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Unser Förderprogramm

Anlagenförderung

Energie gemeinschaftlich erzeugen und nutzen

Sie möchten eine gemeinschaftlich genutzte PV-Anlage zur Stromerzeugung oder eine Anlage zur Stromspeicherung errichten? Wenn es bei Ihren Vorhaben um ein Gemeinschaftsprojekt handelt – wie um ein Wohnprojekt, eine Hofgemeinschaft oder ein Werkstattkollektiv – und Ihre Gemeinschaft den Strom selbst für einem nachhaltigen Zweck nutzt, fördern wir Ihre Anlage mit bis zu 20.000 €!

Illustration: Eine Gruppe von Menschen befasst sich mit der Planung eines Energieprojekts: Sie diskutieren über Daten und Pläne, betrachten Diagramme, arbeiten mit Tablets oder Modellen.

Gemeinsam geht mehr!

Mit unserer Anlagenförderung wollen wir EWS-Kund:innen unterstützen, die sich mit anderen zusammengetan haben, um unter den Vorzeichen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein gemeinsames Ziel zu verwirklichen. Unser Ziel ist es dabei, den Zubau gemeinschaftlich genutzter Anlagen zur Stromerzeugung- und Speicherung  aus Erneuerbaren voranzubringen – und die Idee der Gemeinschaftlichkeit insgesamt zu stärken.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Sie haben vor, Ihr Projekt mit einem nachhaltigen Zweck aus dem Bereich der Energiewende zu verbinden? Dann erfahren Sie in unseren Richtlinien zur Anlagenförderungen mehr zur Förderung. Bei unseren Fragen und Antworten haben wir zudem die wichtigsten Informationen zum Online-Antrag zusammengefasst; der nächste Stichtag, um einen Förderantrag einzureichen, ist der 15.10.2025. Wir sind gespannt auf Ihr Vorhaben und freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen!

Fragen und Antworten zur Anlagenförderung

    • Um Gemeinschaften, die nachhaltiger leben möchten, zu unterstützen

      Mit der Anlagenförderung möchten wir den Zubau von dezentralen, gemeinschaftlich genutzten Anlagen zur Stromerzeugung- und Speicherung  aus Erneuerbaren Energien voranbringen. Wir möchten damit EWS-Kund:innen unterstützen, die sich mit einer Gruppe von Menschen zusammengefunden haben, um unter den Vorzeichen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein gemeinsames Ziel zu verwirklichen.

       

    • Energievorhaben, die den Gemeinsinn fördern

      Wir fördern Projektvorhaben mit einem übergeordneten, nachhaltigen Gemeinschaftszweck – beispielsweise Hausgemeinschaften, Wohnprojekte, Werkstattkollektive, Pflegegemeinschaften oder auch Hofgemeinschaften. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften die in ihrem Mehrparteienhaus beispielsweise auf ein Betriebskonzept wie  «Kollektive Selbstversorgung» setzen, fördern wir. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien für die Anlagenförderung.

    • Anlagen ab einer gewissen Größe, die den erzeugten Strom vor Ort verwerten

      Wir fördern Photovoltaik-Anlagen ab 5kWp und  Stromspeicher ab 5kWh. Außerden fördern wir kombinierte PV-Speicher-Anlagen – sofern sie gemeinschaftlich genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Speicheranlagen fördern, die auf Blei-oder Kobalttechnologien basieren. Von einer Förderung sind auch Vorhaben ausgeschlossen, bei denen der erzeugte Strom nicht direkt vor Ort genutzt, sondern stattdessen ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

      Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien für die Anlagenförderung.

    • Rein wirtschaftlich orientierte Vorhaben

      Ausschließlich wirtschaftlich aisgerichtete Vorhaben wie Mieterstrom- oder Energy-Sharing-Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso wie solche von (Kern-)Familien. Weil die  Förderung gezielt dort helfen soll, wo sie wirklich gebraucht wird, bitten wir Sie, nur dann einen Förderantrag einzureichen, wenn Ihr Projekt einen wirklich nachhaltigen Gemeinschaftsnutzen bietet.

