Studienförderung
Wandel auf Basis von Wissen gestalten
Mit unserem Förderprogramm «Sonnencent» fördern wir Studien, Gutachten und Leitfäden zur Energiewende – denn konsequenter Wandel setzt fundiertes Grundlagenwissen voraus. Wenn Ihre Forschung darauf abzielt, unsere Energieversorgung nachhaltig, dezentral und fair zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne!

Förderung für eine fundierte Energiewende
Eine wichtige Grundlage für eine schnelle und zielgerichtete Energiewende ist eine solide Wissensbasis – denn die kann auch anderen bei der Orientierung und Priorisierung ihrer Vorhaben helfen. Wenn Sie mit Ihrer Organisation dazu beitragen möchten, diese Basis durch Ihren Beitrag anzureichern und zu verbreitern, fördern wir Sie und Ihr Vorhaben zur Forschung oder Wissensvermittlung mit bis zu 10.000 €. Wir möchten auf diese Weise das zivilgesellschaftliche Engagement stärken und dazu beitragen, unsere Energiezukunft aktiv und verantwortungsvoll zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Sie haben vor, eine Förderung für Ihr Vorhaben in Anspruch zu nehmen? Dann erfahren Sie in unseren Richtlinien zur Studienförderung mehr zur Förderung. Bei unseren Fragen und Antworten haben wir zudem die wichtigsten Informationen zum Online-Antrag zusammengefasst. Der nächste Stichtag, um einen Förderantrag einzureichen, ist der 15.10.2025.Wir sind gespannt auf Ihr Vorhaben und freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen!
Fragen und Antworten zur Studienförderung
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Förderkriterien zur Studienförderung
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Warum fördern wir Studien und Gutachten?
Weil fundierte Informationen eine zentrale Grundlage für den Erfolg der Energiewende sind.
Mit unserer Förderung wollen wir sachliche Diskussionen ermöglichen, fundierte Entscheidungsgrundlagen schaffen und dazu beitragen, den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung konstruktiv zu gestalten.
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Was wollen wir mit unserer Förderung voranbringen?
Wir möchten Handlungsspielräume bei der Energiewende aufzeigen
Unser Ziel ist es, Debatten zu versachlichen, Handlungsspielräume aufzuzeigen und konkrete Wege in Richtung Energiewende sichtbar zu machen. Wir möchten zivilgesellschaftliches Engagement stärken und fundierte Beiträge liefern, um die Energiezukunft aktiv und verantwortungsvoll mitzugestalten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien für die Studienförderung.
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Welche Vorhaben fördern wir?
Studien, Gutachten, Leitfäden
Wir unterstützen die Erstellung von Studien, Gutachten, praxisorientierten Leitfäden oder wissenschaftlichen Erhebungen mit Bezug zur Energiewende. Dabei können sowohl technische, gesellschaftliche als auch politische Fragestellungen im Mittelpunkt stehen – entscheidend ist der Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung und zur Unterstützung von Veränderungsprozessen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien für die Studienförderung.
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Was fördern wir nicht?
Anträge von Einzelpersonen oder solche ohne klaren Energiewende-Bezug
Nicht förderfähig sind Anträge von Einzelpersonen, die nicht im Rahmen einer Initiative, eines Vereins oder einer vergleichbaren Organisation tätig sind. Ebenso fördern wir keine Vorhaben ohne klaren Bezug zur Energiewende oder ohne nachvollziehbare Zielsetzung, etwa wenn keine fundierte Expertise beauftragt werden soll oder keine sinnvolle Weiterverwendung der Ergebnisse ersichtlich ist.
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Antragstellung und Verfahren
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Wer kann einen Antrag einreichen?
Gemeinschaften aller Art
Wer eine Studie oder ein Gutachten zu einem unserer Themenbereiche umsetzen möchte, ist bei uns herzlich willkommen – ganz gleich, ob Sie als
- Eingetragener Verein,
- Initiative,
- Interessengemeinschaft,
- gGmbH,
- Genossenschaft oder auch
- anders organisiert sind.
Sie müssen keine Kund:innen von uns sein, sollten sich aber mit unseren Zielen vertraut machen und diese mittragen. Einzelne Personen, die nicht in einer Gemeinschaft arbeiten, können keinen Förderantrag stellen.
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Wann kann ich einen Antrag einreichen?
Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen
Einen Antrag können sie jederzeit einreichen, die Unterlagen zu Großprojekten bearbeiten wir jedoch immer erst nach unseren Stichtagen am 15.02., 15.06. und 15.10. des laufenden Jahres. Kleinprojekte werden von uns kurzfristig bearbeitet.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag?
Informationen zum Vorhaben, dem Zweck und zur Ausrichtung des Vorhabens
Um Ihren Antrag auf Studienförderung zu prüfen, bitten wir Sie im Rahmen dieses Fomulars folgende Fragen zu beantworten
- Was ist Ihr Hintergrund?
- Wie lautet die Frage- oder Aufgabenstellung Ihres Vorhabens?
- Um welches Format handelt es sich? (z. B. Studie, Gutachten, Leitfaden)
- Welchen Umfang hat das Ergebnis?
- Zu welchem Zweck soll das Thema untersucht werden?
- Welche Kosten werden dafür anfallen?
- Gibt es einen Eigenanteil und/oder weitere Förderungen?
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Formulareingaben nicht speichern können, also alle genannten Informationen zur Hand haben sollten, bevor Sie mit der Eingabe beginnen.
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Wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Möglichst schnell!
Nach Eingang Ihres Antrags überprüfen wir Ihre Angaben und geben Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine Rückmeldung. Hierfür benötigen wir bis zu sechs Wochen. Ob eine Förderung zugesagt wird, entscheiden wir individuell und nach Verfügbarkeit der Mittel im Sonnencent-Budget. Ist dieses Budget ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Förderung, selbst wenn sonst alle Fördervoraussetzungen gegeben sind.
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Wie geht es nach einer Zusage weiter?
Darüber verschaffen Ihnen unsere Richtlinien Auskunft
Das weitere Verfahren im Förderprozess sowie die Auszahlungsmodalitäten haben wir für Sie in unseren Richtlinien zur Studienförderung ausführlicher beschreiben.
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Machen Sie mit!

Mit dem Förderprogramm ‹Sonnencent› wollen wir Menschen ermutigen, in die nachhaltige Stromerzeugung und -speicherung einzusteigen, gemeinsam mit anderen zukunftsweisende Projekte an den Start zu bringen und starke Akzente für eine internationale Bürgerenergiewende zu setzen. Unterstützen Sie diese Arbeit: mit Ihrem Energiebezug über die EWS fördern Sie automatisch mit – und können Ihre gemeinschaftlich genutzte Energieanlage, Ihre Studie zum Thema oder Ihr gemeinsames Energiewende- oder Klimaschutzprojekt fördern lassen.