Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.
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Werden meine Anteile verzinst?
Nein. An die Mitglieder werden ggf. Dividenden aus dem Jahresergebnis der Genossenschaft ausgeschüttet. Hierüber entscheidet die Generalversammlung.
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Was ist das maximale Risiko?
Im schlimmsten Fall, nämlich bei der Insolvenz der Genossenschaft, kann das eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus, also eine Nachschusspflicht, besteht nicht.
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Fragen zu Dividende, Auszahlung von Guthaben und Steuerbescheinigung
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Wann findet die Auszahlung einer Dividende statt?
Nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung
Die Auszahlung einer Dividende erfolgt nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung durch die Generalversammlung.
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Wann werden die Geschäftsguthaben bei Austritt / Anteilskündigung zum 31.12.2021 ausbezahlt?
Im Juli 2022
Die Auszahlung der Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder (durch Kündigung oder Nachlass) oder gekündigter Geschäftsanteile zum 31.12.2021 erfolgt im Juli 2022.
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Wann wird die Steuerbescheinigung für das Geschäftsjahr 2021 erstellt?
Grundsätzlich nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung
Die Steuerbescheinigung wird nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung durch die Generalversammlung erstellt, da sie von dem Mitgliederbeschluss zur Ausschüttung der Dividende abhängt. Es wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2021 keine Dividende auszuschütten. Aus diesem Grund wird für 2021 keine Steuerbescheinigung erstellt.
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