    • Wer kann einen Antrag einreichen?

      Gemeinschaften, die Nachhaltigkeit voranbringen möchten

      Wenn Sie als Gruppe von Menschen ein gemeinsames Ziel unter den Vorzeichen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz verwirklichen möchten. Folgende Stichworte geben Beispiele, welche Formen der Gemeinschaftlichkeit wir mit unserer Förderung voranbringen möchten: Hausgemeinschaften, Wohnprojekte, Hofgemeinschaften, Care-, Sorge- oder Pflegegemeinschaften. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Richtlinien für die Anlagenförderung.

      Antragsberechtigt sind ausschließlich EWS-Kund:innen

      Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann eine Förderung beantragen können, wenn Sie sowohl EWS-Kund:In sowie Betreiber:in der geplanten Anlagen sind. Wir fördern dabei sowohl Haushaltskund:innen als auch Gewerbekund:innen.

    • Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen

      Einen Antrag können sie jederzeit einreichen, die Unterlagen zu  Großprojekten bearbeiten wir jedoch immer erst nach unseren Stichtagen am 15.02., 15.06. und 15.10. des laufenden Jahres. Kleinprojekte werden von uns kurzfristig bearbeitet.

    • Informationen zu Ihrem Vorhaben, Ihrer Gemeinschaft und zur geplanten Anlage

      Um Ihren Antrag zu stellen, sollten Sie folgende Angaben und Dokumente bereithalten:

      • Vor- und Nachname sowie EWS-Stromvertragsnummer
      • Informationen zu den Zielen Ihrer Gemeinschaft
      • Informationen zur Nutzung der Energie aus der geplanten Anlage
      • Informationen zur Anlage wie genauer Installationsort, geplante Inbetriebnahme, angestrebte Erzeugungsleistung, Errichtungszeitraum

      Außerden bitten wir Sie, folgende Informationen als Dateien bereitzustellen:

      • Angebote der Firmen, mit denen Sie die Anlage(n) errichten wollen,
      • eine Gesamtkostenkalkulation für das Vorhaben sowie
      • Ihre Bankverbindung, bei Anträgen als Privatperson zusätzlich Ihre Steuer-ID und Ihr Geburtsdatum.

      Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Formulareingaben nicht speichern können, also alle genannten Informationen zur Hand haben sollten, bevor Sie mit der Eingabe beginnen.

    • Möglichst schnell!

      Nach Eingang Ihres Antrags überprüfen wir Ihre Angaben und geben Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine Rückmeldung. Hierfür benötigen wir bis zu sechs Wochen. Ob eine Förderung zugesagt wird, entscheiden wir individuell und nach Verfügbarkeit der Mittel im Sonnencent-Budget. Ist dieses Budget ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Förderung, selbst wenn sonst alle Fördervoraussetzungen gegeben sind.

    • Darüber verschaffen Ihnen unsere Richtlinien Auskunft

      Das weitere Verfahren im Förderprozess sowie die Auszahlungsmodalitäten haben wir für Sie in unseren Richtlinien zur Anlagenförderung ausführlicher beschreiben.

Machen Sie mit!

Portrait Christian Scharnberg

Mit dem Förderprogramm ‹Sonnencent› wollen wir Menschen ermutigen, in die nachhaltige Stromerzeugung und -speicherung einzusteigen, gemeinsam mit anderen zukunftsweisende Projekte an den Start zu bringen und starke Akzente für eine internationale Bürgerenergiewende zu setzen. Unterstützen Sie diese Arbeit: mit Ihrem Energiebezug über die EWS fördern Sie automatisch mit – und können Ihre gemeinschaftlich genutzte Energieanlage, Ihre Studie zum Thema oder Ihr gemeinsames Energiewende- oder Klimaschutzprojekt fördern lassen.

Christian Scharnberg, Leiter Förderprogramm «Sonnencent»