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Fragen und Antworten

Fragen zum Autostrom?

Sie möchten EWS-Autostrom beziehen oder haben eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

    • Ihr Netzbetreiber kann die Versorgung eines Zählers in bestimmten Fällen unterbrechen

      Ihr Netzbetreiber kann die Stromzufuhr für Ihren Zähler unterbrechen – wenn der Zähler dies technisch zulässt. Nur wenn der Zähler für den Ladestrom Ihres E-Autos unterbrechbar ist, können Sie von dem preislich besonders attraktiven Tarif Autostrom Solo profitieren. Der günstige Preis kommt zustande, weil wir vom Netzbetreiber bei einem unterbrechbaren Zähler die «vergünstigten Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen» in Rechnung gestellt bekommen und diese Vergünstigung an Sie weitergeben.

      Kein unterbrechbarer Zähler?

      Wenn Ihr Stromzähler nicht unterbrechbar ist, können wir Ihnen stattdessen den Tarif Autostrom Kombi für einen gemeinsamen Zähler für Haushalts- und Ladestrom anbieten, den Sie hier berechnen und abschließen können. Wenn Sie bereits Ökostrom von den EWS beziehen, können sie gleich hier in diesen Tarif wechseln.

      Oder Sie lassen auf eigene Kosten einen getrennten, unterbrechbaren Zähler einbauen und anschließend unseren günstigeren Tarif Autostrom Solo beziehen.

      Wenn Sie noch keinen Strom von den EWS beziehen, können Sie den EWS-Autostrom Solo gleich hier online abschließen – geben Sie einfach im ersten Schritt an, ob Sie Ihre Ladestation über einen seperaten, unterbrechbaren Zähler oder den Haushaltszähler betreiben.

    • Am einfachsten durch einen kurzen Anruf bei Ihrem lokalen Netzbetreiber

      Sie haben außer Ihrem Zähler für den Haushaltsstrom einen zusätzlichen Zähler für das Laden Ihres E-Autos? Dann ist dieser in der Regel auch unterbrechbar.

      Wenn Sie unsicher sind, ob der Stromzähler durch den Netzbetreiber unterbrechbar ist, sollten Sie bei diesem nachfragen. Notieren Sie dazu Ihre Zählernummer, die Sie auf der letzten Stromabrechnung oder direkt auf dem entsprechenden Zähler finden.

      Anhand dieser Nummer können Sie bei Ihrem Netzbetreiber telefonisch schnell in Erfahrung bringen, ob Ihr Zähler «nach §14a EnWG» unterbrechbar ist.

      Mit dieser Information können den EWS-Autostrom gleich hier online abschließen – geben Sie einfach im ersten Schritt an, ob Sie Ihre Ladestation über einen seperaten, unterbrechbaren Zähler oder den Haushaltszähler betreiben.

    • Je nach Tarif unterschiedliche Voraussetzungen

      In jedem Fall muss es sich bei dem zu betankenden Fahrzeug um ein vollelektrisches Auto handeln – also nicht um ein Hybridfahrzeug. Für unsere beiden Tarife Autostrom Solo und Autostrom Kombi gelten zudem folgende Voraussetzungen:

      • Autostrom Solo: Um diesen besonders günstigen Tarif nutzen zu können, müssen Sie über einen separaten Zähler für den Strombezug Ihres vollelektrischen Autos verfügen. Dieser Zähler muss zudem unterbrechbar sein.
      • Autostrom Kombi: Falls Sie einen gemeinsamen Zähler für Ihren Haushalts- und Autostrom haben, steht Ihnen unser Kombitarif zur Verfügung. Bei diesem Tarif
        • muss das vollelektrische Auto auf eine im Haushalt wohnhafte Person zugelassen sein und 
        • das Fahrzeug muss überwiegend über den Anschluss  an der von Ihnen angegebenen Lieferanschrift geladen werden.

      Beide Tarife können Sie gleich hier online abschließen – geben Sie einfach im ersten Schritt an, ob Sie Ihre Ladestation über einen seperaten, unterbrechbaren Zähler oder den Haushaltszähler betreiben.

