Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Die Kraft der Sonne nutzen
Wir fördern Photovoltaik-Anlagen für alle, die bei uns Strom beziehen. So möchten wir gemeinsam mit Ihnen an einem Ausstieg aus der umweltschädlichen und ineffizienten Großenergiewirtschaft und einer Dezentralisierung der Energieversorgung arbeiten.
Strompreisbremse erlaubt derzeit keine Förderung für Neukunden
Seit Januar greift die Strompreisbremse, die untersagt, Förderungen wie die für PV-Anlagen an Neukunden auszuzahlen. Wir dürfen daher leider – unabhängig vom geltenden Strompreis – keine Förderung gewähren, wenn Sie Ihren aktuellen Stromliefervertrag mit uns erst im Jahr 2023 abgeschlossen haben. Maßgeblich ist hier das Datum Ihrer Auftragseingangsbestätigung, also des Schreibens, in dem wir Sie über den voraussichtlichen Lieferbeginn informiert haben. Läuft Ihr Stromliefervertrag hingegen seit 2022 oder länger, ist eine Förderung weiterhin möglich.
Photovoltaik – sicher, sauber, nachhaltig

Dezentrale PV-Anlagen sind für uns seit jeher ein zentraler Baustein der Bürgerenergiewende. Das Schwarzwaldstädtchen Schönau, wo wir als «Stromrebellen» bekannt wurden, galt sogar lange Zeit als Photovoltaik-Hauptstadt Deutschlands. Seitdem ist die Solartechnik noch ausgereifter und auch deutlich kostengünstiger geworden. Damit sind bürgereigene PV-Anlagen gerade heute ein wichtiger Grundpfeiler einer auf erneuerbaren Ressourcen basierenden Energiewirtschaft.
Deshalb möchten wir auch Sie durch unsere Förderung ermutigen, mit Ihrer eigenen PV-Anlage zur Energiewende beizutragen. Die Voraussetzungen dazu, den Antrag sowie alle weiteren Details zum Thema finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Werden Sie Teil der Energiewende!
Rebellenkraftwerke
Im Lauf der Jahre haben wir Tausende unserer Kundinnen und Kunden dabei unterstützt, selbst Energie zu erzeugen. Mit ihren «Rebellenkraftwerken» – überwiegend PV-Anlagen, aber auch Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellen – leisten sie alle gemeinsam einen wesentlichen Beitrag beim Umstieg auf Erneuerbare Energien.
Bürgerenergie gemeinsam voranbringen
Die rund 5.600 von uns geförderten «Rebellenkraftwerke» mit einer Gesamtleistung von 30.000 kWp pro Jahr produzieren deutschlandweit etwa 55 Millionen kWh sauberen Strom – und decken damit den Strombedarf einer Stadt mit mehr als 25.000 Menschen. Helfen Sie mit, diese Zahlen zu vergrößern!
Förderung für Ihre Photovoltaikanlage
Sie erhalten eine Förderung, die sich an der Leistung Ihrer PV-Anlage orientiert: 50 € pro kWp Leistung, bis zu 1.000 €. Es lohnt sich also, wenn Sie bei der Installation nicht nur an Ihren eigenen aktuellen Bedarf denken, sondern alle Möglichkeiten des solaren Zubaus ausschöpfen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Sie beziehen EWS-Ökostrom und Ihr aktueller Stromvertrag läuft seit 2022 oder länger.*
- Ihre PV-Anlage ging vor maximal sechs Monaten in Betrieb.
- Die Anlage wird von Ihnen oder einer Person aus Ihrem Haushalt betrieben.
* Ist Ihre Auftragseingangsbestätigung auf 2023 datiert, verhindern gesetzliche Regelungen zur Strompreisbremse eine Förderung.
So geht´s
Ihren Antrag stellen Sie per Online-Formular. Bitte halten Sie dafür folgende Angaben und Dokumente bereit:
- Ihre EWS-Stromvertragsnummer,
- Ihre Bankverbindung,
- die Leistung Ihrer PV-Anlage sowie die
- Eintragung ins Marktstammdatenregister als PDF-Datei
Entsprechen alle Angaben unseren Förderrichtlinien, erhalten Sie innerhalb von vier Wochen unsere Förderzusage und anschließend die erste Rate Ihrer Förderung.
-
Wen wir fördern
-
Wir fördern fast alle, die Strom von den EWS beziehen
Ihr aktueller Stromvertrag läuft seit 2022 oder länger? Wenn Ihre PV-Anlage außerdem
- im Leistungsbereich zwischen 1 und 30 kWp liegt
- und innerhalb der letzten sechs Monate in Betrieb genommen wurde,
können Sie sofort von unsererem Förderprogramm profitieren.
Warum kann ich als Neukunde derzeit keine Förderung erhalten?
Seit Anfang Januar greift per Gesetz die Strompreisbremse, die zwar allen Stromkunden zugutekommt, es aber gleichzeitig untersagt, Förderungen jeglicher Art an Neukunden auszuzahlen. Dies betrifft zu unserem Bedauern auch unsere PV-Förderung. Wir dürfen Ihnen also leider keine Förderung gewähren, wenn die Auftragseingangsbestätigung zu Ihrem aktuellen Stromliefervertrag – in der wir Sie über den voraussichtlichen Lieferbeginn informieren – auf einen Zeitpunkt ab dem 01.01.2023 datiert ist. Diese Einschränkung gilt voraussichtlich bis mindestens Ende 2023.
