Förderung für PV-Balkonmodule
Sonnenstrom für den Eigenverbrauch
Mit PV-Balkonmodulen können Sie – auch wenn Sie in einer Wohnung wohnen – Solarstrom für Ihren eigenen Verbrauch erzeugen und zur Energiewende beitragen. Wir möchten Sie dabei sehr gerne unterstützen, hier aktiv zu werden und fördern daher im Rahmen einer begrenzten Aktion die Anschaffung von PV-Modulen mit bis zu 100 € pro Haushalt.
Strompreisbremse erlaubt derzeit keine Förderung für Neukunden
Seit Januar greift die Strompreisbremse, die allen Stromkunden zugutekommt, es aber gleichzeitig untersagt, Förderungen wie die für Balkonmodule an Neukunden auszuzahlen. Wir dürfen daher leider keine Förderung gewähren, wenn Sie Ihren aktuellen Stromliefervertrag mit uns erst im Jahr 2023 geschlossen haben. Maßgeblich ist hier das Datum Ihrer Auftragseingangsbestätigung, also des Schreibens, in dem wir Sie über den voraussichtlichen Lieferbeginn informiert haben. Läuft Ihr Stromliefervertrag hingegen seit 2022 oder länger, ist eine Förderung weiterhin möglich.

Warum Balkonmodule?
Insbesondere in unseren Städten bleibt enormes Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom ungenutzt, weil komplizierte Regeln den Bau von PV-Anlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern immer noch erschweren.
Um die Energiewende schnell voranzutreiben, födern wir daher im Rahmen einer Sommeraktion bereits installierte Balkonmodule mit einem Förderbudget von 75.000 €. Der Erwerb der Balkonmodule darf dabei allerdings nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Förderung wird in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben, solange ausreichend Mittel im Fördertopf verfügbar sind.
Webinare zum Thema
Weitergehende Informationen zu Balkonmodulen, wie beispielsweise zur Gerätewahl, zum Anschluss oder zur Anmeldung, aber auch zu den Fördermöglichkeiten, erhalten Sie bei unseren kostenlosen Online-Webinaren am 15. Juni und 13. Juli 2023, zu denen Sie sich auf dieser Seite informieren und auch gleich anmelden können.
Voraussetzungen für eine Förderung
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Sie beziehen EWS-Ökostrom und Ihr aktueller Stromvertrag läuft seit 2022 oder länger.*
- Sie haben von uns noch keine Sonnencent-Förderung für eine fest installierte PV-Anlage erhalten.
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Der Erwerb des Balkonmoduls bzw. der Module liegt nicht länger als drei Monate zurück (hier zählt das entsprechende Rechnungsdatum).
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Gefördert werden maximal zwei Module pro Haushalt, die Höchstförderung beträgt also 100 €.
* Ist Ihre Auftragseingangsbestätigung auf 2023 datiert, verhindern gesetzliche Regelungen zur Strompreisbremse eine Förderung.
So geht´s
- Sie erwerben und installieren ein oder zwei Balkonmodul(e) – zunächst auf eigene Rechnung.
- Sie füllen das Online-Antragsformular aus und laden dabei ein Foto oder eine PDF-Datei der Rechnung hoch.
- Wir prüfen den Antrag und überweisen den Investitionszuschuss für den Austausch auf Ihr Konto.
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Wen wir fördern
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Wir fördern fast alle, die Strom von den EWS beziehen
Sie können den Investitionszuschuss beantragen, wenn
- Sie seit 2022 oder länger Ökostrom von den EWS beziehen,
- in den letzten drei Monaten ein oder zwei Balkonmodule zur eigenen Nutzung erworben haben und
- keine Förderung für eine Aufdach-Anlage in Anspruch nehmen oder in Anspruch genommen haben.
Diese Förderung richtet sich insbesondere an Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die keinen Zugang zu einem eigenen Dach für eine fest installierte Anlage haben.
Sollten Sie bereits eine Sonnencent-Förderung für eine Dachanlage erhalten oder erhalten haben, können Sie die Förderung für Balkonmodule nicht in Anspruch nehmen. Falls Sie innerhalb von 24 Monaten nach Beantragung einer Balkonmodulförderung eine fest installierte PV-Anlage in Betrieb nehmen und hierfür eine Förderung beantragen, behalten wir uns vor, den bereits ausgezahlten Betrag auf Ihre zukünftige Förderung anzurechnen.
Warum kann ich als Neukunde derzeit keine Förderung erhalten?
Seit Anfang Januar greift per Gesetz die Strompreisbremse, die zwar allen Stromkunden zugutekommt, es aber gleichzeitig untersagt, Förderungen jeglicher Art an Neukunden auszuzahlen. Dies betrifft zu unserem Bedauern auch unsere Balkonmodulförderung. Wir dürfen Ihnen also leider keine Förderung gewähren, wenn die Auftragseingangsbestätigung zu Ihrem aktuellen Stromliefervertrag – in der wir Sie über den voraussichtlichen Lieferbeginn informiert haben – auf einen Zeitpunkt ab dem 01.01.2023 datiert ist. Diese Einschränkung gilt voraussichtlich bis mindestens Ende 2023.
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Was wir fördern
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Wir fördern PV-Balkonmodule
Dies umfasst alle Arten von nicht fest installierten, steckbaren Solargeräten. Oft werden diese auch Mini-Solaranlagen, Plugin-Anlagen, Micro-PV-Systeme o. ä. genannt.
Wir fördern bis zu zwei Module mit jeweils 50 €
Sie erhalten nach Eingang Ihres Online-Antrags und Prüfung unsererseits einmalig 50 € pro Balkonmodul. Es werden maximal zwei Module pro Antragsteller gefördert – die Maximalförderung beträgt also 100 €.
Hinweis: Keine Beratung durch das Förderprogramm
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine technische oder (steuer-)rechtliche Beratung leisten können. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber sowie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie über Sicherheitsstandards und Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber.
Eine Erstinformation in technischen und wirtschaftlichen Fragen bietet Ihnen unsere Energieberatungs-Hotline unter der Telefonnummer 07673-8885 4321.
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Wie Sie die Förderung beantragen
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Sie beantragen online
Sobald Sie Ihre PV-Balkonmodule angeschafft haben, können Sie hier Ihren Online-Antrag stellen. Das geht schnell und einfach, wenn Sie für den Antrag folgendes bereithalten:
- Ihre EWS-Vertragsnummer, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden
- ein Digitalfoto oder eine PDF-Datei der Rechnung für die Balkonmodule, aus der ersichtlich ist, dass die antragstellende Person die Balkonmodule auch tatsächlich erworben hat.
Bitte beachten Sie, dass das auf der Rechnung angegebene Datum maximal drei Monate zurückliegen darf. Sie erhalten nach Absenden Ihres Antrags automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
Wir prüfen und bewilligen
Nach dem Eingang Ihres Antrags und der Rechnung überprüfen wir Ihre Angaben. Entsprechen diese den hier genannten Förderkriterien, erhalten Sie eine Förderzusage und wir überweisen den Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Förderung beträgt einmalig 50 € pro Balkonmodul. Es werden maximal zwei Module pro Haushalt gefördert, die Höchstförderung beträgt also 100 €.
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Jetzt lossparen!

Werden Sie zum Stromproduzenten! Wir versuchen, den bürokratischen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, damit Sie mit Ihrer Balkonanlage Strom sparen und so unser Klima und Ihren Geldbeutel entlasten können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Angebot nutzen und mit der Produktion von eigenem Solarstrom Ihre persönliche Energiewende voranbringen!