    • Ja – wenn der Zähler zudem unterbrechbar ist, sogar besonders günstig

      Wenn der getrennte Zähler für die Ladestation Ihres Autos unterbrechbar ist, sodass Ihr Netzbetreiber die Stromlieferung in Zeiten hoher Netzbelastung unterbrechen kann, steht Ihnen unser besonders günstiger Tarif Autostrom Solo zur Verfügung, den Sie gleich hier online abschließen können.

    • Ja, auch in diesem Fall bieten wir Ihnen klimafreundlichen Autostrom an

      Wenn Sie

      • einen Haushaltszähler haben, über den Sie auch Ihr E-Auto laden
      • und Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person ihr E-Auto größtenteils über diesen Zähler laden,

      steht Ihnen unser Tarif Autostrom Kombi zur Verfügung, den Sie gleich hier online abschließen können.

    • Damit wir Ihnen den passenden Tarif anbieten können

      Wenn Sie über einen separaten Stromzähler verfügen und dieser unterbrechbar ist, stellt uns der Netzbetreiber sogenannte «vergünstigten Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen» in Rechnung. Diese Vergünstigung geben wir dann an Sie weiter und Sie können dadurch von dem preislich besonders attraktiven Tarif Autostrom Solo profitieren.

      Wenn Sie keinen separaten und unterbrechbaren Stromzähler haben und der Strom für Ihr E-Auto stattdessen über den Haushaltszähler läuft, können Sie den Tarif Autostrom Kombi nutzen.

      Beide Tarife könen Sie gleich hier abschließen – geben Sie einfach im ersten Schritt an ob Sie über einen seperaten Zähler für Ihren Ladestrom verfügen oder nicht.

    • Das hängt vom Stromverbrauch und den Installationskosten ab

      Ob sich die Ausgaben für einen unterbrechbaren Zähler lohnen, hängt von der Höhe des Stromverbrauches und möglichen Installationskosten für einen zweiten Zähler ab. Unseren Ökostromtarif Autostrom Solo für E-Autos mit separatem, unterbrechbarem Zähler können wir günstiger anbieten, da der Netzbetreiber uns weniger Netzentgelte in Rechnung stellt. Hierbei zahlen Sie einen geringeren Arbeitspreis pro kWh, müssen aber eine zweite Grundgebühr für den zweiten Stromzähler zahlen.

    • Um je nach technischer Gegebenheit den passenden Ökostromtarif anbieten zu können

      Wir bieten zwei unterschiedliche Autostromtarife an, um allen Menschen mit vollelektrischem Auto die Möglichkeit zu bieten, klimaschonenden EWS-Strom zu einem attraktiven Preis zu beziehen. Denn Elektromobilität ist nur dann klimafreundlich, wenn der Strom für Ihr E-Auto aus Erneuerbaren Energien stammt. Welcher Tarif für Sie der richtige ist, kommt auf die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort an.

      • Sie verfügen über einen vom Haushaltsstrom getrennten Zähler für Ihre Ladestation? Dieser ist unterbrechbar, sodass Ihr Netzbetreiber die Stromlieferung in Zeiten hoher Netzbelastung unterbrechen kann? Dann können wir Sie mit dem besonders günstigen Tarif Autostrom Solo versorgen.
      • Oder laden Sie Sie stattdessen Ihr E-Auto über den normalen Haushaltszähler? Dann steht Ihnen unser Tarif Autostrom Kombi zur Verfügung – allerdings nur, wenn das E-Auto auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist und das Fahrzeug größtenteils über diesen Zähler geladen wird.

      Beide Tarife könen Sie gleich hier abschließen – geben Sie einfach im ersten Schritt an ob Sie über einen seperaten Zähler für Ihren Ladestrom verfügen oder nicht.

    • Nicht zwingend, aber …

      Der Vertragspartner für den EWS-Autostrom muss uns bestätigen, dass 

      • das vollelektrische Auto auf eine im Haushalt wohnhafte Person zugelassen ist und 
      • das Fahrzeug überwiegend über den Anschluss  an der von Ihnen angegebenen Lieferanschrift geladen wird.

      Wir behalten uns auf dieser Grundlage jederzeit vor, einen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu verlangen.

