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Barrierefreiheit

Erklärung laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Hier finden Sie unsere Barrierefreiheitserklärung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und haben die Möglichkeit, von Ihnen entdeckte Barrieren auf dieser Website an uns zu melden.

Name und Anschrift des Unternehmen

EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Friedrichstraße 53/55
79677 Schönau

Telefon: 07673 8885-0
Mail: genossenschaft@ews-schoenau.de

Einleitung

Die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG ist bestrebt, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ews-schoenau.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.ews-schoenau.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Viele unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren melden, Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.ews-schoenau.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Meldung per Online-Formular

Sie können per Online-Formular oder über die nachfolgend aufgeführten Kontaktwege Barrieren melden.

Meldung per E-Mail, Telefon oder Post:

  • E-Mail: barrierefreiheit@ews-schoenau.de
  • Telefon: 07673 8885-0
  • Postanschrift:
    EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
    Stichwort «Barriere melden»
    Friedrichstraße 53/55
    79677 Schönau

Weitere zuständige Stellen

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit für Baden-Württemberg wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 

Else-Josenhans-Straße 6 

70173 Stuttgart 


Telefon: 0711 123 39375 

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Hauptabteilung 30
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart

Telefon: 0711 848 23601
E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung sowie einer stichprobenartigen Einschätzung durch Prüfer:innen der BITV-Test Prüfstellen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über unser Barriere-melden Formular.

Das letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 15.05.2025.