Wir fördern auch Gemeinschaftsanlagen
Falls Sie gemeinschaftlich eine PV-Anlage betreiben möchten, etwa als Verein oder Genossenschaft, kann eine zeichnungsberechtigte Person im Namen der Institution den Förderantrag stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Adresse der Betreibergemeinschaft von den EWS mit Strom versorgt wird.
Wir fördern, solange Sie von uns mit Strom versorgt werden
Sie erhalten die Auszahlungen nur, solange Sie auch Ökostrom von den EWS beziehen. Sollten Sie zu einem anderen Stromanbieter wechseln, entfallen weitere Auszahlungen aus unserem Förderprogramm.
-
-
Was wir fördern
-
Neue PV-Anlagen von 1 bis 30 kWp erhalten eine Förderung
Wir fördern neu errichtete PV-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 1 und maximal 30 kWp. Diese dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate in Betrieb sein. Maßgeblich ist dabei das Inbetriebnahmedatum laut Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR).
Auch die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage fördern wir
Sollten Sie eine ältere PV-Anlage betreiben und sich zu einer Erweiterung entschließen, können Sie für die zusätzlich geplanten Module ebenfalls unseren Förderzuschuss online beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Förderantrag nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Inbetriebnahme stellen können.
Alternativ fördern wir bis zu zwei PV-Balkonmodule
Anstelle der Förderung für eine PV-Dachanlage können Sie auch einen Investitionszuschuss für bis zu zwei Balkonmodule pro Haushalt erhalten. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur PV-Balkonmodulförderung.
Noch ein Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine technische oder (steuer)rechtliche Beratung leisten können. Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Besteuerung eine Steuerberatung in Anspruch oder wenden Sie sich bei Fragen zur Anlagentechnik an einen Installationsbetrieb. Eine Erstinformation zu grundlegenden technischen und wirtschaftlichen Fragen bietet Ihnen unsere Energieberatungs-Hotline.
-
-
Wie wir fördern
-
Sie erhalten einen Investitionszuschuss
Für jedes Kilowatt Peak (kWp) Leistung Ihrer Anlage erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 50 €. Maßgeblich ist die installierte Leistung, wie sie im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Diesen Wert runden wir kaufmännisch. Förderbeträge bis 300 € zahlen wir in zwei, höhere Beträge in fünf jährlichen Raten aus. Die maximale Förderung beträgt 1.000 €.
Beispielrechungen: So fördern wir und zahlen aus
Installierte Leistung
(kWp)Installierte Leistung
(kWp, gerundet)x
Förderbetrag= Förderung
(gesamt)1,5 bis 2,4 2 50 € 100 € in zwei jährlichen Raten 5,5 bis 6,4 6 50 € 300 € in zwei jährlichen Raten 9,5 bis 10,4 10 50 € 500 € in fünf jährlichen Raten 19,5 bis 20,4 20 50 € 1.000 € in fünf jährlichen Raten 29,5 bis 30,0 30 50 € 1.000 € in fünf jährlichen Raten 30,1 und mehr – – Keine Förderung möglich Die EWS-Förderung ergänzt Ihre Förderung nach EEG
Unsere Förderung erhalten Sie völlig unabhängig von der EEG-Förderung, die Ihnen Ihr Netzbetreiber auszahlt. Sie stellt also eine Zusatzförderung dar.
Sie können zusätzlich eine Batterie-Förderung erhalten
Zusätzlich zur PV-Förderung können Sie von uns auch eine Förderung für Ihren neuen Batterispeicher erhalten. Bitte stellen Sie dazu einen zusätzlichen Antrag. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Förderung von Batteriespeichern.
Kürzungen und Streichungen sind vorbehalten
Die Förderung ist davon abhängig, dass in unserem Fördertopf ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
-
-
Wie Sie die Förderung beantragen
-
Online-Antrag ausfüllen, Registrierung hochladen und Förderung erhalten
- Sie beantragen online: Bitte halten Sie dafür Ihre EWS-Stromvertrags- oder Zählernummer sowie Informationen zur Leistung Ihrer PV-Anlage bereit. Außerdem benötigen wir die Eintragung der Anlage ins Marktstammdatenregister (MaStR) als PDF-Datei.
- Wir prüfen und bewilligen: Hierzu benötigen wir etwa vier Wochen.
- Sie erhalten Ihre Förderung: Bei Erfüllung der Förderrichtlinien erhalten Sie eine Zusage von uns und wir zahlen den entsprechenden Betrag an Sie aus.
-
Jetzt Online-Antrag starten
Sie haben Ihre EWS-Vertragsnummer, Ihre Kontodaten und die PDF-Datei mit der Eintragung ins Marktstammdatenregister bereit? Dann können Sie gleich mit Ihrem Online-Antrag starten!
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Förderprogramm? Dann informieren Sie sich auf unserer Kontaktseite über die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen und nehmen Sie gleich online oder telefonisch Kontakt auf!