    • Das hängt von Fahrleistung, Ladeort, Lademenge und Fahrzeugmodell ab

      Die zu erwartende Höhe des Stromverbrauches hängt von der Fahrleistung, dem Stromverbrauch des E-Autos und dem Anteil der Ladungen zu Hause ab. Je nach Fahrzeugmodell unterscheiden sich zudem die Durchschnittsverbräuche, die in kWh pro 100 km angegeben werden.

      Beispielrechnung

      Wenn Sie 10.000 km im Jahr fahren, einen durchschnittlichen Verbrauch von 20 kWh / 100 km haben und 80 % Ihrer Ladevorgänge zu Hause stattfinden, ergibt sich folgende Rechnung für den durchschnittlichen Stromverbrauch:

      Stromverbrauch = 10.000 km x 20 kWh / 100 km x 80 % = 1.600 kWh

    • Auch das E-Auto ist nicht CO2-neutral

      Einerseits argumentieren Sachverständige, dass E-Autos bis zu ihrem Nutzungsende weniger CO2 emittieren als konventionelle Verbrenner. Andererseits weisen Umweltforschungseinrichtungen aber auch darauf hin, dass die Produktion von Batterien für E-Auto große Mengen CO2 freisetzen kann. Unbestritten ist, dass der tatsächliche Ausstoß klimaschädlicher Gase bei der Produktion stark von der Batteriegröße und ihrer Zellchemie abhängt.

      Der Strom für das E-Auto entscheidet über die Klimawirkung

      Klar ist auch, dass die CO2-Emissionen von E-Autos über die gesamte Lebenszeit geringer sind als bei konventionellen Verbrennern – wenngleich sie immer noch zu hoch sind, gemessen an dem noch für das Klima verträglichen CO2-Ausstoß.  Absolute Grundvoraussetzung für die Klimafreundlichkeit von E-Autos ist, dass sie zu 100 % mit echtem Ökostrom wie dem EWS-Autostrom geladen werden. 

    • Jein

      Genau wie die Produktion konventioneller Verbrennungsmotoren ist insbesondere die Batterieproduktion für E-Autos nicht ohne die Verwendung von knappen Umweltressourcen aus konfliktreichen Ländern möglich, in denen internationale Menschenrechtsstandards oft nicht viel gelten. Für die Batterien von E-Autos werden insbesondere Kobalt, Grafit, Lithium, Nickel oder Mangan benötigt. Vor allem Kobalt ist relevant für den Bau von Lithium-Ionen-Batterien, auf die heute die meisten Hersteller von E-Mobilen setzen.

      Vor diesem Hintergrund gilt es auch bei der Produktion von E-Autos dafür zu sorgen, dass in der gesamten Lieferkette Mindeststandards gesetzt werden: für Menschenrechte, faire Löhne, aber auch für die Nachhaltigkeit. Hierfür müssen aus unserer Sicht vernünftige politische Rahmenbedingungen geschaffen werden – aber auch die kritische Einflussnahme durch aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher ist dazu nötig.

    • Weil hybride Antriebe die Verkehrswende nicht entscheidend voranbringen

      Für die Verkehrswende sind aus unserer Sicht drei grundlegende Maßnahmen entscheidend:

      • Verkehr vermeiden,
      • Verkehr verlagern und
      • Verkehrstechnik umstellen.

      Autoverkehr, der nicht vermieden oder vom Auto beispielsweise auf den ÖPNV oder das Fahrrad verlagert werden kann, sollte in Zukunft auf reine Elektromobilität umgestellt werden, da hybride Lösungen den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor nicht entscheidend verringern können. Wir bieten vor diesem Hintergrund unseren vergünstigten Ökostromtarif nur für vollelektrische Autos – und nicht für Hybridautos – an, um Anreize für einen direkten Umstieg auf ein E-Auto zu schaffen.

    • E-Mobilität ist nur ein Teil der Verkehrswende

      Vor dem Hintergrund der Klimakrise darf es beim Verkehr kein Weiter-wie-bisher geben. Die Frage, wie wir möglichst schnell eine klimaneutrale Mobilität erreichen können, ist nicht alleine mit technischen Lösungsansätzen – wie dem Umstieg auf Elektromobilität – zu beantworten.

