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Schönau, den 10.09.2019

Klima schützen, solaren Mieterstrom stärken

EWS legen gemeinsam mit Bündnispartnern Verbesserungsvorschläge für Mieterstrom vor

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die EWS mit Verbänden und führenden Mieterstromanbietern eine zügige Reform des Mieterstromgesetzes. Dabei schlagen sie vor, die wirtschaftliche Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenversorgung zu beheben sowie praktische Umsetzungshemmnisse zu beseitigen.

Das Mieterstromgesetz wurde in 2017 verabschiedet, um die solare Energiewende auf den Dächern voranzubringen. Nach zwei Jahren zeigt sich: das Mieterstromgesetz hat kaum Wirkung entfaltet. Statt der vorgesehenen 500 Megawatt (MW) pro Jahr wurden bis Mitte 2019 lediglich Anlagen im Umfang von rund 12 MW realisiert. Diesen Missstand hat inzwischen auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erkannt. Auf erheblichen Druck aus der Branche verkündete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Ende Juni 2019, dass entsprechend nachgesteuert werden soll. Gemeinsam mit anderen Akteuren legen die EWS nun Vorschläge für eine Verbesserung des Mieterstromgesetzes vor.

Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenversorgung aufheben

Ein wesentliches Hemmnis für Mieterstrom besteht in der vollen Belastung mit der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage). Während private Hauseigentümer für selbst verbrauchten Solarstrom nur anteilig Umlage zahlen, ist bei Mietern die volle Höhe fällig – obwohl deren lokaler Verbrauch technisch betrachtet dasselbe ist. Eigentlich sollte das Mieterstromgesetz diese wirtschaftliche Ungleichbehandlung über den sog. Mieterstromzuschlag halbwegs ausgleichen. In der Praxis scheitert dieses Vorhaben jedoch aufgrund der bisherigen Ausgestaltung der Rechenlogik des Mieterstromzuschlages. Das Mieterstrombündnis fordert nun die Förderung so anzuheben, dass eine wirtschaftliche Gleichstellung realisiert wird.

Praxisblockaden lösen und Netzbetreiber in die Pflicht nehmen

Die Bündnispartner regen zudem an, das Gewerbesteuerrecht so zu überarbeiten, dass auch Wohnungsunternehmen bzw. Immobilienbesitzer künftig einfacher in Mieterstromprojekte investieren können. Weiterhin sollen praktische Umsetzungshemmnisse, die aus unscharfen gesetzlichen Vorgaben – wie es zum Beispiel beim sogenannten «räumlichen Zusammenhang» der Fall ist – behoben werden. Ferner sieht das Mieterstrombündnis dringenden Handlungsbedarf in der Abstimmung mit den Netzbetreibern, welche oft aus Unkenntnis Mieterstromprojekte ungerechtfertigt verzögern. Daher wird u.a. eine Verpflichtung für den unverzüglichen Anschluss von Mieterstromanlagen gefordert.

Schnelles Handeln für mehr Klimaschutz unabdingbar

«Eine zügige Reform des Mieterstromgesetzes ist ein notwendiger Schritt, um bürgerschaftliches Engagement für die solare Energiewende und damit für mehr Klimaschutz in den Städten zu ermöglichen», so Sebastian Sladek, Vorstand der EWS. Allerdings ist das bei Weitem nicht ausreichend. Mit Blick auf die entscheidende Sitzung des Klimakabinetts am 20. September 2019 fordert die EWS die Mitglieder des Klimakabinetts daher auf, ein Maßnahmenpaket für umfassenden Klimaschutz zu verabschieden.

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