      In der Elektromobilität, von der wir uns in Summe mehr Vor- als Nachteile für den Klimaschutz versprechen, sehen wir fraglos eine wichtige Säule zukunftsfähiger Mobilität. Allerdings wäre ein Eins-zu-eins-Umstieg vom benzin- oder dieselbetriebenen Individualverkehr auf E-Autos weder durchführbar noch zielführend. Vielmehr muss es darum gehen, schnelle und attraktive Alternativen zum Autoverkehr zu schaffen, um den motorisierten Individualverkehr insgesamt zu reduzieren. Wir benötigen also insgesamt eine neue, nachhaltige Mobilitätspolitik und müssen beim Verkehr für mehr Diversifizierung, Vernetzung und Gemeinschaftlichkeit sorgen. 

    • Eine Ladestation für das E-Auto

      Eine Wallbox / Ladebox ist eine üblicherweise an einer Wand oder auf einem Standfuß befindliche Ladestation für Elektroautos.

    • Ja, bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber

      Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 11 kW müssen Sie bei Ihrem lokalen Netzbetreiber anmelden. Für Ladestationen über 11 kW benötigen Sie außerdem eine Genehmigung, die Sie ebenfalls bei Ihrem Netzbetreiber einholen müssen.

    • Bei unserer Energieberatungs-Hotline

      Unseren Kunden bieten wir eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vielen Fragen rund um Energie und Energieeffizienz. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu den Fördermöglichkeiten und technischen Alternativen im Bereich Ladetechnik und im Hinblick auf das Laden des Autos mit selbst erzeugtem Strom. Mehr zur Energieberatungs-Hotline erfahren Sie hier.

    • Schnell und bequem: der Online-Auftrag

      Am einfachsten geht der Wechsel zu den EWS mit dem Online-Rechner auf dieser Seite: Sie können für den EWS-Autostromtarif gleich hier Ihren individuellen Preis berechnen und online abschließen.

      Alternativ: Wechsel per PDF-Auftrag

      Alternativ schicken Sie den EWS einfach den als PDF heruntergeladenen und ausgefüllten Auftrag zur Stromlieferung. Den PDF-Auftrag zum Wechsel in den Tarif Autostrom Kombi finden Sie hier.

      Falls Sie einen getrennten, unterbrechbaren Stromzähler haben, können Sie den Tarif Autostrom Solo mit diesem PDF-Antrag abschließen.

      Legen Sie dem Auftrag bitte unbedingt eine Kopie Ihrer letzten Stromrechnung bei!

      Nach sechs Wochen geht's los

      Den gesamten Stromversorgerwechsel erledigen die EWS dann für Sie. In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag dort eingegangen ist, Autosstrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats. Sobald der genaue Termin des Versorgerwechsels klar ist, werden Sie umgehend benachrichtigt.

    • Direkter Tarifwechel zu Autostrom Kombi möglich, wenn …

      Wenn Sie keinen separaten und unterbrechbaren Stromzähler haben und der Strom für Ihr E-Auto über den Haushaltszähler läuft, können Sie den Tarif Autostrom Kombi nutzen und einfach hier über unser Online-Formular in diesen Tarif wechseln. Bitte halten Sie hierfür die Zählernummer Ihres Haushaltsstromzählers bereit.

      Sie haben einen getrennten, unterbrechbaren Stromzähler?

      Wenn der getrennte Zähler für die Ladestation Ihres Autos unterbrechbar ist, sodass Ihr Netzbetreiber die Stromlieferung in Zeiten hoher Netzbelastung unterbrechen kann, steht Ihnen unser besonders günstiger Tarif Autostrom Solo zur Verfügung. Nutzen Sie zum Abschluss dieses Tarifs bitte unseren Online-Rechner.

    • Der Wechsel ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden

      Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.

       

    • Keine Unterbrechung der Stromversorgung

      Die Stromversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

      Keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt

      Beim Wechsel sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig.

    • Kündigung zum Monatsende jederzeit möglich

      Das Vertragsangebot der EWS beinhaltet keinerlei Vertragsbindung oder Anfangslaufzeit. Der Stromversorgungsauftrag für Ihren Autostrom kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

    • Stornierung bis zu zwei Wochen nach Abschluss

      Nach Abschluss können Sie Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei den EWS stornieren lassen.